Große Strafkammer
Chronologie einer Strafverfolgung der großen Strafkammer
Im September 2008 stellte Vereinsvorsitzender Martin Wagner einen Mitarbeiter für den Stadtentwicklungsverein im Rahmen des Förderprogramm "Soziale Stadt" als "Fördermittelkoordinator" ein. Tatsächlich ließ er ihn für sich im Rathaus als Pressesprecher und Zuständigen für Öffentlichkeitsarbeit arbeiten. Die Staatsanwaltschaft brauchte eineinhalb Jahre für die Ermittlung und übergab den Fall der Großen Strafkammer beim Landgericht. Das war im Dezember 2010
20.12. 2010 Vorwurf der Untreue soll vor Große Strafkammer kommen (HNA)
23.01. 2012 Über ein Jahr noch keine Entscheidung des Landgerichts zur Klage gegen Wagner (HNA)
28.06. 2012 Die ausstehende Stellungnahme des hessischen Wirtschaftsministerium ist beim Landgericht eingetroffen, sagt der Pressesprecher des Landgerichts.
Das Landgericht wird in Kürze über die Eröffnung des Verfahrens entscheiden, länger als vier Wochen dürfe es nicht dauern.
29.07. 2012 "Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Kammer kurz vor einer Entscheidung steht."
09.08. 2012 "Ich kann ihnen nichts weiter sagen, ich habe noch keine anderen Informationen seitens der zuständigen Strafkammer."
"die geltenden Normen einer Gesellschaft deutlich zu machen"
Zu diesem zu beobachtenden Verhalten der Justiz gab der Westdeutsche Rundfunk in einem Gespräch über Strafe eine offensichtlich zutreffende Äußerung: "Strafe soll die geltenden Normen einer Gesellschaft deutlich machen". Wer sie verletzt, der soll durch die Strafe darauf hingewiesen werden.
Nach diesem Gedanken heißt die gesellschaftliche Norm: Wer ein politisches Amt bekleidet, hat nichts zu befürchten, wenn er die Normen und Gesetze der Gesellschaft verletzt. Es ist eine Einladung zu weiteren Rechts- und Normenverstößen. In Homberger Rathaus ist diese Botschaft verstanden worden, entsprechend wird gehandelt.
Der Justiz kommt damit eine Mitverantwortung für die Homberger Verhältnisse zu.
Schon wieder ist die Schnecke 14 Tage weiter.
Ich höre sie förmlich keuchen ob ihres Tempos.
Hoffentlich kriegt sie im Ziel keinen Herzkasper.
Die Hessenschau berichtete heute über ein Buch, das Tausende von Verfahren in denen die Justiz des Dritten Reiches in Hessen sich als willfähriger Helfer des Terrors betätigt hat.
“https://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/indexhessen34938.jsp?rubrik=34954&key=standard_document_45858967
Nach dem Krieg wurde nie konkret durch den Verzicht auf eben diese Justizangehörigen in der neuen “demokratischen – rechtsstaatlichen Bundesrepublik” das Unrecht sichtbar gemacht.
Dies gilt für den Bereich des gesamten Rechtswesens des Dritten Reiches.
Auch heute hat man als Bürger öfter das Gefühl, dass die Justiz die unabhängig sein soll, sich aber nicht als diese unabhängige Teilkraft des Staates Deutschland erweist.
Das man allzu gern dem Drängen der Politik folgt, statt als DIE Instanz Moral und Ethik im Bereich der Einhaltung des Rechts durch deren gewählte Vertreter sichert.
Hier haben sich Landesregierung und deren Bürokraten ( die sich gerne hinter der Fassade einer Behörde verstecken), Anklagebehörde und jetzt das Landgericht Kassel nicht gerade als Musterknabe erwiesen.
Nicht die Behörde trifft eine Entscheidung.
Es sind immer Menschen.
In Kürze, in den nächsten 4 Wochen,… oder wie es BM Wagner öfter formulierte “bald”….
Heute 6. September 2012 sind es 70 Tage = 10 Wochen.
