Hessen mobil: Paragraph 1 der STVO reicht für die Sicherheit
Auf der B 254 sind immer auch Fahrradfahrer unterwegs. Die Straße ist breit genug für den Auto- und Fahrradverkehr. Es gibt aber auch gefährliche Engstellen, eine solche befindet sich an der südlichen Einfahrt nach Lützelwig.
An dieser Stelle ist es zu einer riskanten Situation gekommen, als die Fahrspur eines Radfahrers zwischen Bordsteinkante und LkW mit Anhänger gefährlich eng wurde.
Wie reagiert Hessen mobil auf den Gefährdungshinweis?
Der für Nordhessen zuständige Beauftragte von Hessen mobil wurde schriftlich über diesen Risikopunkt informiert. Hessen mobil antwortete am 20 Juli:
Die rechtliche Situation sieht folgender Maßen aus:
Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) regelt und lenkt den öffentlichen Verkehr. In § 1 der StVO steht geschrieben, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht erfordert. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Der Schwerpunkt der StVO liegt auf wenigen Regeln, deren Verletzung die häufigsten Unfallursachen darstellen. Die Betonung liegt nicht auf den Rechten der Verkehrsteilnehmer, sondern auf ihren Pflichten, die sie anderen gegenüber wahrzunehmen haben. Von den Kraftfahrern gehen die größeren Gefahren aus. Infolgedessen sind auch ihre Pflichten umfangreicher ausgeprägt als die der schwächeren Verkehrsteilnehmer.
In Ihrem geschilderten Fall treffen die vorgenannten Sätze bzw. Erläuterungen aus der StVO genau zu. Der stärkere Verkehrsteilnehmer (LKW) hat die Pflicht im Straßenverkehr die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) nicht zu gefährden, zu behindern und gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (baulicher Zustand, Übersichtlichkeit und Fahrbahnbreiten) hätte der Fahrer des Lastkraftwagens die vorhandenen Situation besser einschätzen müssen.Eine bauliche Änderung der B 254 in der Ortsdurchfahrt Homberg-Lützelwig ist jedoch nicht vorgesehen.
Radfahrer besser schützen
In den letzten Monaten wurde in der Öffentlichkeit gerade die tödliche Gefahr für Radfahrer erörtet, die durch rechtsabbiegende Lkws entsteht. Es wurde weitere technische Warnanlagen für die Lkw-Fahrer diskutiert. Diese Diskussion scheint an Hessen mobil vorbeigegangen zu sein, wie die Antwort zeigt.
Vielleicht hat die Antwort auch nur jemand ganz unbedacht formuliert, deswegen wurde die Zentrale von Hessen mobil gefragt, ob das auch die Auffassung der Behörde sei. Die Behörde antwortete bisher nicht. Hessen mobil ist demnach der Ansicht dass Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung ausreicht, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
?? Wozu wird dann an der Kreisstraße bei Mardorf für eine einmündende Straßen zu dem Dorf mit 500 Einwohnern ein Kreisel gebaut, um so den Fußgängern einen Weg zwischen Bushaltestelle und Ortslage zu sichern?
?? Der von der FDP beantragte Fußweg zum Gewerbegebiet ist auch noch nicht geplant, obwohl dort Beschäftigte nachts keinen sicheren Gehweg haben und die Straße mit vielen Lkws befahren wird.
: : DOKUMENTATION : :
Email an den Nordhessen-Beauftragten Ferdinand Weber
Sehr geehrter Herr Weber,
Neulich musste ich ein kleines Stück mit dem Fahrrad auf der B254 fahren und erlebte bei der Einfahrt in Homberg-Lützelwig eine gefährliche Situation. An dem relativ scharf abknickenden Straßenverlauf befand ich mich zwischen Bordstein und einem ganz dicht vorbeifahrenden Lkw mit Anhänger. siehe Anhang
Bitte prüfen Sie diese Stelle und informieren Sie mich zeitnah, welche Möglichkeiten Sie sehen, an dieser Stelle die Situation zu entschärfen.
