Die Sonne bringt es an den Tag: Baumfrevel beim Bau des „Waldkindergartens“
Jetzt wird der Schaden sichtbar, den Stadt und Architekt beim Bau des Gebäudes für den Waldkindergarten angerichtet haben.
Über die Schutzvorschriften für Bäume haben sich beide hinweggesetzt und bis an den Stamm heran Fundamentgräben ausbaggern lassen und damit Wurzeln zerstört und den Wurzelumfang verkleinert.
In einem Waldkindergarten sollen Kinder Zugang zur Natur erhalten – Magistrat und Architekt haben einen Teil der Natur zerstört.
Die große Thuja, auch als Lebensbaum bekannt, ist ein Flachwurzler. Der Baum versorgt sich durch ein großes Wurzelwerk an der Bodenoberfläche und braucht besonders viel Wasser, Thuja kommt aus den Sumpfwäldern.
Eine Trockenheitsperiode wie jetzt übersteht ein großer Baum mit intaktem Wurzelwerk.
Dieser Baum wurde aber nicht nur durch die unzulässigen Fundamentgräben beschädigt, sondern auch durch den Standort des Gebäudes, der über einen großen Teil des Wurzelbereichs steht, so dass dort kein Regenwasser anfällt, auf das gerade diese Baumart besonders angewiesen ist.
Zu lernen ist in diesem Waldkindergarten hinter der Stadtmauer, wie Verantwortliche ohne Fachkenntnis die Natur schädigen.
Die Seilschaft aus Architekt und Magistrat setzt ihr Zerstörungswerk fort:
Den Wasserschaden in der Schirne;
Der Umbau im ehemaligen Landratsamt, der keine Rücksicht auf historische Bausubstanz nahm;
Der Altstadtkindergarten mit der Zerschlagung des historischen Renthofs: Versiegelung der Außenflächen und eine "Scheune" von der nur die Fassade noch sichtbar ist.
Und die Grünen, voran Herr Bölling und Herr Höse, schweigen.
In Homberg läuft halt alles wie geschmiert.
Oder sollte man zu solchen Anlässen sagen "Die Sache ist geritzt"? đ€Ą
"Die Sache ist geritzt" oder "Alles geritzt"
sind im Homberger Sprachschatz mittlerweile geflügelte Worte.
Worte, die auf den ersten Blick positiv besetzt sind, auf "hombergerisch" jedoch eine andere Deutung haben.
Nun ist es so, der Baum stirbt. Hätte die Stadt Homberg die mal so gewünschte nun nicht mehr gewollte – auch vom Bürgermeister? – Baumschutzsatzung, dann würde hier von jedem Beteilgten am Bauvorhaben der Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt. Hier wurde von allen Beteiligten auch vorsätzlich gehandelt. Schließlich wurde im Hingucker auf die absehbare Baumschädigung hingewiesen.
Ich bin mal gespannt, ob Architekt Gerlach, der Magistrat, die bauausführende Firma und letztlich die Bauaufsicht hier einen wieder gut zu machenden Fehler einräumen. Bäume kosten Geld. Hier wurde das Vermögen der Allgemeinheit geschädigt, wieder ohne einen Verantwortlichen zu belangen?
Die Baumschutzsatzung bindet nur Eigentümer privater Flächen. Das zeigen die Baumschutzsatzungen z. B. von
http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/029718/index.html
https://www.marburg.de/portal/seiten/baumschutzsatzung-900000134-23001.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Baumschutzsatzung
Die Baumschädigung wurde erst nachher durch den Hingucker öffentlich gemacht.
Hier käme aber eine Schadenersatzforderung in Frage. Da das Eigentum der Stadt geschädigt wurde.
Vor vielen Jahren wolltet der Betreiber des so genannten Cafe Bachmann (Herr Eifert) den linken Bereich, die so genannte "Windmühle" wieder in Betrieb nehmen.
Damals wurde es sofort abgelehnt, weil die Wurzeln der Winterlinde beschädigt werden könnten.
