HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Hinweisgeber sind geschützt

   hinweisgebersystem@sicherheitstechnik-stolz.de   Telefon 0151 61454075  

 

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden
nehmen Missstände oftmals als Erste wahr.
Ihre Hinweise können dafür sorgen,
dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht,
verfolgt und unterbunden werden.
Sie verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen,
die ihnen wegen ihrer Meldung drohen
oder sie davon abschrecken können. 

Bundesregierung

 

Am 2. Juli 2023 trat ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern /  Whistleblower in Kraft.

Die EU hatte bereits 2019 eine Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern beschlossen, das die Mitgliedsstaaten verpflichtete, bis 2021 ein nationales Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern zu verabschieden. Die Bundesregierung hielt die Frist nicht ein und wurde jetzt vom Europäischen Gerichtshof zu 34 Millionen Euro verurteilt, die an die EU zu zahlen sind.
  

Homberger Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Jetzt gibt es für Homberger Hinweisgeber die Möglichkeit, Vorkommnisse an eine externe Meldestelle zu geben.
Auf der Webseite der Stadt steht:

Hinweis zur Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

Sie sind Lieferant, Dienstleister, Auftragnehmer, Bewerber oder ehemaliger Mitarbeiter unserer Kommune und möchten eine Meldung über Verstöße nach § 3 Absatz 4 HinSchG einreichen? Dann kontaktieren Sie unsere Meldestellenbeauftragte Frau Nadine Stolz unter nadine.stolz@sicherheitstechnik-stolz.de oder unter +49 151 6145 4075. Gerne stellt Frau Stolz Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Quelle

Der Gesetzestext  hier: https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/HinSchG.pdf

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten,
ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.
Gemeinden und Kommunen ab 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern
sind ebenfalls dazu verpflichtet, Meldekanäle einzurichten. Quelle

Das Verfahren ist in einem Flyer für Behörden und Arbeitgeber hier  erklärt.

 


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