Mit freundlichen Grüßen Delf Schnappauf
siehe auch: Unfallanalyse Berlin:
Rechtsabbiegende Lkw und Radfahrer Gerade in Ballungsräumen ist es ein regelmäßig wiederkehrendes Unfallszenario: Ein Lkw biegt rechts ab und erfasst dabei einen ungeschützten Verkehrsteilnehmer, der sich geradeaus weiter bewegen wollte. Meist sind Radfahrer die Opfer, mitunter aber auch Fußgänger, Inline-Skater o. a. In den meisten Fällen werden die Unfallopfer vom Lkw überrollt. Es versteht sich von selbst, dass dabei schwerste, sehr oft tödliche Verletzungen entstehen.
Werter Herr Schnappauf,
ich teile viele Ihrer Ansichten. In diesem Fall möchte ich widersprechen.
Hessen Mobil führt richtigerweise den § 1 StVO an, im Volksmund auch "Gummi-Paragraf" genannt, der den Verkehrsteilnehmern einiges abverlangt.
Für mich stellt sich die Frage, wie oft an dieser besagten Stelle sich zwei Lkw und dazu noch ein Radfahrer begegnen?
Nehmen Sie die Kreisstr. von Lützelwig – Sondheim – Rodemann- usw. oder
Wernswig – Lenderscheid – usw.
Wenn sich zwei Lkw begegnen und dazu ein Radfahrer in eine Richtung fährt, ist ein Begegnungsverkehr unmöglich, d. h., der hinter dem Radfahrer fahrende Pkw/Lkw muss abbremsen und den Gegenverkehr passieren lassen, um dann den Überholvorgang einzuleiten.
Diese erforderliche Rücksichtnahme ist in § 1 StVO geregelt.
Andernfalls würden wir vor lauter Verkehrszeichen die "Bäume" nicht mehr Sehen.
Am gestrigen Vormittag befuhr ich mit dem Fahrrad aus dem Industriegebiet kommend die Ziegenhainer Straße an der Firma Schaumann vorbei in Richtung Kreisel. Mehrere entgegenkommende und hinter mir fahrende LKWs brachten mich doch sehr in Bedrängnis.
In Höhe der Stern-Apotheke bog ich auf den Fußweg ein, der zur Eisdiele der Familie Bressan führt. Auf diesem Weg befand sich nicht ein einziger Fußgänger, aber ich sah eine Bedienstete der Stadt Homberg, die an einem PKW einen Verwarnzettel anbrachte. Die Dame bat mich, vom Fahrrad abzusteigen, da das Befahren des Fußweges nicht erlaubt sei. Zunächst war ich froh, dass ich das Himmelfahrtskommando, mit dem Fahrrad die Ziegenhainer Straße zu befahren, überstanden hatte, aber jetzt nahm das Unglück seinen Lauf. Die Bedienstete hielt mich an und ich sollte das Fahrrad weiter schieben. Ich dachte, es handelt sich um einen Scherz, da es für sie ersichtlich war, dass ich in die Eisdiele wollte und die Wegstrecke nur noch ca. 10 Meter betrug. Ich fuhr also die 10 Meter bis zur Eisdiele noch weiter, um dort abzusteigen. Von der Hostess wurde ich aufgefordert, meinen Ausweis vorzuzeigen. Da ich eine Radlerhose und ein Sportshirt anhatte, war es mir unmöglich, meinen Personalausweis bei mir zu führen. Ich fuhr dann weg, weil ich aus Verärgerung die Eisdiele an diesem Tag nicht mehr aufsuchen wollte, kam jedoch nach einer kurzen Runde wieder zur Eisdiele zurück, wo ich bereits von der Dame erwartet wurde. Sie machte ein Foto von mir und ich setzte mich an einen Tisch und bestellte ein Glas Wasser. Äußerungen Tisch 1: Ich solle mich nicht aufregen, ihrem Mann sei dies auch schon zweimal passiert, Tisch 2: In Homberg wird auf Recht und Ordnung geachtet, Tisch 3: Dies wird wohl ein teures Eis für mich werden.