Aber:
Seit Abgabe an das Landgericht sind 626 Tage
Seit Eröffnung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft 1174 Tage
Seit Ablauf der Fristsetzung an das WiMi 1196 Tage.
Seit Nachfrage bei WiMi wegen des Ergebnisses ca 1210 Tage mit Fristsetzung
Seit Stellungnahme seitens der Stadt durch WiMi angefordert 1256 Tage
Seit Nachfrage an HEGIS 1264 Tage
Seit Mitteilung an HEGIS 1374 Tage
Erste Nachfrage des Hinguckers vor 1463 Tagen.
ZUM VERGLEICH: Eine Schwangerschaft dauert 276 Tage.
WiMI in Hessen waren
Dipl. Volkswirt Dr. Alois Rhiel CDU
Ab 2. Februar 2009 RA Herr Posch FDP.
Ab Juni 2012 RA Herr Rentsch FDP
Die vom Landgericht noch im Juni 2012 erwartete Stellungnahme dürfte damit in die Zuständigkeit von Herrn Rentsch gefallen sein
Quelle u.a.
https://www.homberger-hingucker.de/?p=1998
https://www.homberger-hingucker.de/?p=1024
weiter Berichte des Hinguckers
https://www.deutschland-auf-einen-blick.de/politik/landesminister/hessen.php
Aus Sorge um die möglichen negativen Auswirkungen auf das Projekt “Soziale Stadt”,
hat die SPD am 6. September 2010 die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses beantragt.
https://www.homberger-hingucker.de/?p=3420
Fazit:
Wohin des Weges Herr Gerlach und seine Mannen ziehen kann jeder selbst verfolgen !
Homberg rutscht weiter ab und die SPD trudelt rum.
Der Homberger Bürgermeister Martin Wagner (CDU, 45) wird sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Das hat Mittwoch das Landgericht Kassel entschieden. Es lehnte die Eröffnung eines Hauptverfahrens ab.
Die 5. Strafkammer des Landgerichts sah keinen dringenden Tatverdacht, weil sie – anders als die Staatsanwaltschaft – keinen Vermögensnachteil sah. Da noch kein Rückforderungsbescheid durch das hessische Wirtschaftsministerium ergangen sei, sei ein unmittelbarer Schaden für die Stadt Homberg nicht eingetreten. (HNA-online)
Also viel Wirbel um nichts.
Dem Verein und der Stadt sei kein Schaden entstanden.
Und dem Land ?
Zum Schaden des Vereins:
Hat denn die Stadt inzwischen die Geldentnahme für Herrn Krum ausgeglichen – denn durch diese Entnahme hatte der Verein für seine Zwecke doch weniger Geld zur Verfügung!
Zum Schaden für die Stadt:
Wenn man Geld an den Verein zahlen muss, dass nur deswegen zu zahlen ist weil man Personal einstellt das weder notwendig ist und bei der Stadt nicht eingestellt wurde, weil man dafür weder die Zustimmung des Magistrats noch die der Stadtverordnetenversammlung hatte oder erhalten würde weil dafür keine Stelle im Haushalt ausgewiesen wurde.
Dann ist doch der Stadt ein Schaden entstanden
Zur Sachlage:
Den Fakt das Vertragsinhalte gegen die Satzung des Vereins hinsichtlich der Aufgaben die Herr Krum erfüllen sollte, ist scheinbar ohne Bedeutung.
Unabhängig von der fragwürdigen rechtlichen Würdigung:
Schaden haben Glaubwürdigkeit in Landesregierung und Justiz, in die Amtsführung eines Bürgermeisters, die Vereinsarbeit, die politische Arbeit in Homberg in jedem Fall erlitten.
Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack für den Bürger hinsichtlich des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern, der Einhaltung von Spielregeln im Umgang mit Fördergeldern.
Mit solchen Urteilen fördert man nur eines:
Den laxen Umgang mit dem Geld der Bürger und Steuerzahler.
Fazit:
Unschuldig Dank der Gnade der hess. Landesregierung die Fördergelder nicht zurückgefordert hat.
