Keine Aussprache zum Bruch des Briefgeheimnisses
In der gestrigen Stadtverordnetenversammlung 12. 09. 2013 habe ich vor Eintritt in die Tagesordnung eine persönliche Erklärung verlesen und im Anschluss eine Aussprache zu den Vorgängen beantragt.
Ergebnis: 7 ablehnende Stimmen und 2 Enthaltungen – bei 31 anwesenden Stadtverordneten. Demnach haben 22 Stadtverordnete für den Antrag gestimmt. Es folgte eine Diskussion über den Berechnungsmodus – gilt als Grundlage die Zahl der anwesenden Stadtverordneten oder die Gesamtanzahl? Der Stadtverordnetenvorsteher verkündet als Ergebnis, der Antrag sei abgelehnt.
Wie diese Rechnung zustande gekommen ist, ist nicht nachvollziehbar.
Mit 22-Ja-Stimmen wurde die Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht. Eine Klärung ist heute nicht möglich, da die Stadtverwaltung auf einem Betriebsausflug unterwegs ist.
Nachtrag: 6.9.2013, 15:45
Ein Leser hat auf die Abstimmungsregelung in der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung hingewiesen. Danach berechnet sich die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht nach den anwesenden Stadtverordneten sondern nach der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder. Quelle Danke für den Hinweis.
:: DOKUMENTATION ::
Persönliche Erklärung Delf Schnappauf
in der 23. Stadtverordnetensitzung am 5. September 2013
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr verehrte Damen und Herren Stadtverordnete.
Am 24. Juni 2013 hat eine Hombergerin einen Brief an mich als Stadtverordneten der Homberger Stadtverordnetenversammlung in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen. Diesen Brief habe ich erst gestern -elf Wochen später – und nur nach zweifacher schriftlicher Aufforderung erhalten.
Ein erster Hinweis auf einen Brief gab es in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung.
Im Protokoll heißt es:
"Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, er habe im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschuss berichtet, dass er einen Brief von der Wirtin der Burgberggaststätte erhalten habe. Dieser sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung eine Stellungnahme dazu erarbeiten, die dem Brief beigelegt wird."
Aus dieser Information war noch nicht zu erkennen, dass es auch ein Brief an mich als Stadtverordneter war. Erst auf Nachfrage bei der Absenderin erfuhr ich, dass sie einen verschlossenen Brief an mich im Rathaus eingeworfen hatte.
Schriftlich forderte ich den Stadtverordnetenvorsteher auf mir diesen Brief zuzustellen. Sofort nach seinem Urlaub rief er mich an, erläuterte mir, dass der Bürgermeister ihm den Brief der Pächterin der Burgberggaststätte gegeben hatte. Er veranlasste, dass mir sofort der Brief zugestellt wird.
Zugestellt wurde mir nur per Mail eine eingescannte Fassung des Briefes, nicht der Originalbrief selbst.
Erst auf eine weitere schriftliche Aufforderung an den Bürgermeister mit Fristsetzung wurde mir gestern der Originalbrief mit den geforderten Erklärungen des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters ausgehändigt.
Dieser Vorgang ist strafrechtlich und politisch bedeutsam.
" Das Grundrecht des Postgeheimnisses wurde gebrochen, ein Straftatbestand.
" Der Bürgermeister hat widerrechtlich einen Brief gelesen, der erkennbar nicht für ihn bestimmt war.
" Er hat damit auch Kenntnis über die Verletzung des Briefgeheimnisses erlangt und diese Straftat nicht angezeigt, wie es seine Pflicht ist.
" Er hat den Brief nicht pflichtgemäß an den Empfänger zustellen lassen.
Das ist Sache der Staatsanwaltschaft.
Die politische Bedeutung des Falles und somit für uns alle:
1. Bürger können in Homberg nicht sicher sein, dass ihre Briefe an die Stadtverordneten diese auch erreichen, wenn sie im Rathaus eingeworfen werden.
