HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Prinzip der Schriftlichkeit in der Verwaltung

BildIn der öffentlichen Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am 1. Oktober 2008, wurde festgestellt, dass aus der Akte nicht hervorgehe, wer welche Initiative ergriffen hat, um das Projekt Basaltabbau in Gang zu setzen. Es besteht der Verdacht, dass die Akte nicht vollständig ist.
Der auch anwesende Bürgermeister äußerte sich dazu, er würde doch nicht alles aufschreiben.
Auf den Hinweis, dass die Schriftlichkeit ein wesentliches Element der Verwaltung sei, wies er das von sich.

Das Prinzip der Schriftlichkeit gewährleistet, dass alle Vorgänge nachvollziehbar sind und die Transparenz gegeben ist. Es dient der Kontrolle der Mitarbeiter wie auch der Amtsführung der Führungskräfte.

 

Zum Prinzip der Schriftlichkeit heißt es im Verwaltungslexikon:

"Stand und Entwicklung der Vorgangsbearbeitung müssen jederzeit (im Rahmen der Aufbewahrungsfristen) aus den elektronisch oder in Papierform geführten Akten nachvollziehbar sein. Einzelheiten der Dokumenten- und Aktenverwaltung regelt die Registraturrichtlinie (RegR)."
"Es handelt sich um ein für die moderne Verwaltung wesentliches Prinzip, das die Unpersönlichkeit und Kontrollierbarkeit der Amtsführung der Mitarbeiter/Führungskräfte gewährleisten soll und deshalb auch ein – sinnvolles – Element jeder "Bürokratie" ist, wie sie Max Weber beschrieben hat."

 

Aus Online-Verwaltungslexikon – Management und Reform der öffentlichen Verwaltung , Stichwort "Vermerk"
= "Aktenvermerk" = "Aktennotiz"; ein zumeist durch die Überschrift "Vermerk" gekennzeichneter und vom Verfasser unterschriebener Teil der Akte, mit dem Informationen ohne Weisungs- oder Entscheidungscharakter festgehalten werden, um zu gewährleisten, dass die Akte alle wichtigen Informationen enthält (Prinzip der Schriftlichkeit bzw. Aktenmäßigkeit). Gegensatz: Verfügung.

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4 Kommentare zu “Prinzip der Schriftlichkeit in der Verwaltung”

  1. Barolle

    Erinnert mich irgendwie an den Bereich 100 000 € Planungskosten wo der BĂŒrgermeister immer noch im See der Argumente umher rudert und jeglichen Nachweis fĂŒr eine ordnungsgemĂ€ĂŸe Abwicklung vermissen lĂ€sst !!!!
    Na dann bin ich ja mal gespannt was beim Hessentag so alles nicht geschrieben wurde !
    Und bei der Solaranlage, der BingelbrĂŒcke ?

    Wo bleiben die mutigen Mitarbeiter, die fleißig sind und, wenn sie Pech haben, zum Schluss dastehen und die Zeche zahlen dĂŒrfen ? ?

  2. BI DickershÀuser Steinbruchsgegner e. V

    wir waren bei der Sitzung als Zuhörer anwesend und hatten den Eindruck, als wenn von Seiten des Homberger Verwaltungschefs, zumindest bei der Steinbruchsplanung, nach “Gutsherrenart” vorgegangen wurde. Fragen von Ausschussmitgliedern, die als positiv fĂŒr die Vorgehensweise bewertet werden könnten, wurden von Herrn BĂŒrgermeister Wagner beantwortet. Fragen, die unangenehm waren, wurden mit dem Argument, “hier findet kein Verhör statt”, nicht beantwortet. Bereitschaft zur Zusammenarbeit, um das Thema zu klĂ€ren und abzuschliessen, war leider nicht erkennbar.

    Warum???

  3. Homberg Fan

    Darf ich fragen, wer der Vorsitzende des Akteneinsichtsausschuss ist?

  4. Barolle

    Frage gestattet und beantwortet :

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=1011
    Konrad JĂ€ger CDU

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