Kassenkredit erhöhen – geht das so einfach?
Über Erhöhung der Kassenkredite von derzeit 8 Mill. Euro auf 12 Mill. Euro und später bis zum Jahresende auf 17 Mill. Euro stand am 2. Februar 2012 in der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung an. Entgegen der Berichterstattung auf HNA-online, wo von Streit um Hombergs Schulden geschrieben wurde, haben sich alle Parteien auf eine Sondersitzung zu dem Thema verständigt, die am Donnerstag 9. Februar 2012 stattfinden soll.
Es kann nicht nur um die einfache Frage gehen, ob der Kassenkreditrahmen auf 12 Mill. Euro oder gleich auf 17 Mill. Euro erhöht werden soll. Die Besonderheit des Kassenkredits wirft sehr viel mehr Fragen auf, die bisher wohl noch gar nicht bedacht worden sind.
Ist Erhöhung ohne Vorlage des Gesamthaushalt erlaubt?
Nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird der Rahmen für die Kassenkredite in der Haushaltssatzung festgelegt und gilt bis zur nächsten Haushaltssatzung. Da noch nicht einmal der Entwurf eines Haushalts für 2012 vorgelegt worden ist, kann in der nächsten Sitzung auch keine neue Haushaltssatzung verabschiedet werden.
Kassenkredit und Kreditaufnahme
Kassenkredite dienen nur der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit im laufenden Jahr, sie müssen zum Jahresende wieder ausgeglichen sein, also zurückgezahlt worden sein. 17 Mill. Euro Kassenkredite können bei Einnahmen von rund 21 Mill. Euro im Jahr nicht zurückgezahlt werden. Das ist schon jetzt absehbar. Kassenkredte dürfen deswegen in dieser Höhe überhaupt nicht aufgenommen werden.
Der zusätzliche Finanzbedarf muss über Kredite finanziert werden, die dann auch im Haushalt als Verbindlichkeit klar ausgewiesen werden müssen.
Ob die 17 Mill. Euro Kassenkredt am Jahresende überhaupt rückzahlbar ist, kann nur aus dem Haushaltsplan entnommen werden. Da dieser nicht vorliegt, kann auch über den Kassenkredit nicht entschieden werden.
Kredite nur für Investitionen
Eine Kommune darf Kredite nicht für den laufenden Betrieb, sondern nur für Investitionen aufnehmen. Das macht Sinn, denn bei Investitionen wird das Geld nicht "verbraucht", es verwandelt sich nur von der Geldform in eine Sachform. Der Wert bleibt erhalten und vermindert sich erst in den folgenden Jahren um die jährliche Abschreibung.
Kann die Stadt überhaupt zusätzlch 17 Mill. Euro investieren? Darf sie überhaupt einen Kredit für den laufenden Betrieb aufnehmen? Das sind alles Fragen, die unbeantwortet sind.
Verantwortung des Rechnungsprüfungsamtes
Die einzelnen Stadtverordneten haben nicht die Detailkenntnise und nicht den Einblick in die Abrechnung der städtischen Finanzen. Dafür gibt es das Rechnungsprüfungsamt bei der Kreisverwaltung, das für de Kontrolle von den Kommunen bezahlt wird – über die Kreisumlage.
Das Rechnungsprüfungsamt wartet langmütig bis ihnen Jahresabrechnungen vorgelegt werden, es verlangt die Abrechnung nicht innerhalb einer Frist von der Stadt. Dadurch kann sie nicht zeitnah prüfen und die Stadtverordneten rechtzeitig über Fehlentwicklungen informieren. Das gibt dem Magistrat einen Freibrief für mehrere Jahre. Hier ist auch das Rechnungsprüfungsamt in die Verantwortung zu nehmen. Klärung wird vielleicht der Gerichtsprozess von Jesberg gegen den Kreis bringen, in dem es auch darum geht, dass das Rechnungsprüfungsamt nicht rechtzeitig auf betrügerische Manipulationen eine Mitarbeiters hingewiesen hat.
Rechtsverbindliche Klärung notwendig
Ohne rechtsverbindliche schriftliche Aussagen zu den Fragen, kann keine Entscheidung verantwortlich von den Stadtverordneten getroffen werden. Eine mündliche Erklärung des Bürgermeisters reicht nicht. All zu oft hat sie sich als falsch herausgestellt.