Fördermittel sind zurück zu zahlen
Zweckentfremdet eingesetzte Fördermittel müssen zurück-gezahlt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Regensburg, meldet der Bayrische Rundfunk.
Die Verwendung der Fördermittel war schon einmal geprüft worden, bei einer späteren Prüfung waren die Prüfer strenger, die bereits ergangenen Zuwendungsbescheide wurden widerrufen. siehe hier
Im Homberger Fall heißt es weiter warten
Auch in Homberg liegt die Entscheidung über zweckentfremdet eingesetzte Fördermittel seit Jahren bei Gericht. Für November wurde Verhandlungsbeginn beim Landgericht angekündigt. Er wurde abgesagt mit der Begründung, andere Fälle, wie Haftsachen, hätten Vorrang.
In der HNA ist heute zu lesen, dass das Landgericht am Mittwoch über ein Berufungsverfahren entschieden hat, bei dem es um eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro ging. Keine Haftsache, der Betrag war sehr viel geringer als 40.000 Euro, die die Staatsanwaltschaft im Fall des Homberger Bürgermeisters nannte.
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Die Abarbeitung der Fälle bei Gericht ist nicht mit dem Kassiervorgang bei Aldi und Lidl zu vergleichen!
In einem Fall, der in Straßburg 2006 entschieden wurde, hatte der Kläger für ein erstes Urteil auf Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall 16 Jahren warten müssen. In einem anderen Fall, es ging um Amtshaftung für eine Baugenehmigung, hatte das deutsche Verfahren für drei Instanzen fast 29 Jahre gedauert.
zu 1. Die Süddeutsche Zeitung hatte vor einigen Monaten einen schönen Vergleich. Ein Arzt, der zu einem Unfall gerufen wird und sich nicht darum kümmert, würde wegen unterlassener Hilfeleistung zur Rechschaft gezogen werden. Bürger, die sich um Hilfe an ein Gericht wenden, erwarten auch schnelle Hilfe. Diese wird oft genug zeitnah versagt, damit erodiert der Rechtsstaat. Täter fühlen sich ermuntert weiter zu machen, es passiert ihnen ja erst einmal nichts. Wie wir es auch in Homberg beobachten können.
In dem hier angeführten Verfahren ging es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern sehr wohl um Handlungen die auch mit Haft bedroht sind. Hess. Schulgesetz § 182 (1) Wer einen anderen der Schulpflicht dauernd oder hartnäckig wiederholt entzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.
Genau dies hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.
Aber:
Auch der Sprecher des Landgerichtes handelt nicht korrekt. Er vergisst nicht zum ersten Mal übrigens das dies ein Sprecher des Langerichtes behauptet.
Untreue wird ebenfalls mit Haft bestraft.
Wollen wir es doch mal so sehen:
Wenn ein Bürger mit Rang und Namen ( z.B. Herr Wagner ) etwas illegales macht und er von Stadtverordneten oder Bürgern angeklagt wird, kann das recht lange dauern, bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Stellt ein normaler Bürger etwas an, geht es im Grunde sehr schnell bis er vor dem Richter steht und verurteilt wird.
Umgekehrt wenn eine Behörde eine Klage anstrebt gegen einen normalen Bürger, geht das sehr schnell bis die Behörde zu ihrem Recht kommt.
Klagt ein normaler Bürger kann das ewig dauern, entweder bis ihm das Geld ausgeht oder bis er alle Gerichtsinstanzen durch hat. Ob er dann dort auch Recht bekommt liegt im ermessen des Richters.
Und da soll noch ein normaler Bürger an die Gesetze Glauben.
Zu 4 Maria
Bürger und Stadtverordnete können nicht anklagen.
Anklage wird in einem Strafverfahren von der Anklagebehörde erhoben, wenn die durchgeführten Ermittlungen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, dass ein Beschuldigter eine strafbare Tat begangen hat.