Zu Hause angekommen wurde mir klar, dass der lange Arm der Verwaltung mich erreichen würde. Aus diesem Grund bin ich mit meinem Personalausweis auf das Ordnungsamt in Homberg gegangen und habe dort meinen Ausweis vorgelegt. Mein Hinweis, dass das Verhalten dieser Bediensteten für diese Eisdiele hochgradig von Nachteil ist, und dass gerade Familie Bressan sich sehr stark für Homberg einsetzt, wurde kurz damit abgetan, dass man nur seiner Aufgabe nachgeht.
Mein persönliches Resümee: Ich habe mich wohl nicht ganz richtig verhalten, aber Radfahrer haben in Homberg nur die Gelegenheit, unfallfrei durch die Stadt zu kommen, wenn sie ihr Rad an vielen Stellen schieben. Der Kreiselumbau hat auch nicht zur geringsten Berücksichtigung von Radfahrern geführt, so dass es für Radtouristen sehr problembelastet ist, sich in Homberg zu bewegen. Einen Kreisel zu bauen, der auf 20 Jahre ausgelegt ist, und die Probleme der Radfahrer nicht berücksichtigt, ruft bei mir nur noch Unverständnis hervor. Auch denke ich, dass mehr Einfühlungsvermögen seitens der Behörde vielen Homberger Geschäftsleuten entgegenkommen würde. Für die Strafe, die ich mit Sicherheit zu entrichten habe, werde ich aufkommen, aber die Geschäftsleute werden ihrer Sorgen mit der Verwaltung mit Sicherheit nicht entledigt.
Ergänzung zu meinem Artikel Nr. 2:
Seit über 60 Jahren fahre ich regelmäßig mit einem Fahrrad und bin dabei in Städten wie Amsterdam, München, Hamburg, Paris unterwegs gewesen. Nirgendwo bin ich mit dem Gesetz in meinem Leben in Konflikt gekommen. Umso nachdenklicher stimmt mich, dass dies ausgerechnet in meiner kleinen Heimatstadt Homberg geschieht.
Zu 2
Noch`n Beitrag.
Parke am Marktplatz um 14:45 Uhr, also Parkzeit bis 15:30 (30 Min gem Parkdauer.)
Bestell im Cafe 13 einen Cafe für 2,80 €
Hab mich verplappert, geh an mein Fahrzeug ca. 15:35 oder auch 40
Schade, Cafe hat mich 12:80 € gekostet.
Glauben unsere Politiker mit diesen eng begrenzten Parkzeiten die Innenstadt zu beleben ?
Was soll ich am Marktplatz kaufen außer mal ein Cafe oder gaststätte aufzusuchen ?
Touri, halt Dich raus aus Homberg.
Vieleicht hilft ja mal ein ganz anderes Parteiensystem für Abhilfe . Aber die Stadt läßt sich diese großzügige Einnahmequelle zur Zeit nicht entgehen.
Ich finde es richtig, wenn man wie hier geschehen eine Kontrolle durchführt und das Verhalten mit einem Verwarngeld belegt. Das hat mit dem Ort nichts zu tun.
Auch die Mitnahme des Personalausweises ist Pflicht. Diesen nachträglich vorzuzeigen und dann auch auf Verständnis zu stoßen belegt, wie man dem Bürger gegenüber Toleranz zeigt. Lobenswert.
Wer Kritik an anderen wegen Fehlverhaltens übt, sollte bei einem eigenen Fehlverhalten keinen anderen Maßstab fordern.
"Nirgendwo bin ich mit dem Gesetz in meinem Leben in Konflikt gekommen."
Liegt das an ihrem Verhalten oder eher an nicht erwischt worden zu sein? Oder wurden sie erwischt und man hat nichts getan?
Zu Herodes
Was erwarten sie: Längere Parkzeiten? Kein Verwarngeld durch die Ordnungspolizei – was seitens der Mitarbeiterin ja letztlich Untreue wäre?
Einzig sinnvoll war die frühere Gestaltung des Marktplatzes mit genügend Parkflächen. Da die Kontrollen nicht alle halbe Stunde erfolgen können, wird das von vielen eingeplant und sie werden halt nur nicht erwischt.
