Hausmeister für Kasernen gesucht
Die Stadt behauptet sparen zu wollen – dazu gehört es auch, kein weiteres Personal einzustellen, es sei denn es gibt Vorgaben von außen.
Ein Hausmeister für das Kasernengelände einzustellen ist eine freie Entscheidung der Stadt, es ist keine Pflichtaufgabe, zu der die Stadt verpflichtet ist. Eine Einstellung ist deshalb bei der Finanzlage der Stadt nicht zulässig. Die Stadtverordneten wurden vor dem Beschluss die Kasernen zu kaufen, nicht aber über die Kosten für einen Hausmeister informiert.
Der Trick
In der Ausschreibung heißt es "nach Weisung der Arbeitgeberin". Der Magistrat kann damit nicht gemeint sein, es hätte sonst die männliche Form gewählt werden müssen.
"Arbeitsgeberin" verweist auf die HLG, die Eigentümerin des Kasernengeländes ist, so stimmt dann auch die grammatikalische Form.
Die HLG wird die Personalkosten vorfinanzieren, so wie sie es auch mit dem Geländekauf getan hat. Die Personalkosten werden der Stadt später von der HLG in Rechnung gestellt, die Stadt muss zahlen, ob die Stadtverordneten dem zustimmen oder nicht.
Umgehung der Stadtverordneten
Auf diesem Weg gibt es formal keine Personaleinstellung bei der Stadt und es bedarf keines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Allerdings wird so die Haushaltshohheit ausgehebelt. Hinter dem Rücken der Stadtverordnetenversammlung wird ohne Mitsprache eingestellt und Kosten für den Haushalt geschaffen, die die Stadt später zu zahlen hat.
Ich dachte die Stadt hat gekauft – lediglich der Vertrag mit dem Solaranlagenbauer bzw Betreiber sei über die HLG abgeschlossen worden ?
Oder habe ich das was falsch gelesen oder verstanden?
Zur Stellenausschreibung:
Sie ist nicht geschlechtsneutral und verstößt gegen das AGG:
Der Betrag von 400 € stimmt nicht – ab 1. Januar sind es 450 €.
1. Wieso sucht die Stadt und nicht die HLG ?
2. Wer ist Vertragspartner ?
3. Was denn nun: 450 € Basis oder TV öD ?
4. Brutto oder netto ?
5. Eigenes Fahrzeug ist ein Verlustgeschäft für den Arbeitnehmer
6. Genaue Tätigkeitsbeschreibung fehlt
Warum kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz ?
So schafft also unser Bürgermeister Arbeitsplätze: Für einen Hungerlohn von dem keine Person geschweige denn eine Familie leben kann.
Sehr geehrter Herr Schnappauf,
vielleicht können Sie mir etwas zu den Mindestlöhnen bei solchen Arbeiten sagen.
Vorausgesetzt ich kann rechnen………..komme ich auf einen Stundenlohn für diese Arbeit von weniger als 5 Euro (eigenes Fahrzeug berücksichtigt).
Ist solch ein geringer Stundenlohn überhaupt zulässig?