Noch immer keine Klarheit über die Kosten der Bodenbevorratung durch die HLG
Foto: Tafel am Kasernengelände mit den zum Verkauf stehenden Flächen.
Vor 10 Jahren übernahm die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) die treuhänderische Vermarktung des von der Stadt erworbene Kasernengeländes. Die Einnahmen aus der Vermarktung sollten die Kosten für Kauf und Infrastruktur decken.
Die Vertragszeit ist abgelaufen, eine Abrechnung ist vorzulegen. Der Bericht wurde mehrfach angekündigt, fehlt aber bis heute. Von der Stadt und der HLG gibt es unterschiedliche Informationen. Was steckt dahinter?
Wann kommt der Bericht?
In der Einladung, vom 2. September 2022 stand auf der Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung:
Vorlage des aktuellen Zwischenberichts zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme durch die HLG
In der Sitzung am 15. September 2022 wurde kein "aktueller Zwischenbericht" vorgelegt. Im Protokoll steht:
"Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau informiert darüber, dass noch kein Bericht seitens der Hessischen Landgesellschaft mbH zum Stand der Bodenbevorratung vorliegt."
Bereits im Juli stand der Bericht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung, wurde aber nicht vorgelegt.
Die Anfrage bei der HLG
Auf die Anfrage bei der HLG, ob es stimmt, dass sie noch keinen Bericht an die Stadt geschickt hat, antwortete die HLG:
Mit der Stadtverwaltung wurde vereinbart, dass ein schriftlicher Bericht über die Konversion der beiden Kasernenstandorte in Homberg (Efze) als Entwurf zum 14.7.2022 und endgültig zum Ende September 2022 vorzulegen ist.
Wenn, wie die HLG behauptet, der schriftliche Bericht endgültig bis Ende September vorgelegt werden soll, warum steht der Bericht schon vorher zwei Mal auf der Tagesordnung?
Die Terminverschiebung und der Hinweis auf die interne Abstimmung und die offenen Fragen, die erst mit dem Bauamtsleiter nach dessen Urlaub geklärt werden können, könnte bedeuten, dass es Probleme zwischen der HLG und der Stadt gibt.
Was Homberg belastet
Ein Konfliktpunkt könnten die Kosten für den Abbruch der Feldwebelhäuser sein. Wenn es gut geht, entspricht der Verkaufspreis den Abbruchkosten, die die Stadt tragen muss. Das bedeutet, die Stadt erzielt keine Einnahmen aus dem Verkauf des Grundstücks.
Die Verkaufspreise haben bisher nicht die Kosten der Stadt gedeckt.
Allein der Verkauf der 38.385 qm in der Dörnberg Kaserne für 3,63 Euro je Quadratmeter an den damaligen Stadtverordneten Althaus ergab nur einen Betrag von 139.337 Euro. Wäre die Fläche mit 15 Euro/qm berechnet worden, dass hatte 575.775 Euro gezahlt werden müssen. Eine Belastung für die Stadt von 436.437 Euro.
Dokumentation
Anfrage an die HLG
Sehr geehrte Damen und Herren,
2012 übernahm die HLG die treuhänderische Vermarktung des Kasernengeländes in Homberg im Rahmen der Bodenbevorratungsrichtlinie.
Die Regellaufzeit geht zu Ende, ob sie verlängert werden soll, sollen die Stadtverordneten entscheiden. Dazu hat Magistrat bereits in der vorletzten Sitzung einen Bericht der HLG über den aktuellen Stand auf die Tagesordnung gesetzt.
Der Punkt wurde wieder abgesetzt, weil nach Aussagen des Bürgermeisters "die HLG noch keinen Bericht vorgelegt hat".
Der Bericht sollte in der nachfolgenden Sitzung vorgelegt werden, die am Donnerstag, 15. 09. 2022 stattfand. Wieder wurde der Punkt mit der selben Begründung abgesetzt.
Fragen:
1. Entspricht es der Tatsache dass die HLG bisher noch keinen Bericht erstellt und der Stadt zugestellt hat?
2. Welche Gründe haben zu dieser zweimaligen Verschiebung von Ihrer Seite geführt, falls die Behauptung zutrifft?
3. Welche Auswirkungen kann die verzögerte Vorlage des Berichts in der Stadtverordnetenversammlung für die Stadt zur Folge haben?
Antwort der HLG
folgend finden Sie unsere Stellungnahme zu Ihrer Anfrage vom 19.09.2022.
Vorbemerkung:
Mit der Stadtverwaltung wurde vereinbart, dass ein schriftlicher Bericht über die Konversion der beiden Kasernenstandorte in Homberg (Efze) als Entwurf zum 14.7.2022 und endgültig zum Ende September 2022 vorzulegen ist.
Stichtag für den Bericht ist der 30.6.2022.
Im Gegensatz zu den mündlichen Konversionsberichten in den STAVO-Sitzungen 2019 und 2020 (die Präsentationen waren jeweils als Anlagen zu den Sitzungsprotokollen beigelegt worden) sollte nun ein ausführlicher schriftlicher Bericht als Projektdokumentation erarbeitet und in Zwischenschritten mit der Verwaltung der Stadt abgestimmt werden.
Zu Ihren Fragen:
Ein erster Entwurf wurde zur internen Abstimmung am 13.7.2022 an die Stadt mit der Bitte um kritische Durchsicht geschickt.
