HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gasthof Krone: Konzept gescheitert

Der Gasthof Krone soll wieder verkauft werden. Ein Interessent will das Gebäude übernehmen, heißt es in den Unterlagen für die Stadtverordneten (Tagesordnungspunkt 11).

Vor der Bürgermeisterwahl erklärte Dr. Ritz auf Anfrage im März 2014 zur Krone:

"Um eine seriöse Entscheidung zu treffen, bedarf es im ersten Schritt eines schlüssigen Konzeptes, wie das Gasthaus betrieben werden soll. Daraus lässt sich dann ableiten, welche monatliche Pacht betriebswirtschaftlich darstellbar ist. Das wiederum ist entscheidend dafür, den refinanzierbaren Investitionsrahmen abzustecken. Den kann man dann mit den kalkulierten Kosten vergleichen. Auf dieser Basis könnte man schließlich eine Entscheidung treffen.

Deshalb würde ich empfehlen, zunächst ein Betriebskonzept für die "Krone" (als Gasthaus) zu erarbeiten und parallel dazu den richtigen Betreiber zu suchen. Bislang sind diese Voraussetzungen nicht geschaffen. Daher sollte man das Gebäude aus meiner Sicht aktuell nicht ankaufen. "


Im November 2014  beauftragte die Stadt die Hessische Landgesellschaft (HLG), das Gebäude für die Stadt zu kaufen. Nach dem Konzept des Bürgermeisters sollten die Handwerker, die Aufträge für die Krone durchführen, sich finanziell beteiligen.  Nur die Hälfte der Arbeiten sollte bezahlt werden, die andere Hälfte würde als Anteil geführt, mit dem die Handwerker an einem zukünftigen Gewinn beteiligt werden sollten.

Noch 2015 hielt der Bürgermeister auf der Fachwerktrienale 2015 den Eindruck aufrecht, als würde dies Konzept realisierbar sein.

Schlüssiges Konzept?
Handwerker müssen ihre Mitarbeiter, das Material, die Steuern usw. bezahlen. Wenn ihnen nur die Hälfte der Kosten nach Arbeitsabschluss bezahlt werden, müssen sie die andere Hälfe aus Ihrem Vermögen zahlen, sofern sie ein solches haben.

Welcher Handwerksbetrieb kann sich das leisten? Warum sollte ein Betrieb gerade in die Krone investieren, wo schon bekannt ist, dass die Banken keine Kredite für Gastronomie herausgeben? Ein Handwerker, der Geld anlegen möchte, findet attraktivere und sicherere Anlagemöglichkeit.
Darf in einer Ausschreibung die Bedingung enthalten sein, dass der Anbieter zum Anleger werden muss?

Das war von Anfang an klar. Bürgermeister Dr. Ritz verstand es als "schlüssiges Konzept" für  eine "seriöse Entscheidung".

Dies Konzept für die Krone hat der Bürgermeister "versemmelt".

Steuerverschwendung
Indem die HLG das Gebäude gekauft hat, sind neben dem Kaufpreis, Grunderwerbssteuer (6 %), Zinsen und Gebühren für die HLG angefallen. Beim Verkauf erhält die HLG einen weiteren Anteil vom Verkaufspreis.
Vermutlich hat auch die Stadt in den letzten Jahren die Betriebskosten des Gebäudes übernommen, nur damit ein Pächter das Lokal offen hält.
Es bleibt fraglich, ob durch den Verkauf ein ausreichender Ertrag erzielt wird, der die aufgelaufenen Kosten deckt. Wenn nicht, zahlt die Stadt drauf. Das "schlüssige Konzept" von Dr. Ritz wird wahrscheinlich ein Verlustgeschäft für die Stadt. Die Bürger haben zu zahlen.


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siehe auch:

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