2. Die Stadtverordneten sind Organe der kommunalen Selbstverwaltung. Sie haben die Aufgabe, die Arbeit der Verwaltung zu überwachen. Wenn der Bürgermeister die Briefe abfängt, greift er in die Rechte der Stadtverordneten ein und behindert sie in der Ausübung ihrer demokratisch übernommenen Aufgaben.
3. Die Organschaft der Stadtverordnetenversammlung ist durch den widerrechtlichen Eingriff des Bürgermeisters beschädigt worden. Für die Bürger ist nicht mehr zu erkennen, dass die Stadtverordnetenversammlung der oberste Souverän ist. Er sieht nur, dass nicht die Stadtverordneten den Magistrat überwachen, sondern das Gegenteil, der Bürgermeister die Stadtverordneten.
Um den Schaden für das Ansehen der kommunalen Selbstverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung zu beheben und das Vertrauen in wieder herzustellen, halte ich folgende Schritte für notwendig:
1. Eine Aussprache über die Vorgänge vor Eintritt in die heutige Tagesordnung.
2. Eine gemeinsame politische Verurteilung der Grundrechtsverletzung und der widerrechtlichen Behinderung in der Ausübung des Mandats.
3. Eine schriftliche Resolution, die die Verurteilung den Bürgern bekannt macht.
Hiermit beschließe ich meine persönliche Erklärung und beantrage gleichzeitig die Aussprache vor Eintritt in die Tagesordnung. Diese persönliche Erklärung ist dem Sitzungsprotokoll beizufügen.
Homberg 5. September 2013
Warum haben die Abgeordneten nicht interveniert?
Wenn das so ist, hat auch der Vorsteher das Recht auf Ausübung des Amtes verwirkt.
Wo steht wann eine gesetzlich definierte qualifizierte Mehrheit erforderlich ist?
§ 8 BeschlussfĂ€higkeit
(1) Die Stadtverordnetenversammlung ist beschlussfĂ€hig, wenn ordnungsgemĂ€ß geladen und mehr als die HĂ€lfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder anwesend ist. Der Vorsitzende stellt die BeschlussfĂ€higkeit bei Beginn der Sitzung fest.
§ 21 Abstimmung
(1) BeschlĂŒsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Eine qualifizierte Mehrheit ist nur in den gesetzlich bestimmten FĂ€llen erforderlich.
Ja, jetzt ist es soweit. Es finden sich nicht genug Stadtverordnete, die für eine Aussprache bezüglich der Grundrechtsverletzung sind, geschweige denn eine gemeinsame Erklärung zur Wahrung Ihrer Grundrechte zusammen zu bekommen. In dem aktuellen Artikel der HNA wird dieser wesentliche Punkt, die Missachtung der Grundrechte und dieses katastrophale Verhalten einiger Stadtverordneter, gar nicht erst erwähnt.
Um unseren Grundrechte wenigstens einen einigermaßen würdigen Abschied auf ihrem letzten Weg zu geben werde ich am kommenden Sonntag, 08.09.2013 von 10.00 – 17.00 Uhr vor dem Bürgerbüro meinen blau weißen Farben einen Trauerflor hinzufügen und sie in stiller Trauer verabschieden.
Der nachstehende Fünfzeiler aus „Keine Aussprache zum Bruch des Briefgeheimnisses“ ist etwas unverständlich…
"Stadtverordnetenvorsteher Marx teilt mit, er habe im Bau-, Planungs-, Umwelt- und Energieausschuss berichtet, dass er einen Brief von der Wirtin der Burgberggaststätte erhalten habe. Dieser sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung eine Stellungnahme dazu erarbeiten, die dem Brief beigelegt wird."
Entschuldigung, – aber aus der vorgenannten Mitteilung entnehme ich, dass es hierbei um explizit nur „den Brief“ an den Stadtverordnetenvorsteher geht, den dieser von der Wirtin der Burgberggaststätte lt. eigener Aussage erhalten habe.
Dieser Brief – den der Stadtverordnetenvorsteher bekommen hat – sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden. (Merkwürdig, – dieses: „sollte an alle Stadtverordneten weitergeleitet werden“ – denn das bezieht sich auf die Wirtin.
