HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Gesplittete Entwässerungsgebühren hätten 1,56 Mio. Euro Mehreinnahmen erbracht

AbwasserinfoDer Haushaltsplan der Stadt wurde von der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidenten genehmigt – allerdings mit Auflagen.

In dem 9-seitigen Schreiben fällt eine Aussage auf, und löst Unverständnis aus.

Die öffentliche-rechtlichen Leistungsentgelte hätten sich um 1,56 Mio. Euro in 2015 erhöht.

"Hauptursache für diese enorme Steigerung ist die erstmalige Veranschlagung der Niederschlagswassergebühr."

Diese Gebühr fällt an, weil die frühere Berechnung sich nur danach richtete, wieviel Frischwasser im Haushalt bezogen wurde. Nach dem Bundesgerichtsurteil muss die Abwassergebühr aufgesplittet werden, nach dem Frischwasser und dem Niederschlagswasser, das von einem Grundstück in den Abwasserkanal gelangt.
In der Folge soll der Betrag für Frischwasser sinken und durch die Beträge aus der Niederschlagsmenge ausgeglichen werden. Es darf durch die Aufsplittung keine höhere Gebühr eingenommen werden.

Wenn die Einnahmen aus Niederschlagswassergebühr so gestiegen sind, muss logisch die Einnahme aus der Gebühr auf Berechnung der Frischwassermenge gesunken sein.
Vor der Einführung der neuen, aufgesplitteten Gebührenaufteilung wurden die Stadtverordneten genau informiert. Durch die Aufsplittung dürfe es keine höheren Gebühren geben.

Mit dieser Gebührenerhöhung durch Splittung wird sich wohl noch das Verwaltungsgericht auseinander zu setzen haben.

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4 Kommentare zu “Gesplittete Entwässerungsgebühren hätten 1,56 Mio. Euro Mehreinnahmen erbracht”

  1. Frustrierter

    Na, das klappt doch….

    Das wäre eine Erhöhung je Einwohner von ca. 111,- € jährlich.

    Manche trifft es härter, andere weniger.

    Wie schrieb kürzlich ein Blogger: Junge Familien werden sich überlegen, ob sie in Homberg bauen oder sich ansiedeln.

  2. De Bakel

    Die öffentliche-rechtlichen Leistungsentgelte hätten sich um 1,56 Mio. Euro in 2015 erhöht.

    „Hauptursache für diese enorme Steigerung ist die erstmalige Veranschlagung der Niederschlagswassergebühr.“

    Hieß es nicht in der Stadtverordnetensitzung vom 23. Juli 2015

    Debus erklärt, wie es zu den Mehreinnahmen und somit zu den steigenden Kosten für die Grundstückseigentümer kommt: „Erträge die das Land Hessen der Stadt zugewiesen hatte und die Auflösung der Rücklage von Gebühren gibt es ab 2015 nicht mehr. Dieses Geld wurde bislang von der Stadt zu Gunsten der Gebührenzahler verrechnet. Es wurden keine Fehler gemacht.“

    Das ist unverständlich:
    Die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung müssen zunächst in voller Summe ausgewiesen werden, erst dann kann man Beträge ( egal woher sie kommen ) von diesen Betriebskosten abziehen.

    Wie hoch waren die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung in den Jahren zuvor und welche Beträge wurden aus welchem Grund denn abgezogen? War dieser Abzug überhaupt zulässig ?

    Die Feststellung für Ursache ist richtig – die Konsequenz daraus aber seitens des RP falsch. Denn dieser hat auch zu prüfen, ob die Berechnung der gesplitteten Abwaasergebühr korrekt und entsprechend der Gesetzeslage erfolgte.

    Die hier genannten Fragen sollten im Rahmen des gewünschten Controlling gestellt werden.

    Was mir noch auffällt: Es gibt seitens des herrn Debus keinerlei konkrete Bezeichnung der Beträge. Und ob Fehler vorliegen hat nicht er zu entscheiden: Das obliegt allein denen die zu prüfen haben.

     

     

  3. Bürger

    Einspruch gegen Niederschlagswassergebühr.

    Wie kann man die Grundstückseigentümer etwas in Rechnung stellen, wo Sie doch nicht verantwortlich für den Niederschlag sind. Die Rechnung bitte nach oben schicken der dafür verantwortlich ist. Außerdem wenn man die Niederschlagswassergebühr bezahlt gebe ich der Kommune Wasser was wahrscheinlich aufbereitet wird und wieder in den Wasserkreislauf zugeführt wird. Was bekomme ich dafür? Ich gebe was und muss bezahlen, hätte ich Solar auf dem Dach nehme ich was und bekomme noch was dafür.

  4. DMS

    zu 3: Die Gebühr für das Niederschlagswasser wird nur für den Teil berechnet, der in den Abwasserkanal eingeleitet wird und auf diese Weise durch die Kläranlage geht.

    Regenwasser, das versickert oder über Gräben, Bäche und Flüsse in den Kreislauf geht, wird nicht berechnet.

    Die Gebühr darf sich nur nach den entstandenen Kosten für die Entwässerung berechnen, sie darf nicht für den die Sanierung des Haushalts eingesetzt werden.

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