AMEN
Ich glaube, dass es in Homberg eher an der an den Tag gelegten Ignoranz von Verantwortlichen im Magistrat und/aber auch im Parlament liegt. Wider besseren Wissens wurde die Betonplatte an der Burgbergstube errichtet, ein Anbau auf aufgeschüttetem Boden geplant, der Waldkindergarten so nah an der Konifere errichtet, die Museen in der Engelapotheke eingerichtet, obwohl der Hessischer Museumsverband davor warnte, etc. etc.. Steuergeld verschwendet, Geld regelrecht verbrannt und unwiederbringliche Werte zerstört.
Solang man nicht sachgerecht mit dem vorhandenen Eigentum umgeht und nur nach Fördergeldern schaut, dürften keine Fördermittel aus Wiesbaden oder Berlin gewährt werden. Aber weil irgendwo immer Wahlkampf ist, werden die Füllhörner mit dem Steuergeld ohne kritische Prüfung über Homberg ausgeschüttet.
Anneliese ist und bleibt unser Beobachtungsposten auf dem Marktplatz! đ
Gut so!
Dr. Klaus Lambrecht – einer der wenigen ( ehemaligen ) Realisten auf der Politbühne in Homberg, geprägt durch seine kurze Magistratstätigkeit, gescheitert an den Betonköpfen im Homberger Polit-Zirkus und nunmehr Wächter auf verlorenem Posten in seiner Heimatstadt.
Nicht der einzige Wächter auf verlorenem Posten!
Der Blog stellt sozusagen die Plattform der Wächtergilde dar.
In diesem Zusammenhang darf der Blogbetreiber allerdings nicht unerwähnt bleiben!
8 # 9
Dr. Lambrecht, der sich aus dem Staub machte und nun aus dem Hinterhalt schießt.
Braune Spitzen – wer sagt denn, dass dies erst Folge der jetzigen Trockenheit ist? Ich sehe die Ursache viel früher, nämlich schon im letzten trockenen Winter. Da fehlte dem „Oberflächenwurzler“ durch abgehackte Wurzeln und Versiegelung des Wurzelraumes das Wasser, was jetzt im Baumwipfel fehlt.
Ich befürchte das jetzt erfolgende Wässern führt nicht zur Beseitigung der Trockenschäden. Hier muß neues Wurzelwerk zur Versorgung entstehen. Es muß im Boden ein wachstumsfördernder Zustand – nährstoffreich, statt Auffüllmaterial vom Bau – hergestellt werden.
Aber warum schreibe ich das eigentlich? Wir haben doch den Star-Architekten, der seine nicht fertige Baustelle noch betreuen muß. Wir haben doch die Facharbeiter im „technischen Betrieb“ und auch Hessen Forst mit dem „Waldsachbearbeiter Schloßberg Homberg“. Oder interessieren sie sich nicht für „peanuts“? Übrigens, man hat zwar neue Bäume gepflanzt, aber an der Baumpflege mangelt es fast überall in Homberg.
Ich bin mir sicher, die BL wird in dieser Frage noch aktiv werden. Und nur zur Erläuterung: Ich wurde 1961 Mitglied der Deutschen Waldjugend, der Juzgendorganisation der SDW. Und mich haben die Probleme „Wald“ seither beschäftigt.
Wisser
1. Berücksichtigen Sie auch die Umstände seines Ausscheidens aus dem Magistrat?
2. Dass Ihre Meinung zu Dr. Lambrecht in Homberg mehrheitsfähig ist, möchte ich bezweifeln.
3. Gleichwohl akzeptiere ich auch eine Einzelmeinung.
Übrigens:
Bis heute warte ich auf eine Erklärung der FWG zum Ausscheiden ihres Mitgliedes aus dem Magistrat und der Partei.
Wer mit den Wölfen heult und alles hinnimmt, die eigene Meinung nicht äußert oder keine hat, trägt die Verantwortung für all das was Negatives geschieht. Die Pflicht dem Wohl der Gemeinschaft zu dien kann man auch auf andere Weise dienen.
