MVZ am Obertor: Geschäftszweck erneut geändert
Foto: Ärztehaus Obertor
Die Stadt hat einen Teil des Ärztehauses am Obertor an ein Medizinisches Versorgungszentrum, das MVZ am Obertor, vermietet. Besser ist es bekannt mit dem früheren Namen Praxis Dr. Weber. Aus der GmbH wurde 2019 eine gemeinnützige GmbH. Die Gemeinnützigkeit wurde begründete mit dem Naturschutz in Afrika und dem Schutz der Nashörner in Namibia. Der Hingucker recherchierte über das Afrika-Institut in Uppsala in der namibischen Hauptstadt Windhock, wo von dieser Aktivität nichts bekannt war. Genau vor drei Jahren, am 24. August 2019, folgte der Bericht: "Ärztezentrum will Steuern sparen – und mittels Stiftungen Nashörner in Namibia fördern".
Der Hessische Rundfunk zeigte sich anfänglich interessiert, zog sich aber nach kurzer Zeit von dem Thema zurück. So blieb allein der Hingucker, der dieses Manöver bekannt machte, wenn auch nur in dem kleinen Leserkreis. Dies schien ausreichend, denn die "Gemeinnützigkeit" wurde nun neu begründet.
Die Gesellschaft änderte zwei Mal den Geschäftszwecke. Statt Schutz der Natur und der Nashörner in Namibia fördert die Gesellschaft jetzt das "öffentliche Gesundheitswesen" indem sie MVZs betreibt. Wenn das gemeinnützig sein soll, wäre jede Arztpraxis gemeinnützig. Interessant, im Coronajahr will sie sich auf die "übertragbaren Krankheiten" konzentrieren.
Im Unternehmensregister liest sich das jetzt so.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Gründung und den Betrieb eines oder mehrerer medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung und der Vorsorge und Rehabilitation und nicht ärztlichen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie z.B. die integrierte Versorgung, die Durchführung und Ausübung der Krankenpflege, Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten, die Durchführung und Organisation von Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen, die Unterstützung hilfebedürftiger Menschen und Krankenhilfe, die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands bzw. aufgrund ihrer Bezüge auf die Hilfe anderer angewiesen sind, die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften.