Staatlicher Treuhänder HLG verschleudert Grundstücke der Stadt
Foto: Gebäude U5
Tabelle:
Kaufpreisermittlung der HLG für das Gebäude U5 der ehemaligen Ostpreußenkaserne für 3,38 €/qm
Die Stadtverordneten sollen in der nächsten Sitzung über einen Grundstücksverkauf im Kasernengelände beschließen.
Die Hessische Landgesellschaft (HLG) vermarktet für die Stadt nach den Richtlinien für die Bodenbevorratung als Treuhänder die Immobilien der Kasernen.
Die HLG hatte die Stadt vor 2012 gedrängt, das Kasernengelände von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben zu übernehmen, um es durch die HLG vermarkten zu lassen. Im Herbst 2012 hatte die HLG die Grundstücke als Treuhänder für die Stadt übernommen.
Ein Treuhänder handelt im Auftrag eines Eigentümers und muss in dessen Interesse handeln. Er hat die Pflicht, das "zu treuen Händen" übergebene Vermögen pfleglich zu behandeln. Nach den Boden-Bevorratungsrichtlinien hat die HLG den kostendeckenden Preis zu ermitteln, nach dem sich die Gebühren richten, die die HLG der Stadt in Rechnung stellt.
Auch bei diesem Grundstücksverkauf erfüllt die HLG ihre Pflichten nicht. Ein kostendeckender Preis wurde nicht ermittelt und vorgelegt. So können die Stadtverordneten auch nicht feststellen, wie groß die Differenz zwischen den von der HLG oben ermittelten 3,38 Euro/qm und einem kostendeckenden Preis ist. Die Differenz bekommt die HLG von der Stadt bezahlt.
Schlimmer noch. Die HLG schlägt eine Preisreduzierung wegen des Zustand des Gebäudes vor. In der Erläuterung zu dem Tagesordnungspunkt heißt es:
Bei dem betreffenden Objekt handelt es sich nur noch um einen Baukörper im ausgesprochen desolatem Zustand. Im Gegensatz zu anderen Gebäuden wurde U5 über Jahre vom Sondereinsatzkommando des Polizeipräsidiums in Kassel für realitätsnahe Übungen, sowie von der Feuerwehr für Atemschutzübungen u. a., und dem Technischen Hilfswerk für Einsatzübungen in Gebäuden genutzt. Substanzerhaltende Maßnahmen fanden nicht statt. Aufgrund dieser Nutzungen, hinzukommender massiver Vandalismusschäden und dem Umstand, dass weitgehend alle Versorgungsleitungen heraus gerissen und entwendet wurden, wird eine Kaufpreisermittlung analog anderer bereits veräußerter Liegenschaften vorgeschlagen.
Mit anderen Worten: Die HLG als staatliche Treuhand hat das Objekt verkommen lassen und belastet nun die Stadt mit den Verlusten. Es lag in der Verantwortung der HLG, mit geeigneten Maßnahmen die Zerstörungen an dem Gebäude zu verhindern.
Die Stadtverordneten müssten diesen Tagesordnungspunkt zurückweisen und erst den Schadensausgleich regeln.
Die HLG hat einen Aufsichtsrat. Der Vorsitzende und die Stellvertreterin sind jeweils Staatssekretäre der Landesregierung, es sind Staatssekretäre aus den Ministerien unter grüner Leitung.
Giftiger Löschschaum auf dem Bundeswehrgelände?
In der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 sollte über den Nachtrag zu einem Kaufvertrag mit Herrn Dr. Burghard Mann für die Immobilie U2 beschlossen werden. Der Bürgermeister erklärte dazu:
Zur Sache spricht Bürgermeister Dr. Ritz. Er informiert die Stadtverordnetenversammlung über eine Meldung des Hessischen Rundfunks hinsichtlich des Verdachts über den Einsatz von giftigem Löschschaum auf dem Gelände des ehemaligen Bundeswehrstandortes in Homberg. Angesichts dieses Verdachts erscheint es nicht opportun, Verkaufs-und Vertragsverhandlungen mit potenziellen Käufern zu führen, solange dieser Verdacht nicht ausgeräumt ist. Er empfiehlt, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen. Quelle
10. 5. 2019:
Für die Stadtverordnetenversammlung war dieser Tagesordnungspunkt deshalb abgesetzt.
5. 6. 2019:
Die HNA berichtete, dass für den Verdachtsfall in Homberg noch keine Erstbewertung vorliegt, so wie es in Schwarzenborn und Fritzlar bereits geschehen ist.
13. 6. 2019:
In der Stadtverordnetenversammlung soll jetzt erneut über einen Immobilienverkauf im Kasernengelände beschlossen werden, obwohl der Verdacht wegen des giftigen Löschschaums bisher noch nicht aufgeklärt ist.