Die Rückmeldungen der Verwaltung gingen am 25.7.22 bei der HLG ein und wurden bis zum 15.8.22 eingearbeitet. Die HLG Zwischenabrechnung zum 30.6.2022 wurde ebenfalls eingearbeitet.Letzte offene Fragen, die sich aus der Erstellung des Berichtes seitens der HLG ergeben haben sind noch intern abzustimmen. Dies geschieht nach Rückkehr des Bauamtsleiters aus seinem Urlaub.
Chronologie
Aus den verschiedenen Quellen lässt sich folgender Ablauf erkennen:
30.06. HLG-Zwischenabrechnung (Halbjahres-Abrechnung)
04.07. Einladung zur Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht, Bericht auf der Tagesordnung
13.07 HLG Bericht an die Stadt, "zur internen Abstimmung"
14.07 Bericht über die Bodenbevorratung (SB-29/2022)
25.07 Stadt gibt Rückantwort an die HLG
15.08 HLG hat Informationen der Stadt eingearbeitet.
02.09 Einladung zur Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht
15.09 Tagesordnungspunkt Stadtverordnetenversammlung (SB-29/2022, 1. Ergänzung)
Im Protokoll der Sitzung vom 15. 09 heißt es:
Vorlage des aktuellen Zwischenberichts zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme durch die HLG
"Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau informiert darüber, dass noch kein Bericht seitens der Hessischen Landgesellschaft mbH zum Stand der Bodenbevorratung vorliegt."
Vorlage: SB-29/2022 (14. 07. 2022)
Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd
hier: Bericht zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme
a) Erläuterung:
Im Sommer 2022 läuft die durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) im Auftrag der Stadt Homberg (Efze) betriebene Bodenbevorratungsmaßnahme zur Konversion der früheren Homberger Kasernen zehn Jahre und erreicht damit die vorgesehene Regellaufzeit derartiger durch die HLG durchgeführter Maßnahmen. Eine Laufzeitverlängerung ist möglich. In der Septembersitzung der Stadtverordnetenversammlung könnte über das weitere Vorgehen bezüglich dieser Maßnahme entschieden werden. Um eine entsprechende Entscheidung inhaltlich vorzubereiten und alle relevanten Informationen kompakt einzubringen, wird in der Sitzung durch einen Vertreter der HLG oder durch den Bürgermeister ausführlich über den Verfahrensstand berichtet.
Vorlage: SB-29/2022 1. Ergänzung
Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd
hier: Vorlage des aktuellen Zwischenberichts zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme durch die HLG
a) Erläuterung:
Im Rahmen der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022 hat Bürgermeister Ritz anhand eines aktuellen Plans zur Vermarktung der vorhandenen Gewerbeflächen einen Überblick zum aktuellen Verfahrensstand gegeben. Nunmehr soll den Stadtverordneten in der Sitzung ein ausführlicher Zwischenbericht durch die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) zur Verfügung gestellt werden, der als Grundlage für die Entscheidung über eine (befristete) Verlängerung der Bodenbevorratungsmaßnahme dienen kann.
Protokollauszug Stadtverordnetenversammlung 14. 07.2022
Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd
hier: Bericht zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme SB-29/2022
Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau ruft TOP 1 auf und bittet Bürgermeister Dr. Ritz den Sachstand zur Bodenbevorratung zu erläutern.
Herr Bürgermeister Dr. Ritz erläutert anhand eines Schaubildes1 den aktuellen Sachstand der Bodenberatungsmaßnahme durch die Hessische Landgesellschaft. Er informiert über den aktuellen Stand der Vermarktung und merkt an, dass sich nunmehr die Frage stelle, ob die noch nichtvermarkteten Grundstücke aus der Bodenbevorratung herausgenommen werden sollen und wie die weitere Zusammenarbeit mit der Hessischen Landgesellschaft über das Jahr 2022 hinaus weitergehen soll. Die Verbindlichkeiten für die Bodenbevorratung betragen per 31.12.2021 ca. 925.000 €. Dabei ist der Verkauf der Feldwebelhäuser2 und U13 noch nicht berücksichtigt. Weitere Beratungen und Beschlüsse sollen in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.
Zu 1: Das Schaubild ist nicht in den Unterlagen veröffentlicht
Zu 2: Beim Verkauf der Feldwebelhäuser übernimmt die Stadt die Kosten des Abrisses.
Der Kaufpreis beträgt insgesamt 210.300,00 €. Davon sind die Kosten für den Abriss und die Entsorgung des Abruchmaterials abzuziehen.
Die verkaufte Immobilie ist derzeit noch mit 3 baufälligen Mehrfamilienhäusern „Waßmuthshäuser
Str. 42 – 48“ und einem Garagenkomplex, bestehend aus 7 Einzelgaragen, bebaut. Der vorherige
Abbruch durch und auf Kosten der Stadt Homberg (Efze) ist Voraussetzung für die Wirksamkeit
und Umsetzung des Kaufvertrages Quelle
Protokollauszug Stadtverordnetenversammlung 15.09.2022
Gewerbegebiet Homberg (Efze) Süd
hier: Vorlage des aktuellen Zwischenberichts zum Stand der Bodenbevorratungsmaßnahme durch die HLG
SB-29/2022 1. Ergänzung
Herr Stadtverordnetenvorsteher Thurau informiert darüber, dass noch kein Bericht seitens der Hessischen Landgesellschaft mbH zum Stand der Bodenbevorratung vorliegt.
—-