In einem Magistrat ist man mit einer Meinung die nicht der Mehrheit Rechnung trägt ein Außenseiter und hat zudem die Pflicht zu schweigen. Mundtot machen nenne ich das.
Ein Zeichen zu setzen wenn man aus der eigenen Partei keine Unterstützung erhält ist ein Zeichen gelebter Demokratie.
Komisch, dass ausgerechnet aus dem Bereich der „Sachpolitiker“so viele Rücktritte erfolgen. Herr Höhne, Herr Siebert, Herr Lambrecht dazu Mitglieder wie Herr Schnabel spricht doch Bände!
Die sind mir lieber als ein Stadtverordneter, der in offensichtlicher Unkenntnis den Bauherren vorschreiben möchte, wo und wie sie Fundamente bauen sollen, oder der große Träume mit RegoCity und anderen Dingen hatte.
Gut dass es Meinungsfreiheit gibt. Ohne die gäbe es keine Diskussion und wir würden auf ausgetretenen Pfaden geradewegs in eine neue dunkle Zeit laufen
Die etablierten Parteien, an der Spitze CDU und SPD, dazu die Anhängsel Parteien Grüne und FDP, haben – egal auf welcher Ebene auch immer – den jetzigen Zustand unserer Demokratie herbeigeführt. Wer ihnen den Spiegel vorhält wird ausgebuht und mit Hohn und Spott überzogen Das erlebt man auch in Hombergs Parlament und auch seitens des Bürgermeisters immer wieder.
Zu 11)
Der Artikel hier heißt: Die Sonne bringt es an den Tag, so sehe ich auch Ihre Aussage unter 11), welche an Tristesse nicht zu überbieten ist.
Antworten auf drängende Fragen des obigen Leitartikels, wie auch ungeklärte Probleme, die Inhalt der vielen Kommentare sind, die von der Politik ehrliche Antworten einfordern, werden von Ihnen mit diesem einen Satz im Sinne der Dolchstoßlegende kommentiert.
Wenn Sie weiter nichts dazu zu sagen haben, als hier jemand Ehrbaren zu verunglimpfen, dann zeigt dies doch Ihr armseliges menschliches und politisches Verständnis.
Sie sind nicht lernwillig und von daher nicht lernfähig!
zu 11; "sich aus dem Staub gemacht und aus dem Hinterhalt schießt"
Diese Aussage beinhaltet, dass im Magistrat ein kriegerische Auseinandersetzung stattfindet, zu der die Mitglieder gezwungen sind und sich nur heimlich davon absetzen können. Argumente und Sachinformationen sind nach den Worten des Kommentators Schüsse aus dem Hinterhalt.
So schräg das Bild ist, es scheint wohl doch auch einen wahren Kern zu haben. Es geht im Magistrat also nicht darum, die Stadt gut zu verwalten, sondern in dem Kampf des Magistrats – gegen wen kämpft der Magistrat eigentlich – einen Sieg davon zu tragen.
Es ist notwendig an die Aufgaben des Magistrats zu erinnern:
Der Magistrat ist der Gemeindevorstand, ist die Verwaltungsbehörde der Stadt.
Der Magistrat hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Es gibt erhebliche Zweifel, ob sich der Magistrat bei seinen Beschlüssen daran hält. Ob er die Ausgaben überwacht, den Kostenrahmen einhält, auf Wirtschaftlichkeit achtet, Argumente gegeneinander abwägt, die Protokolle richtig schreibt, Satzungen rechtmäßig aufstellt.
Die Mitglieder sind formal Beamte. Sie sind auch für Fehler haftbar. Das wird gern vergessen.
Es ist jedem Mitglied des Magistrats zu raten, sich bei Beschlüssen, die er nicht mittragen kann, seine abweichende Meinung im Protokoll festhalten zu lassen. Nur so kann im Regressfall nachgewiesen werden, dass er dafür nicht haftbar gemacht werden kann.
