Ein erhellender Augenblick
Der Stadtverordnete Günter Koch (FWG) beantragte eine Sitzung des Bauausschusses vor Ort an der Burgberggaststätte durchzuführen, damit sich alle von dem Zustand und den weiteren Bauplänen einen eigenen Eindruck verschaffen können, bevor dort weitere Gelder (85.000 Euro) ausgegeben werden. Die Suche nach einem passenden Termin wurde schwierig, letztlich soll er erst Ende März stattfinden.
Dazu sagte Bürgermeister Dr. Ritz, er erwarte die Genehmigung des Haushaltsplans 2018 in wenigen Tagen. Dann werde sofort mit der Planung für den Umbau am Burgberg begonnen. Die Planung gehe schnell, sie sei einfach, anschließend werde sofort umgebaut.
Klartext
Im Klartext lautete diese Aussage: Mit dem Umbau wird so schnell wie möglich begonnen. Was der Bauausschuss noch dazu sagen will, interessiert nicht. Die Stadtverordneten haben mit der Zustimmung zum Haushaltsplan das Recht geschaffen, so zu verfahren.
Fragen der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit interessieren nicht. Den Haushaltsplan sieht der Bürgermeister als Freibrief an zu verfahren wie er es vorhat.
Das ist zwar rechtlich richtig, mit einem demokratischen Politikstil hat das aber nichts zu tun. Die Stadtverordneten sollen ihm die Legitimation für sein Vorgehen liefern. Leider nicken die Stadtverordneten der Mehrheitsparteien dies Politik gedankenlos ab und machen damit Demokratie zur Farce.
Naturschutz: Nein danke
Selbst Verbote nach Bundesgesetzen sollen ignoriert werden. Es kann allerdings auch sein, dass sie gar nicht überblickt werden. Der Hof an der Burgberggaststätte soll um knapp 30 cm aufgepflastert werden. Auf diesem Hof steht eine Linde, der Baum steht unter Naturschutz, er ist als Naturdenkmal ausgewiesen, das ist an dem Schild am Baum zu erkennen.
Unter dem Baum darf im Kronenbereich keine Aufschüttung erfolgen. Das steht sogar so in dem Entwurf der Baumschutzsatzung, die die Verwaltung überarbeitet hatte. Die Linde ist durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Es wäre Rechtsbruch mit Ankündigung.
Eher ein düsterer Moment !
Zeigt er doch sehr deutlich was aus dem Begriff Demokratie und „für die Gemeinschaft“ geworden ist.
Ein hohler Begriff. Ersatzt durch Machtmissbrauch und Gutsherrenmentalität.
Auf allen Ebenen.
„Ich fühle mich als Bürger missbraucht – und es erinnert mich an den Dichter Heinrich Heine in seiner Tragödie „Almansor“ über ein ähnliches Ritual in Spanien weise formuliert: „Das war ein Vorspiel nur! Dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man auch am Ende Menschen.“ Genau so kam es: Vom Scheiterhaufen für Druckwerke auf dem Opernplatz führte ein direkter Weg zu den Leichenöfen von Auschwitz.“
Alle reden von rechter Gewalt – auch solche Verhaltensweisen sind für mich Gewalt in Form von Machtmissbrauch!
đ€Ą
Wir von der FWG waren zu einer Fraktionssitzung diesen Januar im Burgberg-Restaurant. Wie mir erzählt wurde, hatte man dem Pächter gesagt, dass mit den Bauarbeiten im Januar begonnen werden soll, damit das Restaurant die ersten Sommergeschäfte mitmachen könne.
Doch wenn ich jetzt lese, dass die Besichtigung im März erst statt findet, und man noch auf die Genehmigung des Haushaltsplanes 2018 warten möchte, dann kann der Pächter das Sommergeschäft an die Wand nageln.