Ist das nicht Untreue seitens der Verantwortlichen in der Landesregierung ?
Mal sehen was die Staatsanwaltschaft Kassel nun macht.
Denn mit dem Einleiten eines Verfahrens vor der Großen Strafkammer hat man sich doch recht weit aus dem Fenster gelehnt.
Was sagen der Landesrechnungshof und der Bund der Steuerzahler hierzu ?
Donnerstag 18. 10. 2012
Die Staatsanwaltschaft hat schon Beschwerde eingelegt.
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/untreue-vorwurf-gegen-buergermeister-wagner-muss-oberlandesgericht-entscheiden-2553790.html
Justiz in Hessen
https://www.fr-online.de/rhein-main/kein-urteil-bouffiers-boese-neffen,1472796,8268822.html
https://behoerdenstress.de/28-fall-bouffier-und-familie/
Quelle:
Aus einem Kommentar in der HNA von Michi vom 18. 10. 2012
https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/fritzlar/untreue-vorwurf-gegen-buergermeister-wagner-muss-oberlandesgericht-entscheiden-2553790.html
Wie die Heimatnachrichten melden liegt die Dauer des Verfahrens auch an folgendem:
“Zuvor hatten sich offensichtlich das Ministerium in Wiesbaden und das Gericht in Kassel in dem seit Dezember 2010 laufenden Verfahren den „Schwarzen Peter“ hin und her geschoben. So habe auf Anfrage der Kammer das Ministerium in einem Schreiben deutlich gemacht, dass das Verwaltungsverfahren über die Fördermittel bis zur Entscheidung des Gerichts zurückgestellt werde.”
Quelle:
https://heimat-nachrichten.de/2012/10/18/untreuevorwurfgericht-lehnt-anklage-gegen-wagner-ab-staatsanwaltschaft-gibt-nicht-auf/
Hier kann jeder soviel schreiben und lesen wie er will,bringt bloß nichts.Homberg ist unter all den schönen Fachwerkstädten so ziehmlich die heruntergekommenste die ich kenne.Überall sind die Menschen unzufrieden eingeschüchtert,manipuliert,mutlos und ziehen sich mehr und mehr zurück,auch ich.Ich kann niemanden verstehen ,der im Magistat ist,seine Heimat so zu verhöckern.
Wie schon so oft. Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur mancher sind “gleicher”.
Das CDU -Wirtschaftsministerium wird ja wohl nicht den Bürgermeister, aus eigenen Reihen der CDU, an den Pranger stellen. Eine Krähe hackt der anderen keine Auge aus.
Auch wenn ich wieder Schelte bekomme und zu hören, ach wieder der, der ist doch selbst…… trotzdem:
Ich lese in der Entscheidung der Strafkammer die Feststellung, dass sich der BMW der Untreue strafbar gemacht hat, aber er nur deshalb nicht verurteilt werden kann, da sich der zu erwartende “Schaden” aus seinem Tun noch nicht realisiert hat. Das Ministerium hat – aus welchem Grund auch immer – seinen unbestreitbar gegebenen Rückforderungsanspruch nicht geltend gemacht. Wäre dies geschehen, wäre die Anklage zugelassen und wäre es zur Verurteilung gekommen.
Nun kommt der “Juristenstreit”: Reicht nicht schon die Vermögensgefährdung aus, so die Staatsanwaltschaft, oder muß ein Vermögensschaden entstanden sein, so das Landgericht, für die Bestrafung der erfüllt Strafnorm aus? Würde man dem Landgericht folgen, heißt dies, das der Geschädigte, hier jeder Bürger, es in der Hand hat, die Bestrafung durch den Staat zu beeinflußen. Das ist nicht Bürgerwille, kehrt er jedoch die Bedeutung der Justiz ins Gegenteil. Aber hier ist es Parteiwille (CDU), fehlende Zivilcourage bei Ministeriumsmitarbeitern, vielleicht Freundschaft oder sonstige Verbundenheit, ich will nicht spekulieren.
Für mich steht fest, der Straftatbestand ist erfüllt.
