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Kita-Neubau Wernswig: ein- oder zweigeschossig?

Luftbild Geoportal Hessen: Gebäude des Hofs Rohde, in der die neue Kita Wernswig und ein Versammlungsraum für die Dorfgemeinschaft (DGH) einziehen soll. Die Nebengebäude sind bereits abgerissen.
 

Architektin Hess und ihr Mitarbeiter stellten im Ausschuss Kinder, Jugend, Senioren und Integration des Stadtparlaments noch einmal den aktuellen Stand der Kita-Planung von 2024 vor.

Diese Planung ist nur den Stadtverordneten zugänglich, die Öffentlichkeit kann sie nicht einsehen.

In die Scheune soll auf zwei Etagen die Kita für drei Gruppen eingerichtet werden. Von der Bahnhofsallee aus ein ebenerdiger Eingangsbereich, der weiter zum Freigelände gezogen wird, darin Büros und ein überdachter Außenspielplatz. In den ehemaligen Kuhstall gegenüber dem Wohnhaus soll ein Dorfgemeinschaftsraum für 100 Plätze, Küche, Theke und Toiletten gebaut werden. Zwischen dem Wohnhaus und der Scheune soll ein Neubau entstehen, in dem Aufzug und Treppen untergebracht werden, sowie der Zugang zu der außen anzubauenden Not-Treppe.
   

Die fachlichen Argumente

Nach der Erläuterung des Planes fragte jemand die anwesenden Wernswiger Kita-Mitarbeiterinnen, ob sie auch mit der baulichen Lösung klarkommen können. 
Die Leiterin Frau Wecke verwies darauf, dass sie zu Beginn der Planung ein Konzept erarbeitet und eingereicht hätten, aus dem klar hervorgeht, dass nur die eingeschossig Lösung optimal sei. Dieser Auffassung hatte sich auch der Wernswiger Ortsbeirat angeschlossen.

Weiter äußerte sie sich nicht zu der aktuellen Planung. Was soll sie sagen, wenn ihre fachlichen Beiträge ignoriert werden?

Auch die Fachaufsichtsbehörde beim Kreis legte sachliche Gründe für die eingeschossige Bauweise dar. Wichtigstes Argument ist der geringere Personalaufwand gegenüber der zweigeschossigen Lösung. Wenn alle Kinder auf einer Ebene sind, können sie auch besser untereinander Kontakt aufnehmen.

Grundsätzlich würde die zweigeschossige Bauweise eine Betriebserlaubnis erhalten, jedoch wurden Bedenken zum erhöhten Personalaufwand geäußert. Aus Sicht der Fachaufsichtsbehörde würde eine Anordnung der Gruppenräume ausschließlich im EG Abhilfe schaffen. Weitere Argumente der Fachbehörde waren, die Gruppen könnten durch die Unterbringung in zwei Ebenen nicht untereinander agieren.  Quelle

 

Entscheidung gegen fachliche Argumente

Gegen die fachlichen Argumente der Fachaufsichtsbehörde des Kreises und der Kita-Mitarbeiter haben die Stadtverordnetenversammlung und der Fachbereich KJ3S im Rathaus (steht für Kinder, Jugend, Soziales, Sport und Senioren) ihre Entscheidung durchgesetzt.

Die zweigeschossige Variante wurde schon 2024 in Auftrag gegeben. Jetzt sollte noch über Regenwassernutzung und Solarenergie eine politische Entscheidung [1] fallen. 

Die Mitarbeiterin dieses Fachbereichs im Rathaus hat eine pädagogische Ausbildung. Sie ist aber nicht als Pädagogin eingestellt, sondern zuständig für die Verwaltung der Kindergärten. Die Aussage, die zweigeschossige Variante sei am gefälligsten, ist eine rein ästhetische Sichtweise gegenüber den fachlichen Argumenten der Kita-Mitarbeiterinnen, die täglich damit leben müssen.

Der Fachbereich KJ3S empfiehlt dennoch die Variante der Regelgruppenräume im Obergeschoss, da sich auf Grund des Teiloffenen Konzepts der Personalbedarf aus Sicht der Verwaltung als nicht erhöht darstellt.
Aus Sicht der Verwaltung ist die bisherige zweigeschossige Variante (V1) am gefälligsten, da hier der Flächenverlust niedriger ist und man nachhaltiger mit dem Bestandgebäude umgeht. Quelle

Wieso der Flächenverlust niedriger sein soll und "nachhaltiger mit dem Bestandsgebäude" umgegangen wird, ist in keiner Weise belegt, eine Behauptung. 

  
Ein eindrückliches Beispiel, wie im Rathaus die Meinung der fachkompetenten Mitarbeiterinnen der Kita und der Fachaufsicht des Kreises übergangen wird. Der Ortsbeirat hat sich durch die Argumente der Kita-Leitung überzeugen lassen und auch für die eingeschossige Lösung gestimmt. Auch das Votum des Ortsbeirats wird missachtet.


Foto: Laptop-Bild aus der Ortsbeiratssitzung im März 2024. Dieser Plan ist auch im Juni 2025 im Ausschuss gezeigt worden.

  
Warum diese Entscheidung?

In der Scheune und dem ehemaligen Stallgebäude sind im Erdgeschoss ausreichende Flächen für die drei Kita-Gruppen vorhanden. Allerdings soll die Fläche im ehemaligen Stallgebäude nicht von der Kita benutzt werden, dort soll der Versammlungsraum eines Dorfgemeinschaftshauses (DGH) entstehen.

Versammlungsräume in DGHs werden nur sporadisch genutzt, sie stehen die meiste Zeit leer. Die Kitaräume werden in der Woche täglich gebraucht. Die Kinder sollen Platz machen für das DGH. Sie sollen ins Obergeschoss der Scheune, statt gemeinsam auf eine Ebene im Erdgeschoss. Und das trotz der Aussagen der Fachaufsicht. 
Eine zweigeschossige Kita sollte nur dann gebaut werden, wenn kein anderer Platz möglich ist, etwa in Städten. In Wernswig ist genügend Platz im Erdgeschoss vorhanden.

Warum wird der weniger genutzte Versammlungsraum für die Dorfgemeinschaft nicht in das Obergeschoss der Scheune verlegt und den Kindern der Vorzug im Erdgeschoss gegeben? In der Regel wird ein solcher Versammlungsraum abends benutzt. Die Kinder sind nur tagsüber im Haus.

Wie sollen die jetzigen Räume der Kita später weiter genutzt werden?
Wenn die Kita in den Neubau umzieht, werden die jetzigen Räume frei. Wieso wird über die weitere Nutzung nicht gesprochen? Vielleicht würde die Räumlichkeit auch als Versammlungsraum ausreichen. Das wäre eine sparsame Lösung. Es fällt auf, dass nicht in Alternativen und in größeren Zusammenhängen gedacht wird.