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Ohne Transparenz keine Demokratie – Informationsfreiheit verweigert

Quelle [1]

Informationsfreiheit bedeutet, dass jedem Bürger ein Anspruch auf Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zusteht. Hierdurch wird die Verwaltung dem Anspruch an eine transparente und nachvollziehbare Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben gerecht und stärkt das Vertrauen der Bürger in den Staat.  Quelle [2]


Rechte verweigert – Hessen Schlusslicht bei Informationsfreiheit

Hessen hat 421 Kommunen.
Aber nur in 14 Kommunen gibt es eine Satzung zur Informationsfreiheit, in 3,3 Prozent der hessischen Kommunen.
Homberg verweigert auch die Informationsfreiheit.

Die 96,7 Prozent der Kommunen versperren sich, von ihnen kann keine Information gefordert werden.
Homberg gehört zu der großen Zahl der Verweigerer. 
Alle Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis sind Verweigerer.
Auch der Schwalm-Eder-Kreis verweigert eine Informationsfreiheitsregelung.
Hessen ist in der Bundesrepublik Schlusslicht in Sachen freier Zugang zu Informationen aus den Behörden und Rathäusern.

[3]Das Ministerium gibt Geld aus, um angeblich damit die Freiheit und die Demokratie zu stärken.

Gleichzeitig wird die Freiheit die Informationen der Behörden einzusehen oder Auskunft zu verlangen eingeschränkt, während das Gegenteil notwendig wäre, um die Demokratie zu stärken.

Hessen schränkt die Freiheitsrechte am stärksten ein. 

 

 

siehe auch frühere Beträge:

Pflicht zur Informationsfreiheit und Transparenz auch in Hessen [4]

Informationsfreiheit kennzeichnet freiheitliche Demokratie [5]

Demokratie stärken! Wenn es gewollt wird, geht es ganz einfach [5]

Tranzparenz in Hessen und in Homberg – Schlusslichter in Deutschland [6]