RegressansprĂŒche zur Reparatur des Einsturzes der Stadtmauer
Vor über vier Monaten beauftragten die Stadtverordneten den Magistrat, die Regressansprüche geltend zu machen. Bis heute ist dem Haupt- und Finanzausschuss darüber nicht berichtet worden. Es geht um 125.000 Euro, wenn nicht noch weitere Arbeiten dem Einsturz zugerechnet werden müssen.
Der Bau des Panoramawegs entlang der Stadtmauer wurde damit begründet, dass zuerst die Fundamente der Stadtmauer gesichert werden müssten, bevor mit den Straßenbau in der Hersfelder Straße begonnen werden kann. Die Erschütterungen beim Straßenbau würde die Standfestigkeit der Mauer gefährden. Beim Bau der sogenannten Baustraße entlang der Mauer wurde mit schwerem Gerät der aufgebrachte Boden gerüttelt. Zu der Zeit stürzte die Stadtmauer ein. Der Zusammenhang mit dem Rütteln und dem Einsturz ist naheliegend. Wer hat den Einsatz geplant, und wer hat ihn durchgeführt, obwohl die Gefahr schon vorher benannt worden war?
Im Mai wollte der Magistrat über den Schadensfall hinweg gehen und die Kosten aus anderen Haushaltsstellen bezahlen. Es war der Stadtverordnete Giesa (CDU), der Stopp sagte und verlangte, dass zuerst die Verantwortlichen für den Schaden festgestellt und anschließend zum Schadenersatz herangezogen werden. Die normalste Sache der Welt. Haben Bürgermeister und Magistrat den Schaden selbst zu verantworten, und sollte deshalb die Schadensregulierung nicht eingeleitet werden?
Das lange Schweigen über die Regressansprüche lässt nicht Gutes ahnen. Soll wieder etwas unter den Tisch gekehrt werden?
siehe auch:
Stadtmauer-Einsturz: Beschlüsse, Protokolle und fehlende Unterlagen
Demokratischer Lichtblick beim Einsturz der Stadtmauer
Wer haftet für Einsturz der Stadtmauer?
Sicherung der Stadtmauer nach Einsturz
Stadtmauer Einsturzstelle: Erdanker werden gesetzt
Wer kommt nun für den Schaden durch den Einsturz der Stadtmauer auf?