Gastbeitrag von
Dr. Klaus Lambrecht
Anders als im Artikel der HNA vom 12.10.2024 berichtet, bedeutet der neue Hebesatz der Grundsteuer B für die meisten Immobilienbesitzer eine deutliche Erhöhung. Denn anders als der Wunsch und der Empfehlung des Landes Hessen, den Hebesatz aufkommensneutral auf gerundet 264% festzusetzen, will der Magistrat die Festsetzung um 56% Punkte hochschrauben. Das ist eine Zunahme von 430.000 € nach dem Haushaltsplanentwurf. Die Behauptung, die Erhöhung der Steuern sei nur auf Häuser in der Altstadt begrenzt, ist irreführend und entspricht nicht den Tatsachen.
Eine moderate Erhöhung ist relativ und hängt vom jeweiligen zur Verfügung stehendem Einkommen und Vermögen des Immobilienbesitzers ab.
Grund für die Erhöhung dürfte auch sein, dass Homberg die fünft-höchst verschuldete Stadt in Hessen ist, wie der Hessische Landesrechnungshof in seinem Kommunalbericht 2024 letzte Woche veröffentlichte. Vielleicht sollten unsere Parlamentarier einmal mehr über notwendige Sparmaßnahmen nachdenken und nicht in unnötige, ja sogar fragwürdige Fördermaßnahmen investieren, deren Folgekosten nicht einmal errechnet noch geschätzt wurden. Das sind doch die wahren Gründe für die Steuererhöhung.