Deswegen hat der Bürgermeister ja auch gesagt, dass sobald die Genehmigung da ist angefangen wird zu bauen, damit halt nicht das Sommergeschäft flöten geht. Das der Besichtigungstermin nicht vorher stattfindet hat ja nicht der BGM zu verantworten, sondern wohl eher die neun Ausschussmitglieder (fraktionsübergreifend), die sich auf keinen Termin einigen konnten. Die Mehrheit der Parlamentarier hat deshalb auch die Mittel in der Dezembersitzung mit dem Haushalt freigegeben. Die Idee der Beschtigung kommt her Koch immer dann, wenn es losgehen soll. Der Haushalt ist Anfang November schon eingebracht worden, seit dem ist das Projekt allen Fraktionen bekannt. Warum hat denn Herr Koch bisher nichts beantragt?
Jetzt wo es Zeit ist mit der Maßnahme zu beginnen, damit der Wirt eine Chance auf ordentliches Sommergeschäft hat, kommen wieder die Anträge auf den letzten Drücker.
Ich möchte zu letzt nochmal klarstellen, dass ich Besichtigungstermine grundsätzlich gut und auch notwendig finde, aber dann bitte zu einem Zeitpunkt der dicht an dem Zeitpunkt der Kenntnis der Stadtverordneten liegt und das war der 09.11.2017 also vor knapp drei Monaten!
Klarstellung
Ein Stadtverordneter der nachträglich Fakten zur Kenntnis erhält und dann nicht handelt, würde nach meinem Verständnis grob fahrlässig seine Pflichten verletzen.
Das sich nur 9 Stadtverordnete nicht auf einen gemeinsamen Termin einigen können ist die eigentliche Crux. Wäre dann auch interessant, zu erfahren, welche Gründe um eben Mal auf die Schnelle sich für maximal 1 Stunde zu treffen vorgebracht wurden.
DAS ist kein Zeichen hier wirklich was zu wollen. Erinnert an all die anderen Ausschüsse unter Herrn Gerlach oder Herrn Höse die einfach nicht terminiert wurden oder ein Punkt nicht auf die Tagesordnung kam. ( Baumschutzsatzung der eigenen Fraktion !! )
Die Idde der Besichtigung verallgemeinert nur Herrn Koch anzulasten ist kein sachliches kommentieren.
Also sind alle die, die einfach nur Beifall klatschen und sagen: Wir haben den Haushalt beschlossen und können uns jetzt ein Jahr zurücklehnen offensichtlich ihre Stadtverordneten der Wahl.
Den Erfolg sieht man bei Ärztehaus, EngelApotheke, Marktplatz 15 , Schirnen, Efzebrücken, und jetzt der Burgberg.
Einfach alles hinnehmen hat uns ja nun schon genug Probleme in der Vergangenheit in Homberg bereitet.
Das wollte ich mal klarstellen!
Der Hof der Burgberggaststätte soll 30cm aufgepflastert werden! Wie geil ist das denn. Zu 99% geht man doch in und aus der Burgberggststätte. Die sollen dann mindestens eine Treppenstufe bekommen, jetzt ist es ebenerdig. Das alles wegen der neuen und falschgebauten Toilette.
zu 3:
Der Wirt kann wie bisher auch sein Sommergeschäft tätigen, er hat jetzt sogar mehr Platz für Küche und Lager, sowie eine direkte Tür auf den Hof. Allein dafür seien 240.000 Euro ausgegeben worden.
Die Aufpflasterung im Hof dient nur dazu, den Planungsfehler mit der neu gebauten Behindertentoilette zu beseitigen. Dafür sind dann 85.000 Euro da. Das ist Verschwendung.
Der Planungsfehler kann relativ schnell behoben werden, indem die Verursacher den Schaden auf eigene Kosten beheben. Die Toilette wird auf das Niveau des Gastraums tiefer gelegt und die Objekte so angebracht wie es in dem Plan von Architekt Elsässer vorgesehen war.
Sieht der Bürgermeister seine Aufgabe darin, Dritte vor Schadenersatzforderungen der Stadt zu bewahren?
Erinnert sei an:
# an den Grundstücksverkauf für 3,63 Euro/qm an den damaligen Stadtverordneten Althaus und seine Partner
# Architekt Gerlach und den Wasserschaden an der Schirne, das Beweissicherungsverfahren und der Deal mit dem Bauplan für die Schirne, die den Architekten aus der Haftung entließ.
