Erst Fakten schaffen, dann „planen“
oder Wie sich das Stadtparlament zum Hampelmann machen lässt.
Wo im Gewerbegebiet laut Plan Arbeitsplätze entstehen sollten, wurde im Dezember 2011 fieberhaft ein Solarpark errichtet.
Jetzt soll der Bebauungsplan aber geändert werden. Am 2. Februar 2012 wurde die Änderung vom Bürgermeister damit begründet, es müsse aus dem Plan eine eingetragene Straße herausgenommen werden.
Im Erläuterungstext hieß es:
"Im zurzeit rechtskräftigen Bebauungsplan sind innerhalb der Gewerbeflächen Verkehrsflächen festgesetzt und die Baugrenzen entsprechen nicht der tatsächlichen Nutzung. Die Baugenehmigung für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen wurde von der Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises aufgrund von Befreiungen von diesen planerischen Festsetzungen erteilt."
Erst wird das Gelände anders genutzt als im Plan vorgesehen und hinterher soll von den Stadtverordneten alles genehmigt werden. Die Herausnahme der Straße aus dem Plan ist nur ein Nebenaspekt.
Um was es tatsächlich geht, kann jetzt in der vorgeschriebenen Veröffentlichung in Homberg aktuell, wo auf die offizielle Planauslegung hingewiesen wird, nachgelesen werden. Dort heißt es:
"Planziel ist die Anpassung der Bauleitplanung an die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage."
Mit solchen Vorgehensweisen wird demonstriert, dass die Stadtverordnetenversammlung nur ein nicht ernst zunehmende Abnickorgan ist. Wenn auch hier wieder, wie schon so oft vorher, den zuvor geschaffenen Fakten zugestimmt wird, arbeitet die Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung an der eigenen Entmachtung und fördert die Willkür.
Der Investor der Anlage ist Frank Geerken aus München, der auch den Solarpark über der Bahn errichten will und für den sich der Bürgermeister vehement einsetzt.
siehe auch:
Solaranlagen: Auf Kosten der Bürger
Wettlauf mit der Zeit, Wettlauf ums Geld
„Die Baugenehmigung fĂŒr die Errichtung von Photovol-taikanlagen wurde von der Bauaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises aufgrund von Befreiungen von diesen planerischen Festsetzungen erteilt.“
HeiĂt das, das Kreisbauamt hat seitens des BĂŒrgermeisters die Information erhalten, die StraĂe sei nicht mehr im Bebauungsplan vorgesehen, der Plan sei geĂ€ndert und deswegen die Baugenehmigung erteilt?
Oder darf und kann ein Kreisbauamt einfach so mir nichts dir nichts ohne Genehmigung des Stadtparlaments eine Baugenehmigung erteilen, die vom vorgesehenen Bebauungsplan abweicht?
Erinnert mich ganz stark an die Solaranlage in HĂŒlsa und das Theater rund um die Skateranlage.
FĂŒr die immer noch die LĂ€rmmessung nachzuholen ist.
Auch da hatte sich die Stadt erst mal ĂŒber Termine des KBA hinweggesetzt, die Anlage in Betrieb genommen und dann hat das KBA einer FristverlĂ€ngerung um mehr als ein Jahr zugestimmt.
Wozu das KBA dann ĂŒberhaupt noch da ist, weiĂ ich nicht.
Denn die kontrollieren scheinbar nicht mal die Einhaltung ihrer eigenen Auflagen!