Wer fehlerhaften oder rechtswidrigen Beschlüssen zustimmt, hat auch im Schadensfall die Verantwortung dafür zu tragen.
Stadtverordnete können jeden Unsinn beschließen, das ist durch die kommunale Selbstverwaltung gedeckt.
Magistratsmitglieder müssen sich an Recht und Gesetz halten. Tun sie es nicht, ist der Bürgermeister in der Pflicht.
Der Bürgermeister muss gegen rechtswidrige Beschlüsse des Magistrats Einspruch erheben. Unterlässt er das, ist er als Mitglied des Magistrats ebenfalls haftbar.
Es ist immer eine Frage, wie weit man eine Verhalten – in diesem Fall des Magistrats – mittragen kann. Wo das generell nicht mehr möglich ist, ist es ehrenhaft, nicht mehr mitzuarbeiten.
Die deutsche Geschichte hat leider schon zu viele Mitläufer erlebt, die hinterher nichts gewusst haben wollen.
Zu 11:
Ihre armselige Beurteilung des Herrn Dr. Lambrecht wird dieser Persönlichkeit Hombergs nicht gerecht. Es gibt in der Homberger Politik nur wenige Mitglieder, die diese Charakterstärke aufweisen und persönliche Konsequenzen daraus gezogen hätten, aus dem Magistrat zurückzutreten.
Es ist nicht nur das Stadtoberhaupt Hombergs, das nunmehr seit einigen Jahren die Homberger Verschuldung weiter betreibt, nein, es sind auch ein Teil der Magistratsmitglieder bzw. der Stadtverordneten, die sich dem Fraktionszwang beugen und somit meine demokratischen Vorstellungen vollkommen pervertieren. Bevor Sie in Zukunft noch einmal einen Kommentar in diesem Blog einsetzen, wäre es sinnvoller, die richtigen Gehirnzellen zu aktivieren.
"Der Bürgermeister muss gegen rechtswidrige Beschlüsse Einspruch erheben. Unterlässt er das, ist er als Mitglied des Magistrats ebenfalls haftbar."
Auszüge HGO
§ 63 HGO – Widerspruch und Beanstandung
(1) 1Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. 2Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. 3Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. 4Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. 5Über die strittige Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung der Gemeindevertretung, die mindestens drei Tage nach der ersten liegen muss, nochmals zu beschließen.
(2) 1Verletzt auch der neue Beschluss das Recht, muss der Bürgermeister ihn unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung beanstanden. 2Die Beanstandung ist schriftlich zu begründen. 3Sie hat aufschiebende Wirkung. 4Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung mit der Maßgabe, dass ein Vorverfahren nicht stattfindet. 5Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben die Gemeindevertretung und der Bürgermeister die Stellung von Verfahrensbeteiligten. 6Die aufschiebende Wirkung der Beanstandung bleibt bestehen.
(3) 1Abs. 1 gilt entsprechend für den Beschluss eines Ausschusses im Falle des § 62 Abs. 1 Satz 3. 2In diesem Fall hat die Gemeindevertretung über den Widerspruch zu entscheiden.
(4) 1Unterlässt es der Bürgermeister, innerhalb der ihm eingeräumten Fristen einem Beschluss der Gemeindevertretung oder eines Ausschusses zu widersprechen oder einen Beschluss der Gemeindevertretung zu beanstanden, so gelten Abs. 1 bis 3 entsprechend für den Gemeindevorstand mit Ablauf der entsprechenden Fristen für den Bürgermeister. 2Erhebt die Gemeindevertretung gegen die Beanstandung Klage, so ist an Stelle des Bürgermeisters der Gemeindevorstand am verwaltungsgerichtlichen Verfahren beteiligt.