# die Unterlagen bei angeblichen Verkauf von Kasernengrundstücken an die Panzerverschrottungsfirma. Die Unterlagen sind seitdem aus den veröffentlichten Sitzungsunterlagen verschwunden. Der Brief des Anwalts, der sowohl für die BTD, die Peter Koch UG und Bürgermeister Wagner tätig war. Die anderen Seiten bestanden aus den Preisermittlungen der HLG, die falsche Käufer oder falsche Angaben zur Nutzung machte, obwohl sie selbst die Verträge mit ausgearbeitet hatte und den wahren Käufer kannte. Diese Täuschungsmanöver wefrden gedeckt, indem die Unterlagen nicht wieder online gestellt werden.
# Auch der Grundstücksdeal mit dem ehemaligen Landratsamt an die KbG trägt diese Handschrift. Den Bürgern wurde die Farce mit dem Mietinteresse der Arbeitsagentur vorgespielt. Von Vermietung wurde gesprochen. Und ohne dass das auf der Tagesordnung stand, wurde aus der Umwidmung ein 1-Euro-Verkauf, also eine Schenkung an die KbG. Die Arbeitsagentur hat selbst aufgedeckt, dass das von Bürgermeister Dr. Ritz eingefädelt wurde.
Wie viele andere Deals hat der Bürgermeister wohl noch zum Schaden der Stadt abgeschlossen, von denen wir noch gar nichts wissen.
Damit man mich nicht falsch versteht zu meinem oberen Kommentar:
Wir waren dort und in einem Gespräch mit einer der Mitarbeiterinnen, wurde mir erzählt, dass die Stadt ihnen gesagt hätte, dass der Umbau im Januar begonnen werden soll.
Der Pächter selbst meint, dann könnte er ja noch das Sommergeschäft, wenn alles gut läuft schon mit dem neuen Bodenniveau mitnehmen.
Da wir aber unsere Sitzung Ende Januar dort hatten, sah man diesen Plänen der Stadt schon mit Skepsis entgegen.
Da würden Sie lieber so weiter arbeiten wie es jetzt ist. Denn ein Baubeginn zu späterer Zeit dieses Jahres, würde ihnen überhaupt nichts bringen.
Von der Stadt aus selbst, wird immer Druck auf uns Stadtverordnete ausgeübt bei den Beschlüssen. Man müsse sich jetzt darüber entscheiden ohne aber uns die Probleme genau zu erläutern oder uns genaue Pläne vor zu legen.
Wenn in Homberg von der Verwaltung man richtig planen würde und auch geeignetere Planer und Bauausführer den Zuschlag bekommen würden, wären solche Probleme kein Problem, weil es Sie nicht geben würde.
Aber in Homberg, wir sind ja schon als „ Homberger Modell „ verschrien, planen, bauen und hinterher merkt man, dass es so nicht geht. Dann muss weiteres Geld in die Hand genommen werden um die Fehlplanungen und Umsetzungen zu reparieren oder zu verbessern.
Wann in Homberg endlich mal Richtig gearbeitet und genehmigt wird, steht in den Wolken, aber man darf die Hoffnung nie aufgeben.
Drum habe ich gegen den Termin im März überhaupt nichts, je mehr Personen aus dem Parlament sich das Projekt anschauen, umso eher verstehen vielleicht die Durchwinker uns Skeptikern und Nörglern.
zu 4.
welche neuen Fakten denn? Wurde der Baum in den letzten drei Monaten als Naturdenkmal ausgewiesen? War es vorher als Stadtverordneter nicht möglich den Burghof zu besichtigen? Wenn es wirklich neue Fakten gäbe, würde ich ihnen recht geben aber hier gibt es keine neuen Fakten.
Zur Terminfindung: Warum man nicht einfach einen Termin festelgt und den zeitnah durchführt ist mir nicht geläufig. Wenn halt einige Mitglieder nicht können, können sie sich ja durch andere Fraktionsmitglieder vertreten lassen.
Zu 5.
