HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Hat die Stadt die Grundstücke in der Freiheit wirklich rechtskräftig gekauft?

Foto: Grundstücke, Weg und Gebäude des Kaufvertrags
 

Formfehler im Beschluss zum Grundstückskaufvertrag

Im Januar sollten die Stadtverordneten Grundstückskaufverträge genehmigen.  In der Beschlussvorlage des Magistrats fehlten wesentliche Informationen, die sonst bei jedem Grundstücksvertrag vorgelegt werden.
# Der Name des Notars, der den Vertrag beurkundet.
# Urkunden-Nummer des Vertrags.
# Genaue Bezeichnung der Flurstücke mit Nummern, die Gegenstand des Vertrags sind.

Warum fehlten diese drei wesentlichen Punkte in der Erläuterung und in dem Beschlussvorschlag, den der Bürgermeister vorgelegt hat?
Ist dieser Beschluss überhaupt rechtskräftig?

 
Der Bürgermeister als Jurist müsste diese Formvorschriften und deren Bedeutung kennen. Wenn die Punkte dennoch nicht genannt wurden, entsteht der Verdacht, diese "Fehler" könnte absichtlich konstruiert sein.

"Die zu erwerbenden Grundstücke sollen mit dem – sie aktuell teilendem – städtischen Weg zu einem entsprechend großen Grundstück vereinigt werden. Die so entstehende Fläche soll dann für den geplanten Neubau eines Bürogebäudes, für das es aktuell zwei konkrete Interessenten gibt, oder für den Bau eines Mehrfamilienwohnhauses (auch dafür gibt es ernsthafte Interessenten) weiterveräußert werden."

Warum kauft die Stadt die beiden Grundstücke, um sie bald wieder weiter zu verkaufen? Die Stadt begründet den Kauf der Grundstücke damit, dass "strukturierte Maßnahme der Innenentwicklung" gesichert werden sollen. Was dabei mit "strukturierte Maßnahme" gemeint ist, bleibt offen. Es scheint eine der Politiker-Phrasen zu sein. Interessenten hätte die zum Verkauf stehenden Grundstücke auch privat kaufen können. Durch den Kauf und den geplanten Weiterverkauf entstehen zwei Mal Kaufnebenkosten. Die Kaufnebenkosten liegen bei ca. 10 Prozent des Grundstückspreises.
 

Planungsrecht und Stadtentwicklung

Die Stadt gibt an, es gäbe zwei Interessenten für das Grundstück, die es für den Bau eines Bürogebäude nutzen wollten.  Vor wenigen Monaten noch wurden die Planung von zwei Bürogebäuden an der Kasseler Straße verworfen, weil es dafür keinen Bedarf gäbe. Jetzt sollen die Bürger glauben, es gäbe sogar zwei Interessenten.

Das Gebiet in dem Stadtteil Freiheit ist im Flächennutzungsplan als Wohngebiet ausgewiesen. Dort dürften die Grundstückseigentümer jederzeit Wohnungen bauen. Warum wird in der Erläuterung besonders hervorgehoben, dass es auch für die Wohnnutzung "ernsthafte Interessenten" gäbe. Sind bisher auch schon Interessenten genannt wurden, die es nicht ernsthaft meinten? Ja, mehrfach beim Grundstücksverkauf im Kasernengelände.

Wenn dort aber Bürogebäude errichtet werden sollen, müsste der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das wäre ein Grund, das Thema in der Stadtverordnetenversammlung zu beraten. Für die städtebauliche Entwicklung ist eine Änderung zur Büronutzung nicht erforderlich. Es ist kein Grund genannt worden und nicht ersichtlich warum in den Wohngebiet jetzt Büronutzung notwendig ist.

Es könnte lediglich im Zuge eines vorhabenbezogenen Bebauungsplan geändert werden, zu dem die Kostenübernahme und ein Durchführungsvertrag gehört.

Nach dem Rahmenplan des Büros ANP sind zu wenig Grünflächen im Stadtteil Freiheit, das wurde als Mangel bezeichnet. Jetzt soll hier die Grünfläche hinter der Scheune bebaut werden. Wozu einen Rahmenplan, der entsprechend der jeweiligen  Interessenlage ausgelegt wird? Mit Planung hat das nichts zu tun.

Das Kaufmanöver macht keinen Sinn. Es bleibt die Frage unbeantwortet, was damit wirklich erreicht werden soll. Die bisherigen Grundstücksgeschäfte der Stadt lassen nichts Gutes erwarten. Das Grundstück der jetzigen Arbeitsagentur und der An- und Verkauf der Schirnen hat der Stadt nur geschadet, finanziell und im Ansehen der Kompetenz der Stadt.

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Ein Kommentar zu “Hat die Stadt die Grundstücke in der Freiheit wirklich rechtskräftig gekauft?”

  1. Dr. Klaus Lambrecht

    Ich bin froh, dass ich kein Verwaltungsmitarbeiter bei der Stadt bin, denn der Beschluss der STAVO weicht erheblich von der Beschlussvorlage ab. Wie soll die Verwaltung damit umgehen?  Liest kein anderer Mitarbeiter das Protokoll noch einmal durch? 
    Laut Liegenschaftskarte hat man nun das gesamte Grundstück Freiheiter Str. 14 mit aufstehendem Wohnhaus  gekauft. In der Vorlage war nur von einem Teilkauf   (1600 m²) des Flurstücks 177/1 die Rede.
    Noch verworrener ist der Beschluss, dass Grundstück Freiheiter Str. 18  zu kaufen. Das vor ein paar Jahren abgerissene Haus Freiheiter Str. 18 stand auf der Parzelle 170/14, und hat mit der Beschlussvorlage gar nichts zu tun.
    Zum Kauf vorgeschlagenen wurden jedoch die Parzellen 170/15 und 170/5.
    Ich wundere mich, dass keinem Mitglied der STAVO dies aufgefallen ist, dass dieser Beschluss nicht beanstandet wurde und auch der Stadtverordnetenvorsteher das Protokoll so unterschrieben hat. Man darf gespannt sein, ob es eine korrekte Beschlussfassung in einer der nächsten Sitzungen gibt. Wie sagte einmal ein Richter zu mir, es ist nicht entscheidend was gemeint  ist, es gilt das geschrieben Wort.

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