Foto: Banner mit Wahlwerbung am Ortseingang in der Ziegenhainer Straße
Am 8. Oktober 2023
wird in Hessen der neue Landtag gewählt.
Ab zwei Monate vorher können die Parteien
an Straßen und Plätzen
mit Plakaten und Bannern werben,
also ab 8. August.
Bei einer Fahrt am 4. August durch Nordhessen war in den Orten keine Wahlwerbung zu sehen.
Nur in Homberg gibt es schon seit ungefähr einer Woche große Banner an den Ortseingängen. Aus drei Bauzäunen wurden Werbeflächen auf öffentlichen Grundstücken geschaffen. Aber nur von einer Partei.
Die anderen Parteien in Homberg haben sich an die Zwei-Monatsregel gehalten.
Sondernutzung von öffentlichen Grund muss von der Stadt genehmigt werden. Wenn eine solche Genehmigung beantragt worden wäre, hätte sie von der Stadt mit Hinweis auf die Regeln der Wahlwerbung erst ab 8. August genehmigt werden dürfen. Hat die Partei nicht auf eine Genehmigung gewartet und auf eigene Faust plakatiert? Stammen die Bauzäune und die Beton-Füße vielleicht aus dem Bauhof?
Gerade bei einem erfolgreichen Sportler, wie es der Kandidat ist, wäre Fair Play zu erwarten. Beim sportlichen Wettbewerb wird auch nicht vor dem Start losgelaufen. Wer vorher losläuft, disqualifiziert sich, so jedenfalls im Sport. In der Politik scheinen in Homberg andere Regeln zu gelten.
Wo darf Wahlwerbung angebracht werden?
Hessen mobil hat dazu Vorgaben [1] veröffentlicht, die sich aus dem Verkehrsrecht ergeben.
Die Stadt Frankfurt hat im September 2022 ausführliche "Informationen zur Plakatwerbung anlässlich von Wahlen" [2] herausgegeben.
Darin ist geregelt, dass Plakate nicht größer als DIN A0 sein dürfen, nicht im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen erlaubt sind, auch nicht an Bäumen oder Schutzgittern oder Stützpfählen, um nicht von dem Verkehrsgeschehen abzulenken..
Solche Regelungen, die der Verkehrssicherheit dienen, werden von der SPD in Homberg missachtet.
Foto: Einfahrt und Ausfahrt in den Kreisel in der Ziegenhainer Straße
Foto: Wallstraße, Plakate an alten und an neu gepflanzten Bäumen