Ja der Wirt kann jetzt sein Sommergeschäft tätigen. Aber das ist ja nicht die Frage, die Frage ist: Soll der Burghof angehoben werden oder nicht? Wenn das gewollt ist, muss zeitnah mit den Bauarbeiten begonnen werden. Wenn nicht, aber das ist nicht Beschlusslage, kann natürlich alles so bleiben wie es ist.
Die Frage des Planungsfehlers ist relativ. Hier muss gefragt werden, welcher Mehraufwand liegt denn jetzt vor, als dann wenn man die Anhebung von Beginn an mitgeplant hätte? Da hier an ganz anderen Gewerken gearbeitet wird, vermute ich mal, dass hier kein größerer finanzieller Aufwand vorliegt als wenn man es gleich gemacht hätte. Dann hätte die Baumaßnahme von Beginn an 325.000 Euro gekostet und wäre jetzt schon fertig.
"Wie viele ander Deals hat der Bürgermeister wohl noch zum Schaden der Stadt abgeschlossen, von denen wir noch gar nichts wissen."
Das ist Polemik. Das mag vielleicht in Ihrer Meinung so sein. Bevor man jemandem Deals (was immer den Anschein erweckt hier wird etwas gegen das Gesetz gemacht) vorwirft, sollte man richterliche Urteile darüber haben. Ansonsten gibt es bestimmt auch viele Menschen in Homberg die es nicht so sehen. Mit Sicherheit auch welche die ihrer Meinung sind. So ist das Geschäft, daher gibt es bei uns eine Demokratie in der Mehrheiten entscheiden. Die sollte man ab und an auch akzeptieren.
Bei Althaus und bei BTD war der BGM noch gar nicht im Amt. Vielleicht gab es von Seiten einer Anwaltsseite auch den Hinweis gewisse Unterlagen zu entfernen. Wissen wir es? Ich weiß es nicht!
zu 8:
Der Verkauf an den Stadtverordneten Althaus war zur Zeit des vorherigen Bürgermeisters, das ist richtig. Die Aufarbeitung fand aber in der Amtszeit des neuen Bürgermeisters statt.
Erst sollte ein Wertermittlung stattfinden. Eine Wertermittlung durch einen unabhängien Gutachter wurde aber abgelehnt. Danach wurde gar kein Wertgutachten erstellt mit der fadenscheinigen Erklärung, der Eigentümer würde den Zugang zum Grundstück nicht gestatten. Eine solche Situation kommt häufiger vor, trotzdem werden Wertgutachten erstellt.
Dann wurde es über das Gericht versucht. Obwohl klar war, dass der Kaufvertrag selbst nicht anfechtbar ist, wurden rund 17.000 Euro für einen Prozess ausgegeben. Nur um so die Kuh vom Eis zu holen. Tatsächlich hätte untersucht werden müssen, wer den Kaufpreis vereinbart hat und damit verantwortlich ist. Genau das wurde mit dem unsinnigen Prozess zum Kaufvertrag verhindert. Die Geschichte wurde gezielt in die Sackgasse manöveriert, koste es was es wolle.
Der Verkauf an BTD war in der letzten Stavo in der Amtszeit des vormaligen Bürgermeisters.
Wann die Unterlagen in der Veröffentlichung auf der Homepage der Stadt herausgenommen wurden, ist nicht feststellbar, ist auch unerheblich. Fest steht, dass da eine Lücke in den Dokumenten besteht. Der neue Bürgermeister hätte diese Lücke wieder füllen können, denn die Unterlagen hatten alle Stadtverordneten erhalten. Er aber duldet dies Lücke in den Dokumenten.
Für die Mitleser: Weitere Informationen und die fehlenden Unterlagen finden sich hier.
Warum sind die Erläuterungen zum Grundstücksverkauf an die BTD entfernt worden?
Unterlagen zum Verkauf an BTD (Wegen der Dateigröße (19 MB), längere Ladezeit beachten)
Warum bleiben Unterlagen zu Grundstücksverkäufen verschwunden?
"Klarstellung"
Sind Sie der Seifert der Rathausregierung? đ
zu Klarstellung
Neue Fakten sind die Probleme die erst nach dem Neubau der Toilettenanlage aufgetreten sind und die durch diesen Blog erst öffentlich wurden.
