HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Kasernen mĂŒssen nicht gekauft werden

Finanzielles Abenteuer Kasernenkauf
Bürgermeister Martin Wagner will die Stadt in das finanzielle Abenteuer eine Kauf des Kasernengeländes stürzen. Selbst wenn es einige Interessenten für kleine Teile des Kasernengeländes gäbe, bleibt der große Rest unverkäuflich oder müsste erst mit hohen Kosten hergerichtet werden.

"Da die Entwicklung der Kasernenflächen für eine gewerbliche Nutzung mit erheblichen Kosten verbunden ist (Abbruchkosten, Planungskosten, Erschließungskosten usw.), müssen Refinanzierungsmöglichkeiten gefunden werden. Das ist dem Bürgermeister bekannt, er verschweigt es in der aktuellen Diskussion und nennt auch nicht die Belastungen für den städtischen Haushalt." (aus den Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 8 der Stadtverordnetenversammlung am 18. Nov. 2010)

In der Schönrechnung des Kasernenkaufs fehlt die Position "Abbruch" vollständig. Diese Position ist angesichts der vielen verbauten Asbestbaustoffe besonders teuer. Allein die Infrastrukturbaumaßnahmen sind schon mit 750.000 Euro angegeben. Wie weit die Zahl realistisch ist, ist eine weitere offene Frage.

Wagner begründet seine Vorstellung damit, dass die BIMA schwerfällig sei und nur so eine Vermarktung möglich sei. Die Hessische Landgesellschaft (HLG) unterstützt ihn dabei. Das liegt in ihrem eigenen Interesse, sie weitet ihr sicheres Geschäft aus, kauft für die Stadt und lässt sich alles von der Stadt später gut bezahlen.

Es geht auch anders: NRW-Beispiel

Ein Leser machte in seinem Kommentar darauf aufmerksam, wie die BIMA in NRW mit den Konversionsflächen (wenn ehemals militärisch genutze Flächen in zivile Nutzung zurückgeführt werden sollen) umgeht. Dazu heißt es in einem Aufsatz des Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung (ILS)

Verwertungsmodelle für Konversionsflächen [Seite 16]
Folgende Verwertungsmodelle für Konversionsflächen haben sich in den vergangenen Jahren in der Praxis bewährt:

1. Der Bund bleibt Eigentümer der Konversionsfläche und vermarktet sie gemeinsam mit der Kommune. Diese führt die Erschließungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch, an deren Kosten sich der Bund in angemessener Weise beteiligt.

2. Private erwerben die Fläche vom Bund und übernehmen ihrerseits über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit den Kommunen die Entwicklungsverpflichtungen.

3. Die Kommunen erwerben die Flächen zum Verkehrswert und vermarkten sie selbständig.

4. Die Kommunen erwerben die Liegenschaften vom Bund, der sich anschließend an deren Entwicklung beteiligt. Bei Abschluss des Vertrages zahlen die Gemeinden nur eine erste Rate; der Rest des Kaufpreises fließt dem Bund nach Weiterveräußerung zu. [Unterstreichungen:Homberger Hingucker]

Außenflächen sind keine Konversionsflächen
Die Außenflächen, wie z.B. die Truppenübungsplätze, gelten in der Regionalplanung als "Sonderflächen des Bundes" dazu schreiben die Autoren über NRW:

"werden viele aktuell und auch zukünftig entweder land- oder forstwirtschaftlich genutzt. Einige von ihnen sind zwischenzeitlich auch unter Natur- oder Landschaftsschutz gestellt worden."

Der Bürgermeister behauptet, solche Außenflächen für Pholtovoltaikanlagen nutzen zu können. In der Kostenberechnung findet sich als einziger Hinweis der Satz:

"Diese Flächen sind als Konversionsflächen rechtsanwaltlich über die KBG anerkannt."

Ein Rechtsanwalt hat die persönliche Meinung geäußert, das die Flächen Konversionsflächen sind. Dies steht im Widerspruch zu den Grundsätzen, die in dem gültigen Regionalplan festgelegt sind. Außerdem stehen die Grundsätze der Flächennutzungsplanung dem entgegen, die ausdrücklich verlangen, keine weiteren Naturflächen (wie zum Beispiel aufgelöste Truppenübungsplätze) zu bebauen.

Der Deutsche Bauernverband hat nicht nur die Kampagne gegen Flächenfraß gestartet, sondern auch in einer Entschließung des Präsidiums am 11. Oktober 2011 beschlossen: "Dachanlagen vor Freiflächenanlagen"

"Bei Fotovoltaikanlagen muss der Grundsatz Dachanlagen vor Freiflächenanlagen“ gelten.
Die Möglichkeit, dass bisher ungenutzte Gewerbegebiete zur Konversionsfläche für Fotovoltaik genutzt werden, darf nicht dazu führen, dass zusätzliche Gewerbegebiete ausgewiesen werden. Aus Sicht des Erhalts landwirtschaftlicher Flächen sind auch Fotovoltaik-Anlagen in Bereichen längs von Schienenwegen und Autobahnen kritisch zu betrachten."

Fazit
Der Kauf des Kasernengeländes ist finanziell nicht zu verantworten. Die Risiken sind überhaupt nicht alle dargestellt und von unabhängiger Seite ermittelt. Es gbt auch keinen zwingenden Grund, dass Homberg erst die Flächen kauft und damit auch die Risiken.

Die Außenflächen für PV-Anlagen zu nutzen widerspricht den Grundsätzen der Regionalplanung und und ist mit Nachhaltigkeit nicht zu vereinbaren.

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