§ 66 HGO – Aufgaben des Gemeindevorstands
(1) 1Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. 2Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. 3Er hat insbesondere
die Gesetze und Verordnungen sowie die im Rahmen der Gesetze erlassenen Weisungen der Aufsichtsbehörde auszuführen,
die Beschlüsse der Gemeindevertretung vorzubereiten und auszuführen,
die ihm nach diesem Gesetz obliegenden und die ihm von der Gemeindevertretung allgemein oder im Einzelfall zugewiesenen Gemeindeangelegenheiten zu erledigen,
die öffentlichen Einrichtungen und wirtschaftlichen Betriebe der Gemeinde und das sonstige Gemeindevermögen zu verwalten,
die Gemeindeabgaben nach den Gesetzen und nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung auf die Verpflichteten zu verteilen und ihre Beitreibung zu bewirken sowie die Einkünfte der Gemeinde einzuziehen,
den Haushaltsplan und das Investitionsprogramm aufzustellen, das Kassen- und Rechnungswesen zu überwachen,
die Gemeinde zu vertreten, den Schriftwechsel zu führen und die Gemeindeurkunden zu vollziehen.
(2) Der Gemeindevorstand hat die Bürger in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
§ 74 HGO – Widerspruch und Anrufung der Gemeindevertretung
(1) 1Verletzt ein Beschluss des Gemeindevorstands das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. 2Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. 3Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung ausgesprochen werden. 4Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
(2) 1Über die strittige Angelegenheit ist in der nächsten Sitzung des Gemeindevorstands nochmals zu beschließen. 2Findet die Angelegenheit auf diese Weise nicht ihre Erledigung, kann der Bürgermeister innerhalb einer Woche die Entscheidung der Gemeindevertretung beantragen.
Zur Zeit findet man in der ARD Mediathek folgenden hoch interessanten Beitrag: phoenix persönlich: Reinhard K. Sprenger im Gespräch mit Michael Kron
https://www.youtube.com/watch?v=RGwHCr9UZAw&feature=youtu.be
Reinhard K. Sprenger, Autor und profilierter Führungsexperte, macht sich Sorgen um die Demokratie. Beim Unionsstreit um die Asylpolitik geht er hart mit den politischen Akteuren ins Gericht: „Diese Regierungskrise hat gezeigt, dass sich eine politische Parallelgesellschaft fast autistisch mit sich selbst beschäftigt. Welche Spätfolgen das für die Demokratie haben kann, wird dabei ignoriert“. Vertrauen ist für Sprenger auch die Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in der Politik. Der Konflikt zwischen Kanzlerin Angela Merkel und Bundesinnenminister Horst Seehofer habe für alle offenbart, dass ihr Vertrauensverhältnis zerrüttet sei, dabei sei Vertrauen elementar, um gemeinsam Zukunft gestalten zu können.
Auch wenn der Beitrag sich mit der Bundespolitik beschäftigt, sind die Aussagen durchaus auf die Homberger Politik und die handelnden Personen übertragbar. Es geht um Vertrauen, Glaubwürdigkeit, Streitkultur, Zusammenarbeit und Information. Sprenger vergleicht Politik und wirtschaftliche Unternehmen. Es lohnt sich, das Interview anzusehen.
Herr Dr. Lambrecht weist in seinem Artikel darauf hin, dass der Bürger Wert auf Vertrauen und Ehrlichkeit bei den handelnden Personen, in dem Fall Politiker, legt.
Wer die HNA des heutigen Tages liest, kann dort einem Artikel entnehmen, dass die Stadt Calden in den nächsten Jahren keinen ordentlichen Haushalt vorlegen kann. Calden hat sich mit seinem 6 %igen Anteil an dem Flughafen total übernommen und in die Enge getrieben. An vielen Stellschrauben, wie beispielsweise die Erhöhung der Grundsteuer, wurde bereits gedreht, so dass jeder Hausbesitzer seinen Beitrag zu dem Flughafen leisten muss.