Weitere Ungereimtheiten
Bei Grundstücksverkäufen wird ein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen, dem dann die Stadtverordneten zustimmen können.
Für diesen Immobilienkauf liegt aber noch kein notarieller Kaufvertrag vor.
Die Kaufabsicht des Interessenten wirkt zudem merkwürdig:
Ein Existenzgründer will das verwahrloste Gebäude nutzen, in dem alle Leitungen herausgerissen sein sollen? Das Gebäude ist eher im Zustand einer Ruine, die erst für einen Betrieb hergerichtet werden muss. Sucht ein Existenzgründer nicht eher eine Halle, in der er sofort mit dem Aufbau des Betriebes beginnen kann, ohne erst grundsätzlich renovieren zu müssen?
Der geplante Betrieb wird so beschrieben:
Herr Borkowski beabsichtigt im Gebäude Werkstatt-Lager-und Büroräume zu schaffen. Er ist ausgebildeter Industrie-Mechatroniker und steht kurz vor Abschluss seines Studiums. Im Rahmen einer Existenzgründung beabsichtigt er die Konfektionierung von Akkumulatoren von E-Bikes und Mobilitätshilfen. Dazu gehören auch Reparatur-und Serviceleistungen. Ein besonderer Ansatz hierbei ist die Umsetzung von Kundenvorgaben.
In der Erläuterung zum Tagesordnungspunkt heißt es weiter:
Mit Schreiben vom 22.04.2019 hat Herr André Borkowski, Knüllwald-Völkershain, sein Interesse am Erwerb schriftlich bekundet.
Schriftlichen Bekundungen sind bei Grundstücksgeschäften eine unverbindliche Absichtserklärung ohne rechtliche Verbindlichkeit.
Schon 2012 wurden solche schriftlichen Bekundungen vorgelegt. Da wollte der Stadtverordnete Axel Althaus auch Kraftfahrzeuge auf Elektroantrieb umbauen. Heute wirbt er mit Unterstützung der Stadt zum Besuch eines Trödelmarktes.
Der Tagesordnungspunkt zum Kauf des Kasernengebäudes U 5 wirkt nicht vertrauenswürdig.
Die generelle Preisgestaltung orientiert sich an folgenden Werten:
bebaute Grundstücke 30,00 €/m²-Geschossfläche
nutzbare Freiflächen 15,00 €/m²
Nutzbare Freiflächen, die ohne Untergrundbefestigung genutzt werden können 23,00 €/m²
Flächen Dienstbarkeiten 8,00 €/m²
nicht nutzbare Grünflächen 1,00 €/m²
Zur Textwiedergabe der Worte des Bürgermeisters: Er führte auch aus:
„Wir werden Nachforschungen anstellen und den Verdacht prüfen.“
1. Wer ist wir?
2. Welche Nachforschungen gab es und welches Eregebnis brachten sie, wenn doch gleichzeitig noch keine Erstbewertung vorliegt?
Rosinenpickerei ist das nicht – und ein StartUp in dem Gebäude?
Wer gibt da ohne Sicherheiten das Geld? Wer berät den Mann in finazieleln Angelegenheiten?
Erinnertt mich auch an Pyrolyse, Algenzucht, BTD, Solaranlagen auf Konversionsflächen, Ärztezentrum mit all den vielen Arbeitsplätzen die entstehen sollten.
Meiner Meinung nach sollte man froh sein das die alten Gebäude in diesem Zustand noch jemand kauft.
Kein Investor würde Unsummen für ein Gebäude in einem solchen Zustand ausgeben, und klar ist natürlich auch das dieser möglichst wenig dafür bezahlen möchte.
Die momentane Unterhaltung und Pflege der Außenanlagen kostet die Stadt schließlich auch Geld bzw. bindet Ressourcen, da sollte man sich doch über die zukünftigen Einnahmen aus der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer die der spätere Eigentümer zahlt freuen.
Manchmal frage ich mich warum man immer alles so negativ sehen muss!?
Peter Schwarzbach
1. Die HLG ist als Treuhänder verpflichtet den Zustand der Gebäude zu erhalten und nicht durch (wer weiß) kostenfreie Nutzung den jetzigen Zustand herbeigeführt zu haben.
2. Jeder Eigentümer wird sehen, dass er einen möglichst hohen Kaufpreis erzielt und nicht durch einen auch noch kostenverursachenden "Immobilienhai" in seinem Vermögen geschädigt wird.
3. Durch Rosinenpickerei und einen ungerechtfertigten zu niedrigen Preis an den ehemaligen Stadtverordneten Althaus hat man der Stadt schon genug Schaden zugefügt. Keiner wurde dafür je zur Verantwortung gezogen.
Letzteres ist unverständlich und zeigt in welchem desolaten Zustand Homberger Politik und Verwaltungstätigkeit inziwschen ist.