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Rechnungshof zur Bedarfsplanung und Beschlussfassung

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350, Vgl. Kalusche: Projektmanagement für Bauherren und Planer, 2011, S. 162 f.

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1 Kommentar To "Rechnungshof zur Bedarfsplanung und Beschlussfassung"

#1 Kommentar By Ulti Maratio On 2016 Januar 5 @ 3:25 p.m.

Lese ich das richtig, dann bedeutet das doch, dass einige Beschlüsse der Stadtverordneten entgegen diesen Feststellungen getroffen wurden.

Die Konsequenz daraus kann dann nur lauten: Sie haften gegenüber den Bürgern für alle Kosten die entstanden sind, soweit sie nicht Regelkonform waren.