War es nicht auch Herr Alwin Altrichter aus Homberg, der in einem längeren HNA-Artikel die Notwendigkeit dieses Flughafens beschwor und immer wieder den Bau rechtfertigte, obwohl in Paderborn nur 30 Minuten Fahrzeit entfernt ein weiterer Regionalflughafen vorhanden ist? Ich will damit zum Ausdruck bringen, dass letztendlich auch der Bürger Hombergs bei den vielen Fördertöpfen, die in Anspruch genommen werden, irgendwann herangezogen wird, um diese Zeche zu bezahlen. Es ist mehr als angebracht, Menschen wie Herrn Altrichter und auch unseren Politikern auf die Finger zu schauen, wenn die Neuverschuldung in unserer Stadt permanent vorangetrieben wird.
Bis jetzt ist für mich in Homberg nur erkennbar, dass die Stadt mit Steuergeldern vorangebracht wird und dass jegliche Weiterentwicklung auf Grund von Privatinitiativen in keinster Form zu sehen ist. Schon eine geringe Veränderung auf dem Geldmarkt mit Zinserhöhungen von 1 – 2 % würden unsere Stadt mit größter Wahrscheinlichkeit in Schwierigkeiten bringen .Auch wird selbst auf Nachfrage bezüglich Beteiligungen (z. B. Schoofs beim Kreisel) keinerlei Einblicke gewährt. Wie soll so Vertrauen beim Bürger entstehen, wenn jegliche Transparenz unterbleibt?
zu 20:
Brandschutzexperten können in der Beurteilung über die Notwendigkeit eines Flughafens auch an ihre Grenzen stoßen.
Schuster bleib bei deinen Leisten….
Sparen ist bei Politikern schon einige Jahre aus der Mode gekommen, trotz schwarzer Null dank niedriger Zinsen.
Da aber der deutsche Michel trotz Nullzins weiter kräftig spart, werden Politiker bei steigenden Zinsen schon eine Möglichkeit finden, wie vor allem den Sparern das Geld aus der Tasche gezogen wird.
Den Homberger Politikern an den Stellschrauben wird garantiert bei steigenden Zinsen auch etwas einfallen.
Zu 20)
Sie sind einer derjenigen, die permanent mit anderen Kommentatoren in diesem Blog von den Homberger Regierenden Aufklärung in wesentlichen Fragen der Gesellschaftspolitik einfordern. Der Wunsch nach Darlegung prallt an der Barriere derer ab, die sich nicht erklären wollen. Die Linie zwischen „Barriere“ und dem „Unverständnis“ der Fragenden ist der Vertrauensverlust der Menschen, die entsprechend zur Frustration führt.
Eine Lösung dieser Missachtung des Wählerwillens durch dauerhafte Austrocknung bietet sich m. E. nur bei den nächsten Wahlen an, aber dazu müssen verschiedene Leistungsträger und Aktivisten ganz allmählich in die Puschen kommen, um zumindest einmal Ziele gedanklich gestaltbar zu machen…
Heute las ich in einer online-Ausgabe einer Tageszeitung, dass die AfD in Umfragen die SPD im Bundestrend überholt hat.
Wenn mir das jemand vor ein paar Jahren erläutert hätte, den hätte ich für verrückt erklärt.
Ich möchte keinesfalls, dass das mitunter obskure Verhalten der Regierenden in Homberg in diese Richtung führt.
Komme mir keiner aus der politischen Elite in Homberg und sagt zu gegebener Zeit, " das haben wir nicht gewollt".
Wer die Interessen der Bürger derart missachtet, darf sich nicht wundern, wenn die Stimmung kippt.
Zur Sumpfpflanze mal was fachliches vom BUND:
https://oberhaching.bund-naturschutz.de/umwelt-oeko/umwelttipps/umwelttipps-2016/2016-03-ein-plaedoyer-gegen-die-thujen-hecke.html
"Die im Artikel genannten Eigenschaften einer Thujen-Hecke wie immergrün, luftfilternd, sauerstofferzeugend und lärmmindernd, sowie ihre Verwendung als Sicht- und Windschutz sollen nicht in Abrede gestellt werden.
Anmerkungen dazu halten wir jedoch für angebracht.
Die Thuja ist nicht immergrün, denn die Winterfärbung zeigt eher ein schmutziges Braun (siehe Foto). Der grüne Bereich am linken Bildrand besteht übrigens aus heimischen Eiben.
