Kunstrasenplatz? Nur nach ökologischer Beurteilung
Pressemitteilung der FWG vom 12. 11. 2019:
Bauausschuss: Entscheidung erst nach einer ausführlichen Prüfung
Auf der Sitzung der Homberger Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag soll entschieden werden, den "B-Platz" am Stellberg als Kunstrasenplatz neu zu bauen. Darüber gibt es seit Monaten Diskussionen. In seiner Sitzung am 11. November hat der Ausschuss für Bau, Planung, Umwelt und Stadtentwicklung nun beschlossen, dass die anstehende Entscheidung zum geplanten Kunstrasenplatz zurückgestellt werden muss.
Der Ausschuss bittet die Verwaltung, dass die damit befassten Parlamentsausschüsse von entsprechend qualifizierten Fachleuten über ökologische Belange informiert werden, bevor eine Abwägung und Entscheidung gefällt werden kann.
Bereits im September hatte das Parlament auf Anregung des Ausschusses für Jugend, Sport und Integration beschlossen, dass die Klimaschutzmanagerin eine entsprechende Expertise vorlegen soll.
Diese wurde von der Verwaltung abgelehnt mit der Begründung, dass sich eine Entscheidung für einen Kunstrasenplatz allein schon aus der Notwendigkeit ergebe, den vorgelegten Kapazitätsbedarf für Rasensportplätze anzuerkennen. Zudem sei der Sportpark kein Bestandteil des Klimaschutzkonzepts.
Stattdessen wurde eine völlig unzureichende "ökologisch-ökonomische Bewertung" vorgelegt. Mit keinem Buchstaben wird darin thematisiert, in welchem Umfang Kunststoffe verbaut und wie diese ökologisch zu bewerten sind. Über eine Laufzeit von 13 Jahren wurden die Betriebskosten verglichen, aber es fehlte die Informationen darüber, wann der Kunststoff verbraucht ist, entsorgt und erneuert werden muss.
Die Fraktion der Freien Wählergemeinschaft (FWG) hat der Verwaltung zur Ausschusssitzung am 11. November folgende Fragen vorgelegt:
Welche Mengen an Kunststoff sollen bei der geplanten Maßnahme verbaut werden?
Um welche Kunststoffsorten handelt es sich dabei?
Mit zunehmendem Alter ist mit Austragungen in die Umwelt zu rechnen. Welche Annahmen werden für die geplante Anlage unterstellt?
Auf welchen Pfaden und in welchen Mengen muss mit einem Austrag gerechnet werden:
A. Abrieb Schuhe, Kleidung
B. Abspülungen Wasser,
C. Austrag Wind?Welche Gegenmaßnahmen sind geplant?
Ist ein Austragsmonitoring geplant und wie ist es organisiert?
Mit welchen Entsorgungskosten und mit welchen Erneuerungskosten wird gerechnet?
Die Anlage soll eingezäunt werden und stellt damit eine natürliche Barriere für Wildwechsel in diesem von Hecken und Säumen geprägten Landschaftsteil dar.
Gibt es für diese Wirkung ein faunistisches Gutachten ?Diese Fragen wurden von der Mehrheit der Ausschussmitglieder als wesentlich erachtet. Sie konnten in der Sitzung nicht im Ansatz zufriedenstellend beantwortet werden.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung beinhaltete die Empfehlung des Ausschuss für Jugend, Sport und Integration, der dazu kurzfristig am 6. November nochmals dazu beraten hatte. Danach sollte der Bauentscheidung zugestimmt werden, wenn garantiert werden kann, dass kein Mikroplastik in die Vorfluter gelangen kann. Da selbst der Bürgermeister als Jurist erhebliche Zweifel an der Durchsetzbarkeit dieser Garantieforderung äusserte, wurde diese Empfehlung nicht übernommen.
Fazit: Über den Bau eines Kunstrasenplatzes kann erst entschieden werden, wenn die von der FWG vorgelegten Fragen beantwortet sind!
[Dietmar Groß]