Als ob die Wirtin aus Sparsamkeitsgründen oder wie auch immer dem Stadtverordnetenvorsteher einen Brief zukommen lässt mit der Bitte um Weiterleitung dieses Briefes an alle anderen Stadtverordneten.
Der letzte Satz des 1. Absatzes ist schon frech: „Bevor dieser weitergeleitet wird, soll die Verwaltung usw. usw.“ – Dieses „soll…“ bezieht sich auf eine dritte Person, denn dies ist eine Anordnung, die irgendjemand getroffen hat. … um hier wegen des (anklagenden) Brief-Inhaltes den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Was wird hier nur getrickst und zurechtgebogen…!
Das Ergebnis der sieben ablehnenden Stimmen zu der Abschluss-Aussprache zeigt mehr als deutlich auf welchen Nährboden sich die Verweigerer mit ihrer Ablehnung befinden; nämlich dem jenseits der roten Linie was Recht, Fairness, Respekt und Anstand ausmacht.
Irgendjemand sagte mal. „Es ist an der Zeit…“ – Recht hat Er…!
Ergänzung zu 2.
Heute 7. September 2013 in der HNA PrintAusgabe Fritzlar – Homberg. Da ist jetzt sogar von einer 3/4 Mehrheit die Rede. Die HNA lässt offen, wo dies im Gesetz oder in Urteilen zu finden ist.
Nun haben wir 3 Meinungen zu der erforderlichen Mehrheit.
Es wäre Aufgabe des Stadtverordnetenvorstehers diese Mehrheitsforderung zu begründen. Zumindest machen das die Stadtverordnetenvorsteher in anderen Städten und Gemeinden so. Dies gilt auch für die Inhalte und die Qualität des Protokolls.
Da bestimmt nämlich nach Aussage einiger Stadtverordneter allein der Protokollführer was da drin steht !
Ist schon irre was da in Homberg so zu erleben ist.
Die Partei des Wegsehens und Leugnens
Die CDU von Homberg verkommt immer mehr zur Partei des Wegsehens und des Leugnens.
Unrecht, Tricksereien und Bevorzugungen werden durch das Verhalten der CDU schlichtweg geadelt.
In Homberg wird der hofiert, der die Beziehungen zu BGM, Familie des BGM zu einzelnen Firmen- und Parteivertretern hat. Wie anders ist zu erklären, das der BGM bestimmte Personen bevorzugt, bestimmtes Verhalten nicht geahndet wird. Das Recht wie es einem passt ausgelegt, gebeugt und gebrochen wird.
Das Wort Christlich verdient die Partei in Homberg schon lange nicht mehr, da hilft auch nicht der Einsatz für das Haus der Reformation. Auch Herr Siebert muss sich gefallen lassen und das wird er auch in gut 14 Tagen spüren, dass jetzt Schluss mit lustig ist. Das Maß in Homberg ist am überlaufen.
Die SPD muss aber darum nicht stolz sein, nur weil sie endlich mal aufgewacht ist, und in der Stadtverordnetenversammlung Flagge gezeigt hat. Schaut man in den letzten Jahren auf das Abstimmungsverhalten der SPD, so erkennt man das gleiche Schema wie bei der CDU, Wegschauen und Wegducken.
In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetensitzung steht unter §13 Nr. 2:
"Die Stadtverordnetenversammlung kann vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese um Angelegenheiten zu erweitern, die nicht auf der Einladung verzeichnet waren, wenn dem zwei Drittel der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder zustimmen. "
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder ist 37, daher ist der Vorgang so wie er stattgefunden hat, leider richtig gewesen!
Ich würde gerne die Namen der Stadtverordneten wissen die abgelehnt haben
ZU 6)
Ich vermute, dass es sich hier um die Person Bernd Siebert, Gudensberg handelt?
@ 9
Ich hatte Sie, Herr Eckbert Siebert, nicht gemeint, mein Beitrag bezog sich auf die CDU-Fraktion in Homberg.
Ich halte Sie für einen aufrechten Demokraten, der sich für die Demokratie und deren Werte einsetzt.
Hut ab.