Und die Mglichkeit das zu erkennen hatten alle anderen Stadtverordneten auch. Wenn die immer nur abnicken was ihnen ein Vorbeter da vorlegt ( siehe Frau Mittendorfs Kommentar vom 9. Februar 16:50 Uhr ). Es geht auch nicht darum das ein Stadtverordneter das merkt: Das hätten der /die Planer berücksichtigen müssen. Oder die Führungskräfte dieser Stadt, denn wie sie richtig anmerken ist dieser Baum nicht erst seit 3 Monaten ein Naturdenkmal.
Hinsichtlich der Terminierung wiederholen sie nur das was ich mit meinen Worten sagen wollte. Bei 37 Statdverordneten sollten sich doch ein paar zusammentrommeln lassen.
Zum Thema Baubeginn:
Wenn die Anhebung gewollt ist, muss man natürlich so schnell wie möglich beginnen , aber das Bitte unter Beachtung der bestehenden Gesetze.
Die Ursache liegt bei den Planern und damit auch bei Bürgermeister und Magistrat, und nicht bei dem Stadtverordneten Koch, oder Herrn Dr. Lambrecht, diesem Blog oder gar den Heinis !
Sein sie doch dankbar, dass auch mit ihrem Steuergeld, das hier ausgegeben wird, durch Anmerkungen eines Statdverordneten oder dieses Blogs etwas sparsamer ausgegeben wird.
Verschwendung kann sich Homberg schon seit mindestens 10 Jahren nicht mehr leisten. Oder soll es nach ihren Worten zu schließen, weitergehen wie bisher?
Klarstellung DEALS sind durchaus übliche Handlungen im Leben. Siehe die Gespräche zur Bildung einer großen Koalition. Dort suchte man Kompromisse ( letztlich auch ein Deal ).
DEAL wird bei Duden (absichtlich) negativ beschrieben. Aus dem englischen Bereich übernommen bedeutet es jedoch nichts anderes als Handel oder Geschäft.
https://dict.leo.org/englisch-deutsch/deal
Zu 8
„Die Frage des Planungsfehlers ist relativ. Hier muss gefragt werden, welcher Mehraufwand liegt denn jetzt vor, als dann wenn man die Anhebung von Beginn an mit geplant hätte? Da hier an ganz anderen Gewerken gearbeitet wird, vermute ich mal, dass hier kein größerer finanzieller Aufwand vorliegt als wenn man es gleich gemacht hätte. Dann hätte die Baumaßnahme von Beginn an 325.000 Euro gekostet und wäre jetzt schon fertig.“
Dies liest sich so. als ob man vor Baubeginn von dem Umstand der Niveauanhebung gewusst hätte, und dies bewusst verschwiegen hat. Ich habe in Homberg noch nie gesehen, dass das Parlament auch über die Folgekosten beraten oder überhaupt einen Wirtschaftlichkeitvergleich gesehen hat.
Diesbezüglich teilte mit das Ministerium des Innern und für Sport auf Anfrage am 7.2.2018 folgendes mit:
„Im Hinblick auf den Aspekt der Wirtschaftlichkeit ist von der Stadt Homberg (Efze) der von Ihnen bereits angesprochene § 12 GemHVO zu beachten. Nach § 12 Abs.1 GemHVO soll Stadt Homberg (Efze) vor der Beschlussfassung über eine Investition von erheblicher finanzieller Bedeutung unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch einen Wirtschaftlichkeitsvergleich, mindestens durch einen Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die für die Stadt wirtschafstlichste Möglichkeit ermitteln. Der § 12 Abs. 1 GemHVO ist auch auf Investitionsmaßnahmen anzuwenden, für die die Stadt Homberg (Efze) Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Es ist dann Aufgabe der Entscheidungsträger der Stadt Homberg (Efze) im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung anhand des Ergebnisses von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die wirtschaftlichste Lösung zu finden und die Investitionsentscheidung an diesem Ergebnis zu orientieren. Ob und inwieweit die Stadt Homberg (Efze) diese Vorgaben eingehalten bzw. umgesetzt hat, ist im Rahmen seiner Prüftätigkeit vorrangig vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises zu beurteilen.“
Ich habe in meiner Magistratstätigkeit mehrfach auf dieses Erfordernis hingewiesen. Ebenso habe ich hier im Blog daraufhin gewiesen. Weder Bürgermeister, noch Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung halten diese Vorgabe ein, mir ist keine Stadtverordnetenvorlage bekannt, in der nachvollziehbare Alternativen geschweige denn Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen vorgelegt wurden.