Zu 11.
Eine konkreten Schaden nur von der Tatsache abhängig zu machen, die Fördergelder seien nicht zurückgefordert worden hebelt das Strafrecht aus.
Die Frage ist:
Wurde das Fördergeld gemäß der Satzung des Vereins verwendet und stimmt die vom Bürgermeister öffentlich gemachte Aufgabenbeschreibung mit der Zielsetzung des Vereins überein.
Allein die Tatsache das er 30 – 35 % ( NUR, er wurde ja nie in den Räumen des Vereins gesehen, trat in seiner Anstellungszeit nie öffentlich als solcher in Erscheinung ) seiner Zeit mit Aufgaben beschäftigt war die nicht dem Vereinszweck dienten lässt doch eine Zweckentfremdung der Fördergelder erkennen.
Der konkrete Schaden ist also vorhanden – die Frage ist doch: Wie wurde er dem verein ersetzt.
Durch die Zahlung seitens der Stadt ?
Dann ist der schaden auch da – nur ist er indirekt entstanden weil die Stadt “Schadensersatz” geleistet hat.
Letzte Frage:
Ist nicht auch ein weiterer Schaden dadurch entstanden das man Herrn Krum entließ und sich in einem Vergleich vor dem AG in Kassel einigte ?
Warum kam es zu einer Entlassung wenn doch alles in Ordnung war?
Was ist mit der Einflussgröße “Umgehung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung – also einer bewussten und vorsätzlichen Handlung trotz fehlender Haushaltsstelle eine Einstellung vorzunehmen – ersatzweise in Personalunion als Vorsitzender des Vereins ?
Zeigt das nicht auch “kriminelle” Energie und ist somit ein klarer Hinweis das ein Vermögensschaden billigend in Kauf genommen wurde?
Für welche seiner beiden Verantwortungsbereiche auch immer ?
War nicht dadurch ein anderer Mitarbeiter in der Stadtverwaltung der bisher diese Aufgaben wahrnahm in seiner Tätigkeit nicht ausgelastet und damit überbezahlt ?
Das gilt bis heute fort, da er ja inzwischen die PÖ der Stadt wahrnimmt und dafür keine Haushaltsstelle ausgewiesen ist !
Wie hoch ist denn hier die Aufgabenauslastung – sie müsste doch dann annähernd auch im Bereich von 30 – 35 % liegen!
Wo ist der Märchenerzähler?Er weiß, was Märchen eigentlich sind.Auch die Kleine Hexe weiß es.Mit den 7 Zwergen ist es manchmal ein bischen schwierig ,liegt vielleicht am Größenunterschied.Einer hat mir erzählt die Efze heißt Jukon, andere Goldbachtal, wer also noch nix vor hat am Wochenende sucht doch mal Gold.Wer keinen hat,im Herkules gibt es bestimmt noch Spaten.Irgendwie muß man das Wirtschaftswunder ja herbeizaubern. Qellenverzeichnis Zwerge Otto Walkes andere Frei erfunden nach den Gebrüdern Grimm oder ach wie gut……
” Das Ministerium hat seinen unstreitbar gegebenen Rückforderungsanspruch nicht geltend gemacht” ….. wer wohl da aus Berlin als MDB seinen Einfluss geltend gemacht hat? Gelle, B.S.?
Aber, Herr Pfalz, macht sich nicht in diesem kausalen Bezug das Ministerium respektive der dortige Entscheidungsträger nicht der Vermögensschädigung am Land schuldig?
Zuviel Konjunktiv, aber: könnte nicht ein gestandener hessischer Bürger diesbezüglich eine Strafanzeige erstatten? Müsste nicht dann eine Rückforderung seitens des Ministeriums zwangsläufig erfolgen?
Eines geht hier unter:
Es gibt bis heute keine politische Aufarbeitung.
Dank der SPD die nach der Kommunalwahl 2011 die Neuaufnahme eines vor der wahl beschlossenen Akteneinsichtsausschusses ablehnte.
Opposition war da scheinbar schon Schnee von gestern