Rechtloser Raum Rathaus?
Die Stadtverordneten beschließen,
der Magistrat lässt die beschlossenen Aufträge liegen.
Die Bürger wählen die Stadtverordneten und erwarten korrekte Entscheidungen und Umsetzung. Für die Kommunen ist das in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt: Der Bürgermeister hat mit der von ihm geführten Verwaltung die Entscheidungen der Stadtverordneten auszuführen. Wenn der Bürgermeister feststellt, die Entscheidungen sind rechtswidrig oder sie könnten der Stadt schaden, muss er widersprechen.
Doch in Homberg werden in der Stadtverordnetenversammlung Entscheidungen getroffen und dann vergessen. Weder der Stadtverordnetenvorsteher überwacht die Durchführung der getroffenen Entscheidungen, noch die Parteien. Es herrscht Wildwuchs. Der Bürgermeister setzt sich immer wieder über verbindliche Beschlüsse hinweg und erfüllt beschlossene Aufträge nicht.
Beispiele der letzten Zeit
Kostenübernahme für Gutachten Krankenhausareal
1. Entwicklung des ehemaligen Klinikareals an der Melsunger Straße,
hier: 2. Zwischenbericht und Beauftragung von Gutachten VL-138/2020 4. ErgänzungAusschussmitglied Herr Haß stellt den Antrag, die Beschlussvorlage um den Punkt c) zu ergänzen: „Der Magistrat wird gebeten, mit Asklepios und dem Landkreis in Gespräche bezüglich einer Kostenübernahme der Gutachten einzutreten.“
Der Antrag wurde einstimmig angenommen. Über die Gespräche zur Kostenübernahme für das Gutachten wurde bisher nichts bekannt.
Umbau des Rathaussaals zu Büros
Beschluss:
Der Rathaussaal soll künftig einer Büronutzung zugeführt werden. Das heutige Bürgermeisterzimmer soll zum zentralen Besprechungsraum des Rathauses umfunktioniert werden. Quelle
Bisher ist nichts erfolgt, jedenfalls ist darüber nicht weiter berichtet worden. Das unbestimmt Wort "künftig" lässt einen konkreten Zeitpunkt offen. Irgendwann einmal … Was soll ein solcher Beschluss, nur für das Schaufenster? Warum kein Sachstandsbericht nach einem guten halben Jahr?
Krone: Betreiberkonzept und Ausschreibung Gastronomie
Bis spätestens Oktober sollte ein konkreter Vorschlag für einen Beschluss vorgelegt werden. Auch in der Dezembersitzung taucht dieser Punkt nicht auf.
Regressansprüche für Einsturz der Stadtmauer während der Bauarbeiten
Seit Monaten fordert der Bürgermeister von den verantwortlichen Planern und Firmen keinen Schadensersatz.
Das könnte jeder Fachbereichsleiter in der Verwaltung. Der Bürgermeister führt den Beschluss nicht aus, wendet nicht Schaden von der Stadt ab.
Multifunktionshaus am Sportplatz
Im Ausschuss wird ein Beschluss extra um folgenden Satz erweitert und angenommen.
„Der Fokus liegt auf einer funktionalen und zweckmäßigen Ausrichtung des Gebäudes.“
Damit ist jetzt beschlossen worden, dass das Multifunktionshaus am Sportplatz funktional und zweckmäßig ausgerichtet werden soll. Wäre das Multifunktionshaus ohne diesen Beschluss disfunktional und unzweckmäßig geplant und gebaut worden? Vielleicht entspringt der Beschluss der Erfahrung mit dem Multifunktionshaus am Markt, das unwirtschaftlich und nicht zukunftsfähig gebaut wurde.
Ist die Planung für das Multifunktionshaus am Sportplatz so schlecht, dass sie den Bürgern nicht gezeigt wird? Im Protokoll steht, die Pläne sind im Download-Bereich des Ratsinformationssystems zu finden. Doch dort steht nichts.