Quelle [1]: https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/homberg-efze-ort305309/dr-martin-herbold-legt-amt-des-spd-fraktionsvorsitzenden-in-homberg-nieder-92375213.html?dicbo=v2-ud6toX2 [1]
Im Fall Herbold haben nicht nur die Behörden des Kreises und der Stadt sowie die Parteien versagt, sondern auch die Medien. Die hessischen Zeitungen und der Hessische Rundfunk hatten die Informationen, berichteten aber nicht.
Lediglich die HNA vor Ort griff jetzt – eine Woche später – den Fall auf.
Fritzlarer Stadtmeister
Die HNA recherchierte aber nicht, sondern betätigte sich als Sprachrohr von Dr. Martin Herbold. Dabei war es die HNA, die den Stein ungewollt ins Rollen brachte, als sie 2022 berichtete, dass Herbold in Fritzlar beim Sportwettkampf Fritzlarer Stadtmeister wurde und damit bestätigte, was viele Homberger schon länger wussten: Herbold wohnt mit seiner Frau und seinen Kindern in Fritzlar.
Die HNA zitiert Herbold: "Ich wohne mit meiner Familie in Homberg."
Das ist nicht unbedingt falsch, wenn man "meine Familie" so versteht, dass in Homberg seine Eltern wohnen, die er sicherlich besucht. Im Sinne des Hessischen Meldegesetzes ist das aber nicht der Hauptwohnsitz, auch wenn er bei seinen Eltern als Zweitwohnsitz gemeldet ist.
Das passives Wahlrecht gibt es nur am Hauptwohnsitz
Um sich als Stadtverordneter wählen lassen zu können, muss man dazu die Voraussetzungen für das passiver Wahlrecht erfüllen. Man muss über 21 Jahre alt sein und mindestens 3 Monate in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz gehabt haben.
Für die Bewerbung für die Stadtverordnetenver-
sammlung in Homberg muss Herbold das "passive Wahlrecht" besitzen, das heißt er muss mindestens 3 Monate vor der Anmeldung zur Wahl seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde gehabt haben. Hauptwohnsitze definiert sich nach dem Meldegesetz
§ 16 Abs. 2 S. 2 HMG [2] normiert als Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Quelle [3]
Nach dem hessischen Meldegesetz § 16, Abs. 4 ist jeder verpflichtet, Änderungen des Hauptwohnsitzes anzugeben.
(4) Die Einwohnerin oder der Einwohner hat bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie oder er hat und welche Wohnung die Hauptwohnung ist. Der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung ist jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen
§ 16 Abs. 2 S. 2 HMG [2] normiert als Hauptwohnung eines verheirateten Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie lebt, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Quelle [3]
Einfach gesagt, der Hauptwohnsitz ist dort, wo das Ehepaar wohnt, wo die Kinder zur Schule oder in die Kita gehen. Schon im Februar 2016 gab es zur Person Herbold schon die Diskussion über den fehlenden Hauptwohnsitz in der Gemeinde.
Ermittlungen verschwiegen
In dem HNA-Bericht wird nicht erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft schon seit längerem in der Sache recherchiert und bereits von der Polizei in Homberg Zeugen vernehmen ließ.
Ermittlungen werden nur aufgenommen, wenn ein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Das scheint der Fall zu sein. Aus welchem Grund schreibt das die HNA nicht?
Der Hauptwohnsitz lässt sich nicht verschweigen. Die Nachbarn lesen das in der Zeitung und sehen ihn vor Ort. Die Mitschüler der Kinder können beurteilen, in welcher Stadt sie zur Schule gehen. Die Sportkameraden wissen es, die Kreisverwaltung weiß es, da er auch Kreistagsabgeordneter ist. Welches Bild hinterlässt ein Bürgervertreter bei seinen Mitmenschen, die das beobachten, und der angibt, für Gerechtigkeit eintreten zu wollen?
Beamteter Lehrer
Laut HNA ist Herbold Beamter und ist damit zur Einhaltung des Gesetzes verpflichtet.
Als Lehrer sollte er vorbildlich auftreten und nicht darauf vertrauen, dass es nicht heraus kommt, nur weil er entfernt in Thüringen unterrichtet.
Er ist Kreistagsabgeordneter und von der SPD als Kandidat für den Landtag nominiert.
So aber schädigt er das Ansehen seiner Partei und zerstört Vertrauen in die Politik.
Als erfolgreicher Sportler sollte er für fair play eintreten.
Wie kann er seine dienstlichen Verpflichtungen mit seinen vielen Nebenpflichten vereinbaren?
Letztlich untergräbt er auch das Vertrauen in die Zeitung, die im Glauben, ihn zu unterstützen, gehandelt hat.
siehe auch:
Fall Herbold: Behörden und Politik versagten [4]
Hintergrund zur Änderung in der SPD-Fraktion [5]
EILMELDUNG: Änderung in der SPD-Fraktion [6]
Bereits am 10. Februar 2016 erhob die CDU Widerspruch gegen den SPD-Kandidaten Martin Herbold wegen seines Hauptwohnsitzes.
SPD gegen CDU, CDU gegen SPD [7]
Hessischer VGH [8], Urteil vom 12. November 2009 – 8 A 1621/08