HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Schlaglichter aus der Stadtverordneten-Versammlung

  
Am Ende der 60-Minuten-Sitzung der Stadtverordneten am Freitag, den 13. Dezember 2019  informierte Bürgermeister Dr. Nico Ritz noch über die Aufnahmen eines Darlehens über 6,42 Mio. Euro. Der Zinssatz beträgt 0,86 Prozent, bei einer Tilgung von 1 Prozent
  

100-jähriger Kredit

Der Stadtverordnete Peter Dewald (CDU) wies darauf hin, dass bei 1 Prozent Tilgung, der Kredit 100 Jahre läuft. Die damit finanzierten Maßnahmen haben diese Lebensdauer nicht. Die Tilgungszeit ist länger als die Nutzungszeit.

Wenn zum Beispiel nach 40 Jahren ein Feuerwehrauto ersetzt werden muss, sind erst 40 Prozent der ursprünglichen Anschaffungskosten getilgt. Neben der Finanzierung des neuen Fahrzeugs sind noch 60 Prozent des veralteten Autos zurück zu zahlen. Bei dem Ersatzfahrzeug würden die Neukosten von 100 Prozent zusätzlich zu den Altkosten von 60 Prozent zu finanzieren sein.

Peter Dewald und andere Stadtverordneten hatten schon in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass sich die Laufzeiten von Darlehen an die Nutzungszeit anzupassen haben. Vergeblich, wie dieser Fall zeigt. Lernfähigkeit? Oder will sich der Bürgermeister auf Kosten der nächsten vier Generationen profilieren?

Dewalds Darstellung  mobilisierte den Bürgermeister, der nun noch einmal sprach.
Das dürfe man nicht singulär betrachten, es wäre eine ausgewogene Finanzplanung.
Es gäbe doch ganz unterschiedliche Kredite bei der Stadt, mit unterschiedlichen Laufzeiten.
Dewald könne sich ja mit den Fachleuten in der Verwaltung zusammen setzen.

Daraufhin bekräftigte der Stadtverordnete Jäger (FWG): „Peter Dewald hat Recht.“ Wenn die Zeiten für Tilgung und Abschreibung auseinanderlaufen, führt das später zu Liqititätsproblemen.
  

Wo ist die Rechtsgrundlage für das abgeschlossene Darlehen?

Im Haushaltsplan für 2020 steht:

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2020 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.565.000,00 € festgesetzt.

Nach dem Haushaltsplan sind nur 5,565 Mio. Euro als Kredit genehmigt. Der Bürgermeister hat aber einen Darlehensvertrag über 6,42 Mio. Euro abgeschlossen. Das ist nicht gedeckt.

Außerdem:
In der 60-Minuten-Sitzung musste der Haushalt für 2020 noch einmal von den Stadtverordneten beschlossen werden. Es hätte eine Büropanne gegeben, der schon einmal beschlossene Haushalt wäre nicht vorschriftsmäßig veröffentlicht und ausgelegt worden, das habe man nachgeholt. Um keine rechtlichen Probleme zu bekommen, müssten die Stadtverordneten den Haushalt noch einmal beschließen, damit er gültig wird. Das taten die Stadtverordneten.

Daraus folgt, dass der Bürgermeister einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat, obwohl der Haushalt noch gar nicht gültig war. Ist das kein rechtliches Problem? In Homberg kümmert das wohl niemanden, wenn schon ohne gültigen Bebauungsplan Großbaustellen betrieben werden können, wird man doch auch nicht so kleinlich sein, wenn die Stadt 6,42 Mio. Euro Darlehen aufnimmt.
 

Durchblick scheint verloren zu sein

Der Stadtverordnetenvorsteher wollte auch darüber abstimmen lassen, dass man den Tagesordnungspunkt zur Kenntnis genommen habe. Der Stadtverordnete Dirk Pfalz (Bürgerliste) musste ihn erst darauf hinweisen, dass über eine Kenntnisnahme nichts abzustimmen gibt.

Bei dem Punkt Grundstückskauf für den Kindergarten in Wernswig sollten die Stadtverordneten zu dem Punkt: „Genehmigung eines Kaufangebotes“ einen Beschluss fassen.

Genehmigung eines Kaufangebotes; hier: Flächen für den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Wernswig) Erläuterung:
Für den Neubau einer Kindertagesstätte im Stadtteil Wernswig hat die Verwaltung geeignete Flächen ermittelt und mit dem Eigentümer Klaus Jacob, Berge, Kaufverhandlungen geführt, mit dem Ziel, dass dieser der Stadt ein notarielles Kaufangebot unterbreitet. Dieses Kaufangebot enthält zwei Kaufvertragsvarianten zwischen denen die Kreisstadt Homberg (Efze) wählen kann.

Nach dem Beschlussvorschlag sollten die Stadtverordneten beide Varianten genehmigen. Das heißt, sie sollte dem Magistrat freie Hand geben, welcher Kauf getätigt wird.

Weitere Berichte über die Sitzung:

Schnelle Sitzung zum Jahresende auf nh 24 vom 14. 12. 2019, 13:29
 

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3 Kommentare zu “Schlaglichter aus der Stadtverordneten-Versammlung”

  1. Peter Dewald

    Ich möchte die gestellte Frage zur rechtlichen Grundlage der Kreditaufnahme im 2. Teil  beantworten. Die Aufnahme von ca. 6,4 Mio. Euro resultiert aus dem Investitionsplan des Haushaltes 2018 und ist auch dort mit der entsprechenden Kreditaufnahme finanziert und von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß beschlossen. Die Beschlusslage ist somit okay. Die Aufnahme erfolgt erst in 2019, weil erst jetzt die Mittel  enötigt werden. 

  2. Ichweißnichts

    Eine übersichtliche und klare Haushaltsführung und Vorgehensweise erschließt sich mir als normaler Bürger nur dann, wenn man klar und deutlich alles mit den entsprechenden Grundlagen auf den Tisch legt. So klare Worte wie die von Herrn Dewald fehlen mir seitens des Bürgermeisters vollständig.

    DAS ist auch eine Art neues "WIR Gefühl". Wir Dummen und ihr Schlauen!

    Bürgermitnahme, bessere Information und Steine umdrehen ist das nicht.

  3. Delf Schnappauf

    zu 1: Danke für die Klarstellung.
    Wenn die 6,4 Mio. sich aus der Genehmigung des Haushalts von 2018 ergebent, dann sind für 2019 weitere 3,8 Mio. Euro und für 2020 noch 5,56 Mio Euro weitere Kreditaufnahmen zu erwarten.

    Wie sieht es dann aber mit der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit aus, wenn das Prinzip der Jährlichkeit unterlaufen wird?

    Das Prinzip der Haushaltsklarheit ist ein allgemeiner Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass Haushaltsansätze im kameralen bzw. doppischen Haushaltsplan transparent, übersichtlich und systematisch zu untergliedern sind. Quelle

    siehe auch: Das System der öffentlichen Haushalte

    Zu dem weiteren Haushaltsprinzip der Fälligkeit ist zu lesen:

    Im Haushaltsplan dürfen nur diejenigen Einnahmen und Ausgaben veranschlagt werden, die im Haushaltsjahr voraussichtlich fällig und damit  kassenwirksam werden.

    Die Kreditaufnahme im Folgejahr entspricht nicht dem Prinzip, der Fälligkeit.

    Am Gewichtigsten ist aber die Tilgung von 1 Prozent im Jahr, was zur Verschuldung der nachfolgenden Generationen führt, ohne dass diese den Nutzen haben.

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