Herodes
Sie sprechen mir aus dem Herzen!
Ausgezogen aus einer Großstadt, um in dem schönen Städtchen Homberg meinen Lebensabend zu genießen, und dann werde ich doch tatsächlich bei meiner Tasse Kaffee unter Zeitdruck gesetzt.
Folgendes Szenario spielt sich immer ab:
Zu Hause schaue ich auf die Uhr und fahre so los, dass ich nach der vollen bzw. halben Stunde am Marktplatz ankomme, sodass sich die halbstündige Parkzeit etwas verlängert.
Trinke ich bei der Eisdiele meinen Latte Macchiato, wird die Zeit schon mal knapp, da das Getränk sehr heiß serviert wird…..
Kommt dann noch jemand Bekanntes auf dem Weg zum Auto vorbei, oder Lotto-Braune steht noch an, wird die Zeit noch enger.
Blicke zur Uhr und Blicke nach der Politesse wechseln sich ab…..
Warum trinke ich den Kaffee nicht woanders, frage ich mich öfters?
Ganz einfach, weil ich den Marktplatz mit seinen Fachwerkbauten genießen möchte.
Man hat's nicht immer leicht, auch nicht in Homberg.
Bürgermeister und Magistrat gönnen mir nicht mal 1 Stunde der Besinnlichkeit auf dem Markplatz.
Da ich ein Gegner von Parkgebühren in Kleinstädten bin, parke ich nicht kostenpflichtig.
Parkgebühren wurden ursprünglich eingeführt, um Dauerparker aus den Innenstädten zu verbannen.
Als Geldquelle in Kleinstädten lehne ich sie ab.
zu 2: Das ist doch eine gute Nachricht, abgesehen von dem persönlichen Ärger.
Da scheint es im Homberger Rathaus doch jemanden zu geben, die sich an Recht und Gesetzt hält. Das ist tatsächlich ein Nachricht wert, denn wer hätte das gedacht, nach all den bisherigen Erfahrungen.
Doch die Reichweite ist nur im fußläufigen Umfeld des Rathauses gegeben. Außerhalb dieses kleinen Umkreises hat das schon keine Wirkung mehr. So wird der Rad- und landwirtschaftliche Weg zwischen Sondheim und Gewerbgebiet, der für den Verkehr gesperrt ist, munter von vielen Autofahrern als Abkürzung benutzt. Die Wegsperre ist ständig umgelegt und behindert den Radverkehr. Ein Brief an das Ordnungsamt in dieser Sache wurde nicht beantwortet.
Die Bewirtschaftung der Parkplätze ist von den Homberger Parteien geschaffen worden, um so als Beitrag zum Sparen vorweisen zu können, als Homberg unter den Schutzschirm ging. Die Bewirtschaftung soll Geld einbringen und sonst nichts, auch wenn das für die Attraktivität der Stadt kontraproduktiv ist. Um das zu erkennen, müsste man in Zusammenhängen denken. Das ist in Homberg zu viel verlangt. Blinder Aktionismus ist weiterhin angesagt.
Phil Antrop
Sie täuschen sich.
Der Besitz eines Personalausweises ist für Deutsche Pflicht – nicht das Mitführen!
Kann man bei einer Kontrolle durch zuständige Behörden seinen Personalausweis nicht vorlegen und ist zum Zeitpunkt der Kontrolle eine anderweitige Identitätsfeststellung nicht möglich, ist eine Mitnahme z.B. zur Polizeidienststelle gerechtfertigt, um von dort aus die Identität zu klären.
Daher ist es ratsam den Personalsausweis mitzuführen, aber keine Plicht!
Siehe Personalausweisgesetz.
zu 02)
Das war mal Unterhaltung pur aus dem Leben gegriffen.
Herr Schnabel, Sie waren zur falschen Zeit am falschen Ort!
Chinesische Weisheiten können helfen eine Situation zu meistern.