Eigentlich wollte ich hierzu mich nicht äußern, aber die tatsächlichen Gegebenheiten machen es erforderlich.
Die Mitglieder des Bauausschusses wollten zeitnah den Schlossberg besichtigen. Ich habe angeregt, dass man zu Fuß dort hingehen sollte um bei dieser Gelegenheit die Wege (nach dem Sturm) mit anzuschauen. Da wegen der Berufstätigkeit der Mehrzahl der Mitglieder erst ein Termin ab 18:00 Uhr in Frage kam, kam die gute Anregung, direkt nach Beginn der Sommerzeit den Termin zu wählen. Es bestand sofort Einigkeit. Das dazu.
Hierzu gab es keine Äußerung des BM.
Auf die dann folgende Frage nach Baubeginn antwortete der BM, dass nach Genehmigung des Haushaltes sofort der Planungsauftrag erteilt werde, da dann die Mittel zur Verfügung stehen. Einen konkreten Termin nannte er nicht, nur dass "Planungsänderungen Geld kosten".
Diese Aussage des BM garantiert weder dem Wirt das Sommergeschäft, noch gibt sie Kritikern Zustimmung, hier werde zu spät agiert.
Zur Erinnerung: Die Pläne für die bis jetzt durchgeführten Baumaßnahmen sind dem Bauausschuss zu keiner Zeit vorgelegt worden. Das Geld war bewilligt und die Verwaltung hat in eigener Verantwortung das "fehlerhafte" Baúvorhaben durchgezogen. Ich bin sicher, der Bauausschuss hätte die Fehler vor Baubeginn erkannt.
Nun hat man wieder Geld, und will wieder als Exekutive (eines der Lieblingsworte des BM) mit Planungen beginnen.
Was ist, wenn der Naturschutz als zu beteiligende Fachbehörde mit seiner Zustimmung nicht vor Ende März fertig ist?
Ich könnte hier eine Vielzahl von Fragen stellen, aber das werde ich im Ausschuss tun. Planungen können erstellt werden. Für deren Umsetzbarkeit ist der Auftragnehmer verantwortlich. Und wenn der Auftraggeber Änderungen will, sind diese ´kostenfrei umzusetzen. Der BM sollte mal das ab dem 01.01.18 geltende neue Bauvertragsrecht lesen (sorry, hat er bestimmt, aber alle Magistratsmitglieder?). Dort finden sich interessante Vorschriften. Sie stützen alle die Absicht des Bauausschusses, Sommergeschäft hin oder her.
Die jetzige auch zeitliche Situation hat der Magistrat zu vertreten. Der Bauausschuss nimmt legitim und richtig seine Rechte in Anspruch.
Danke Herr Pfalz !
Mein Bauchgefühl und meine Laienkenntnisse decken sich also durchaus mit Recht und Gesetz. Auch meine Meinung zu den Abläufen scheint da durchaus richtig zu sein !
Kann man da schon von einem „Homberger Trump“ sprechen? đ€Ą
zu 5 "ich"
Richtig ist nur das der momentane Eingang zu dem ehemals offenen Teil keine Stufe hat. Im Inneren geht man hoch in die eigentliche Gaststätte und hoch in die Toiletten. Die Tische sind ebenfalls eine Stufe höher als der Gang davor. Der Wirt hat von der Theke auch eine Stufe zum Hof hin. Das ist alles Bestand. Soweit ich das verstanden habe, soll der Hof und auch die Fläche vor den Tischen angegleichen werden…so das alles ein Niveau hat…
Freya Dann wird die Eingangstüre ja noch niedriger werden. Was ist denn dann mit den Bauvorschriften hinsichtlich Brandschutz, Rettungswege?