HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

RechtsbrĂŒche mehrheitlich beschlossen

 

Die Stadtverordnetenversammlung am 6. Juli 2023
war eine Demonstration wie
Homberg sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt.


Die Beamten des Magistrats mit einem Volljuristen an der Spitze legten Beschlussempfehlungen vor, die rechtswidrig waren.
Die große Mehrheit der Stadtverordneten stimmten diesen rechtswidrigen Vorlagen zu.
Sie versagten bei ihrer Aufgabe, den Magistrat zu kontrollieren.
Alle in Homberg vertretenen Parteien stimmten den Rechtsbrüchen zu.
Die Medien erfüllten nicht der ihnen zugesprochenen Funktion der Kontrolle und der Darstellung von Zusammenhängen.
Die Versammlung war ein Demonstration des wiederholten Versagens kommunaler Selbstverwaltung.
  

Fall 1: Im Außenbereich soll neues Baurecht geschaffen werden

Die Stadtverordneten beschlossen einen Bebauungsplan aufzustellen, um im Außenbereich von Mardorf ein einzelnes Grundstück zu einem Wohngebiet auszuweisen.

Flurkarten

links: Vorlage für die Stadtverordneten                            rechts: Auszug aus dem Geoinformationssystem
                                     rote Linie = Abgrenzung Innen- zu Außenbereich (Markierung des Flurstücks HH)

 

1 Die Stadtverordneten hatten sich bei der Annahme des Förderprogramms Dorferneuerung dazu verpflichtet, in der Förderzeit keine Baugrundstücke im Außenbereich auszuweisen.

Die Kommune verpflichtet sich, mindestens für den Zeitraum der Anerkennung als Förderschwerpunkt gesamtkommunal nur bedarfsorientierte und keine zur  Innenentwicklung konkurrierenden Baugebiete auszuweisen.

Eine Baulandentwicklung im Außenbereich konkurriert nicht zur Innenentwicklung, wenn der entstehende Wohnraum nicht über die Nutzung von Innenentwicklungspotenzialen wie Leerstand, Baulücken und weitere  Nachverdichtung gedeckt werden kann. Quelle

 

2  Bebauungspläne sind aufzustellen, um die städtebauliche Ordnung zu steuern. In Mardorf war in den letzten Jahren ein neuer Bebauungsplan mit mehreren Grundstücken für die Wohnbebauung ausgewiesen worden. Alle Bauplätze sind noch frei. Im Gegenzug wurden andere, früher ausgewiesene Bauplätze im Bebauungsplan gelöscht.
In Mardorf sind ausreichend freie Bauplätze vorhanden. Es besteht keine Notwendigkeit neue Bauplätze zu schaffen, erst recht nicht im Außenbereich

  
3. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfüllt den Wunsch des Grundstückseigentümers und nicht die städtebauliche Entwicklung. Für diesen Fall bietet das Bundesbaugesetz die Möglichkeit, im Rahmen eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans Baurecht zu schaffen. Indem die Stadt das Verfahren selbst einleitet, begünstigt sie den Interessenten zu Lasten aller Bürger.
  

 
Für den Grundstückseigentümer entsteht durch den Bebauungsplan eine Wertsteigerung durch die Umwandlung von Ackerland in Bauland.

Das Ackerland hat in Mardorf den Preis von 1,35 Euro je Quadratmeter. Als Bauland würde der Preis 34,00 Euro betragen – nach Bodeninformationssystem.

 
Fall 2 Die Stadt will  mehr zahlen, als der öffentliche Gutachterausschuss als Wert ermittelt hat

Die Stadtverordneten beschlossen den Ankauf eines Gebäudes für 130.000 Euro, obwohl der öffentliche Gutachterausschuss den Wert mit nur 98.000 Euro festgestellt hat.
Nach Haushaltsrecht hat die Stadt sich an den festgestellten Höchstwert zu halten und darf sich nicht darüber hinwegsetzen. Die Stadt ist verpflichtet, mit den Steuergeldern sparsam umzugehen.
Das Gutachten wurde nicht veröffentlicht, wie vorher zum Beispiel bei dem Damenstift. Lediglich die Stadtverordneten erhielten Einsicht.

Jetzt wird sich zeigen, ob die Aufsichtsbehörden einschreiten, oder ob sie diese Beschlüsse durchgehen lassen.

 


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