„Ein Augenblick der Geduld kann vor großem Unheil bewahren, ein Augenblick der Ungeduld ein ganzes Leben zerstören. Dass die Vögel der Sorge und Kummer übers Haupte fliegen, kannst du nicht ändern. Aber dass sie Nester in deinen Haaren bauen, das kannst du verhindern.“
„Es gibt drei Arten weise zu werden: durch Nachahmung, das ist die einfachste, durch Nachdenken, das ist die edelste, durch Erfahrung, das ist die bitterste.“
Das die Post in der Ziegenhainer Str geschlossen hat, ist ein Segen für die Bürger. In der langen Schlange stehend musste man sich Sorgen um die Parkzeit von 30 Min machen.
In der neuen Laienpoststelle am Rewemarkt ist das Parken(noch) frei. Man kann ohne Stress seine Postsendungen erledigen.
Satire: Ich habe gehört, dass das Ärztehaus auch schließt. Aldi und das NKD übernimmt diese Aufgaben; denn auch hier ist Parken kostenlos.
Ex-Großstädter
"Parkgebühren wurden ursprünglich eingeführt, um Dauerparker aus den Innenstädten zu verbannen."
Genau dies trifft auf den Marktplatz und die Seitenstraßen zu – hier im Blog hat man doch immer die Dauerparker kritisiert !
Wenn sie den Marktplatz länger genießen wollen, sollten sie doch auch ein paar Cent erübrigen können. Parken sie doch z. B. an der Wallstraße.
Wie schon geschrieben: Hombergs Infrastruktur lässt leider keine Parkmöglichkeiten und das Ulrich Gelände stellt man ja nicht zur Verfügung.
Als geldquelle lehne ich Parkgebühren auch ab. Deswegen mein Vorschlag an SIe:
Welches Parkkonzept schlagen sie der Stadt vor um ihre Wünsche zu realisieren ?
Anwaltsliebling – ich habe wie viele Menschen auch dazu leider falsch gedacht. Bitte verzeihen sie mir noch einmal.
Danke für die Korrektur.
Zur Tatsache das Hessen mobil etwas anführt was nicht erwähnenswert ist.
Einerseits fordert man Bürger auf Mängel zu melden um Unfälle zu vermeiden trifft man Schutzmassanhen und dann fällt Hessen mobil nur das ein?
Muss es erst zu einem Unfall kommen, wie manüberall mit bedauern anmerkt? Was sagt dann der Betreffende? Verweist er auch auf den § 1 der StVO ?
Wozu gibt es vorgeschriebene Verkehrsschauen ?
Möchte man sich als Bürger einbringen, werden Fragen nicht beantwortet und Tatsachen nicht zur Kenntnis genommen !
Lesen sie dazu mal was in Homberg im Juli 2008 im Bog zu lesen war und was daraus wurde !
https://www.homberger-hingucker.de/schilderwald-sichten-und-lichten/
Gehweg Ziegenhainer Str.
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen, Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen.
Geregelt im § 2, Abs. 5, StVO.
Opas dürfen gar nicht auf dem Gehsteig fahren. 🙂
Eine mündliche Verwarnung hätte es in diesem Fall auch getan. Diesen Ermessensspielraum hat die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes.
Ab 14. Dezember 2016 können radfahrende Eltern ihre Aufsichtspflicht im Straßenverkehr legal erfüllen. Eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass eine Begleitperson ab 16 Jahren ein Kind bis zum achten Lebensjahr radfahrend auf dem Gehweg begleiten darf. Zudem dürfen Kinder unter acht Jahren ab sofort auch auf „baulich angelegten Radwegen“ fahren. Davon sind jedoch Radfahr- und Schutzstreifen ausgeschlossen.
Auch jetzt sehen sich Familien mit zwei Erwachsenen oder älteren Kindern damit konfrontiert , dass sie weiterhin räumlich getrennt fahren müssen, da nur eine Begleitperson auf dem Gehweg erlaubt ist.
weitere Infos
https://www.n-tv.de/ratgeber/Diese-Regeln-gelten-jetzt-fuer-Radler-article19462021.html
Der Verkehrsentwicklungsplan bemängelt die unterschiedlichen Parkzeiten ebenso Straßenplanungen der letzten Jahrezehnte in der Altstadt durch unseren Standardplaner. Ich empfehle daher allen Kommentatoren, den Bericht zu lesen.
