Schirnen: Wie soll es weitergehen?
Bürgermeister und Magistrat benennen nicht die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung für den Wasserschaden in der einen Schirne und fordern keinen Schadenersatz. Stattdessen erhielt der verantwortliche Architekt Gerlach für die Baumaßnahme "Kirchplatzsanierung 2007/2008" neue Aufträge.
Zur Erinnerung: Die beauftragte Baufirma hatte das Problem mit der Wasserführung und Abdichtung der Gewölbe erkannt, und die Gewährleistung für diese Art der Ausführung abgelehnt. Diese fachkundige Warnung wurde missachtet. Wer hat im Rathaus diese Entscheidung getroffen und ist somit mitverantwortlich für den Schaden?
Als Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt am 8.9.2016 schreibt der Magistrat:
Im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juli 2016 wurden Kostenschätzungen für drei unterschiedliche Planungsvarianten vorgelegt.
o Variante 1, Nutzung Gastronomie: 297.738,00 €
o Variante 2, Nutzung Ladengeschäft: 153.034,00 €
o Variante 3, Nutzung offen, reine Sanierung und technische Versorgung: 111.384,00 €
Alle Beträge sind Bruttowerte.Es könnte nunmehr über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Dabei ist zu erwägen,
– welche der Varianten weiterverfolgt werden soll,
– ob versucht werden soll, die – zu beschließende – Nutzungsmöglichkeit durch einen privaten Investoren realisieren zu lassen und
– wie in der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Architekten Gerlach zu verfahren ist (hierzu werden gemeinsam mit der Beschlussempfehlung des Magistrats weitere Unterlagen nachgereicht).
Die Erläuterungen sind so knapp, dass auf dieser Basis keine verantwortliche Entscheidung möglich ist.
Bereits beim Kauf der Schirnen wurden unzureichende Informationen geliefert. Ob diese Informationen für ein Entscheidung ausreichen oder ob als eine Behinderung des Stadtverordneten Mandats anzusehen ist, ist bis heute nicht vom Verwaltungsgericht geklärt worden.
Gemeinhin wird vor dem Kauf einer Immobilie ein Plan erstellt.
Darin werden u. a. Kosten, Nutzung und Rentabilität festgelegt bzw. abgewogen.
Dieser Grundsatz scheint mir bei den Immobilienkäufen der Stadt, nicht nur beim Kauf der Schirnen, außer Kraft gesetzt zu sein.
Erst wird gekauft und dann beginnen die Überlegungen zur Nutzung. Eigentlich nicht zu übersehende Schäden, die nur unter erheblichem Kostenaufwand beseitigt werden können, werden ignoriert. Als Privatmann hätte ich erst die Schadensregulierung abschließend geklärt und dann meine Unterschrift beim Notar geleistet.
Das kann aber darin begründet sein, dass ich mit meinem Privatvermögen für eigene Fehler haften muss (…)
Variante 1, Nutzung Gastronomie, 297.738,00 €
Da muss mancher Schoppen über den Tresen gereicht werden…
Bei der relativ kleinen Grundfläche wird welcher Mietzins erwartet?
Variante 2, Nutzung als Laden, 153.034,00 €
Auch noch ein stolzes Sümmchen…
Variante 3, Nutzung offen, reine Sanierung und technische Versorgung, 111.384,00 €
Solange kein Pächter für eine Kneipe bzw einen Laden zur Verfügung steht, plädiere ich für die Variante 3, damit zunächst der Verfall gestoppt wird.
Sind in den genannten Summen die Wasserschäden enthalten?