Die Stadt, der BĂŒrgerentscheid und der Datenschutz
Angst: Konsequenzen angedroht
Das Bürgerbegehren haben viele Homberger mit ihrer Unterschrift unterstützt. Weitere Homberger hätten auch noch unterschrieben, wenn ihnen nicht signalisiert worden wäre, dass ihr Name auf der Liste berufliche Konsequenzen haben würde. Das betraf hauptsächlich Mitarbeiter oder Angehörige von Mitarbeitern der Stadt.
Wenn Homberger bereits solche Angst haben, zeigt das, wie gefährdet die demokratische Kultur in Homberg bereits ist.
Die Aktionen des Bürgermeister, mit denen er Geschäftsinhaber bewegte, eine Unterschriftensammlerin von den Gründstücken zu verweisen zeigt, dass demokratisches Verhalten beim Bürgermeister nur als Fassade nach außen getragen wird, hinter der massiv an der Beseitigung demokratischer Kultur gearbeitet wird.
Sichtbares Zeichen ist auch die Homepage der Stadt. Die Übergabe von über 2000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren wird mit keiner Meldung erwähnt, weder am Tag danach noch bis heute, drei Tage später. Das ist kein Beitrag um "das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung" zu pflegen, wozu der Bürgermeister verpflichtet ist.
Datenschutz ist Schutz der Bürger
Die Unterschriften für das Bürgerbegehren bedürfen eines besonderen Schutzes. Niemand darf daraus Konsequenzen zu befürchten haben. Bereits 1995 hat der Hessische Datenschutzbeauftragte auf eine fehlende Datenschutzregelung in seinem Jahresbericht hingewiesen und dem Ministerium Vorschläge unterbreitet. Bis heute hat die CDU-geführte Landesregierung nichts unternommen. Eine konkrete schriftliche Nachfragen beim Ministerium blieb unbeantwortet. So trägt auch das Ministerium zur Aufrechterhaltung der Verunsicherung bei den Bürgern bei.
Die Initiative für das Bürgerbegehren hat nach juristischen Empfehlungen deshalb die Übergabe der Unterschriften als auch die folgende Erklärung vom Bürgermeister unterschreiben lassen.
"Wir weisen ausdrücklich auf den Datenschutz hin. Die Unterschriftten dürfen nur für die Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner benutzt werden. Sie dürfen nur von den Bediensteten eingesehen werden, die nach dem gültigen Organisationsplan dafür bestimmt sind. Die Unterschriften sind so unter Verschluss zu halten und zu lagern, dass sie nicht für andere Zwecke benutzt werden können."