Phil Antrop
Ich habe ein entscheidendes Adjektiv "unterschlagen", nämlich großen Innenstädten.
Zu früheren Diskussionen in Homberg kann ich nichts beitragen, da ich seinerzeit noch nicht hier wohnte.
Welches Parkkonzept ich vorschlagen würde?
Gebührenpflichtige Parkplätze sind meines Erachtens in Homberg ungeeignet für die Innenstadtbelebung! Durch die oftmals vielen freien gebührenpflichtigen Parkplätze in der Wallstr. fühle ich mich bestätigt.
Parken mit Parkscheibe sollte mindestens 1 Stunde erlaubt sein, einige Parkplätze auch darüber hinaus, wie ich das auf dem Busparkplatz in der Wallstr. schon erleben durfte.
Ich gehe zum Metzger Jäger, dann zum Bäcker Stübing und noch in die Apotheke. Bei 30 Min. Parkzeit auf dem Marktplatz oder in der Holzhäuser Str. komme ich mir wie ein Getriebener vor – auch ohne die Tasse Kaffee.
Immer klappt es auch nicht mit der genau berechneten Anfahrtzeit. 🙂
Das ist meine persönliche Antwort auf Ihre Frage, wohlwissend, dass sie die Entscheider nicht interessiert.
Antwort auf die Satire:
Das Ärztehaus wird dann zum Dokumentationszentrum für eine Homberger Fehlplanung.
Die verschiedenen Ausstellungsräume werden je nach Verantwortlichkeit der ( Fehl- ) Planer benannt. 🙂
Da sage nur Einer, der Homberger Hingucker tauge nichts für die Fortbildung/Auffrischung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. 🙂
"Ich gehe zum Metzger Jäger, dann zum Bäcker Stübing und noch in die Apotheke. Bei 30 Min. Parkzeit auf dem Marktplatz oder in der Holzhäuser Str. komme ich mir wie ein Getriebener vor – auch ohne die Tasse Kaffee."
Uneingeschränkte Zustimmung. Auch was die Sache mit den Parkgebühren angeht.
Solche Probleme gibt es erst, seit der Marktplatz dicht gemacht wurde. Aber die schwarzen Schaufenster wurden ja verteufelt – auch hier im Blog !
Weitere Informationen im Blog mit dem Suchbegriff "Fußängerzone".
Ihr kleiner Trick zur Verlängerung der Parkzeit sei zu erwähnen:
"Zu Hause schaue ich auf die Uhr und fahre so los, dass ich nach der vollen bzw. halben Stunde am Marktplatz ankomme, sodass sich die halbstündige Parkzeit etwas verlängert."
Da kommt mir eine Frage: Erst parkt ein Mann und wendet dabei ihren Trick an. Dann kommt die Frau oder Freundin ins Spiel: Sie stellt jetzt mit dem gleiche Trick die Parkscheibe ins Auto. Ohne umparken.
Darf man das beliebig im Wechsel fortsetzen?
Ist beides erlaubt, Anwaltsliebling ?
"Der Verkehrsentwicklungsplan bemängelt die unterschiedlichen Parkzeiten ebenso Straßenplanungen der letzten Jahrzehnte in der Altstadt durch unseren Standardplaner. Ich empfehle daher allen Kommentatoren, den Bericht zu lesen."
Eine gute Empfehlung, Herr Dr. Lambrecht.
Leider ist er nicht immer leicht zu lesen und es bedarf doch einiges an Zeit und Wissen um da szu verstehen. Zumal es jede Menge Querverweise gibt.
Phil Antrop
Kurze Antwort: Nein, darf sie nicht.
Wenn, dann muss der Pkw auf einem anderen Parkplatz am Marktplatz neu geparkt werden.
Dann beginnen die 30 Min. neu, plus ggf. die Min. bis zur vollen bzw. halben Stunde.
Die Parkscheibe mit eingestellter Parkzeit ist an das Auto gebunden, nicht an den Fahrzeugführer.