HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

So sollte es nicht sein

abgesetztWozu gibt es eine Geschäftsordnung, wenn sich der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung nicht daran hält?

In der Geschäftsordnung heiß es:

§ 13 Ändern und Erweitern der Tagesordnung
(1) Die Stadtverordnetenversammlung kann vor Eintritt in die Tagesordnung diese ändern. Sie kann insbesondere beschließen,
1. die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte zu ändern,
2. Tagesordnungspunkte abzusetzen oder
3. Tagesordnungspunkte zu teilen oder miteinander zu verbinden.

Im Protokoll steht unter "Beschluss" steht:
Der Stadtverordnetenvorsteher hat den Tagesordnungpunkt abgesetzt.
Dazu ist der Stadtverordnetenvorsteher nicht berechtigt, wenn der Punkt auf der Einladung stand. Dazu ist nur die gesamte Stadtverordnetenversammlung berechtigt.

Tagesordnungspunkte können außerdem nur vor Sitzungsbeginn durch Beschluss der gesammten Versammlung abgesetzt werden.

Hinter dieser Regelung stehen vernünftige Gründe. Damit soll verhindert werden, dass die Beschlüsse manipuliert werden. So soll damit zum Beispiel verhindert werden, dass eine Gruppe den Beschluss verschiebt, wenn sie merkt, dass sie in einer Sitzung nicht die Stimmenmehrheit hat.

Klärungsbedarf Solarparkgelände
Warum wird nicht im Protokoll geschrieben, dass der Stadtverordnete Siebert im Notarvertrag Unstimmigkeiten hinsichtlich der Flurstücke festgestellt hatte, die erst einmal nicht zu klären waren. Der Vertrag zur Übernahme des Solarparkgeländes von der Hessische Landgesellschaft (HLG) an die Stadt wurde von derjenigen Anwaltskanzlei ausgefertigt, die auch den "formalen Fehler" bei dem Bürgerbegehren gesehen haben will.

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3 Kommentare zu “So sollte es nicht sein”

  1. Teufelchen

    Wie äußern sich denn die anderen Stadtverodneten zum unerlaubten Eingriff in ihre Rechte?

    Was meint Herr Gerlach, der doch feststellte, sie seien alle hintergangen worden, findet er das hier als richtig?

    👿

  2. De Bakel

    https://www.homberg-efze.eu/uploads/media/Protokoll_2015-09-24.pdf

    Dort wird aufgeführt es gebe einen Beschluss zur Absetzung des TOP 5 c.

    Es gibt aber keine Hinweise wer beschlossen hat und wie abgestímmt wurde.Damit wird nachträglich eine gegen die HGO verstoßende Handlungsweise genehmigt.

    Wann wurde denn das Protokoll zugestellt, hat man ihm widersprochen.

    Ist die Absetzung überhaupt rechtmäßig ?

  3. robin hood

    zu 2)

    Sie haben vollkommen recht. Wen interessiert denn in Homberg ob gegen eine Geschäftsordnung, Satzung oder HGO verstossen wird. Greift ein Bürger dieser ehrenwerten Stadt die Verfehlungen von der Verwaltung oder der politischen Gremien (Magistrat, Stadtverordnetenvorsteher, Stadtverordneten, Ausschussmitgliedern) auf wird er gleich als Querulant, Nörgler oder Besserwisser hingestellt. Also Klappe halten, das Rathaus macht alles 100% richtig. Das ist gelebte Demokratie in Homberg seit Jahrzehnten.

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