HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Was ist öffentliches Interesse?

eineuroWas sagt die Kommunalaufsicht zum Ein-Euro-Verkauf des ehemaligen Landratsamtes?

Die Anfrage
Ist es statthaft, hohe Vermögenswerte der Stadt für den symbolischen Preis von 1 Euro an ein Privatunternehmen abzugeben?

Sachlage: Zu der bekannten hohen Verschuldung der Stadt sind in den letzen Tagen noch massive
Kostenüberschreitungen bei Baumaßnahmen bekannt geworden. Als Kommune unter
dem Schutzschirm müssen mehrere hunderttausend Euro eingespart werden.
Zusätzlich werden umfangreiche Infrastrukturbauten im ehemaligen Kasernengelände
vorgenommen, ohne dass ein Bedarf ersichtlich ist. Die Fördermittel hierfür sind fraglich, da das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung ermittelt.

In dieser Situation wird ein zentral gelegenes Grundstück am Busbahnhof für 1 Euro an ein Privatunternehmen verkauft.
Der Bodenrichtwert für dieses Grundstück liegt bei 70 Euro/qm.

Öffentliches InteresseDie Antwort des Regierungspräsidenten
"Die Veräußerung von Vermögen wird in § 109 HGO geregelt. Hierbei wird in Absatz 1 geregelt, dass die Gemeinde Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, grundsätzlich nur zum vollen Wertansatz veräußern darf. Da das Grundstück sowie das Gebäude nicht für die Aufgaben der Stadt Homberg (Efze) genutzt werden, steht einer Veräußerung grundsätzlich nichts im Wege. Eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde oder Anzeige dieses Rechtsgeschäftes sieht § 109 HGO nicht vor.

Absatz 3 definiert die Ausnahmen vom "Gebot des vollen Wertansatzes". Es kann durchaus Gründe geben, von dem vollen Wert abzugehen. Im Hinblick auf den abgeschlossenen Schutzschirmvertrag mit dem Land Hessen sind solche Abweichungen zulässig, wenn die Schutzschirmvereinbarung damit eingehalten werden kann. Verkäufe sollen hierbei dazu dienen, die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zu senken.

Die Vorgehensweise der Stadt Homberg (Efze) ist daher nicht zu beanstanden."
Quelle: Email vom 12.12.2014

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