Einen großen Teil der aufgezählten positiven Eigenschaften erfüllen aber einheimische Heckenpflanzen auch und dafür andere, die die Thujen-Hecke nicht hat, je nach Art sind das Blüten, Samen, Früchte.
Jedoch hat die in der Regel aus Nordamerika stammende Thuja auch Nachteile, die hier genannt werden sollen.
Unser wichtigstes Argument gegen Thujen-Hecken: Sie sind zwar meistens grün und dicht, aber der Natur weitgehend abträglich. Heimischen Insekten und Vögeln bieten sie keine Nahrung.
Vögel ziehen Laubhecken als Nistplatz und Versteck vor, da ein Eindringen für sie in eine gut geschnittene Thujen-Hecke fast unmöglich ist.
Außerdem dringt durch die dichte Außenschicht kein nennenswerter Niederschlag zum Wurzelbereich der Hecke vor. So kann es in besonders trockenen heißen Jahren (wie dem vergangenen) zu Trockenschäden kommen.
Wegen Trockenheit und der schwer verrottbaren abgestorbenen Pflanzenteile der Thuja herrscht auch unter der Hecke Ödnis.
Regenwürmer oder die vielen laubzersetzenden Lebensformen und die davon lebenden Vögel oder Igel fehlen hier.
Bei der rasant fortschreitenden innerörtlichen Verdichtung sind die Nachteile aus unserer Sicht ein gewichtiger Grund, durch Verzicht auf Thujen noch eine bescheidene biologische Vielfalt zu erhalten.
@ gugstdu
Im Grundatz ist dem Bund zu zustimmen. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um eine Conifere, die auf Grund des Alters und der Geschichte des Baumes erhaltenswert war und ist. Der Baum gehörte zur Gartenanlage von dem Kurhessischen Staatsminister Rohde, der auf dem Grundstück eine Villa besaß. Es gibt nur wenige vergleichbare Baumgreise, weil die Thujen zur Zeit der Pflanzung noch sehr ausgefallene und seltene Bäume in unseren Breiten waren. Nur wenige Bürger oder der Adel konnten sich diese Bäume leisten und schmücken heute noch Parks und Schlossgärten. Leider hat hier auch die Gartendenkmalpflege versagt oder sie war bei der Planung des Waldkindergartens nicht beteiligt.
Es gibt nur noch wenige vergleichbare Bäume in Homberg, da auch der Sturm Frederike zwei der Bäume zerstörte.
Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass viel Bauherren die Festsetzung der Bebauungspläne, die ja die Stadtverordnetenversammlung beschlossen hat, nicht einhalten. Dort wird bereits festgelegt, das einheimische Gehölze an den Grundstücksgrenzen im Garten gepflanzt werden soll. Diese Festsetzungen werden in den meisten Fällen nicht eingehalten. Aber Coniferen, Kirschlorbeer etc. und/oder andere scheinbar pflegeleichte Billigpflanzen werden meisten gepflanzt. Es interessiert kaum jemanden , ob die gepflanzten Gehölze giftig sind oder wie sie auf die Vogelwelt wirken. Gehen Sie einmal mit offenen Augen durch die Stadt wo und wer solche nicht standortgerechten Gehölze als Eingrünung hat. Sie werden sich wundern.
Gegen einzelne Coniferen in den Gärten bestehen an sich keine Bedenken.
Warum wurde Chlordioxid im Kindergarten Holzhäuser Feld eingesetzt?
Bei meinem heutigen Gang zum Einkaufen wurde ich angesprochen, ob ich wüsste, warum die Wasserleitungen im Kindergarten Holzhäuser Feld mit einen Desinfektionsmittel (Chlordioxid) desinfiziert werden müssen?
Ich habe einmal recherchiert. Es gibt Präparate, die zur nachhaltigen Bekämpfung von Bakterien, Pilzen, Viren, Algen, Legionellen, Biofilmen usw. in Wasserleitungssystemen und Boilern, Tanks und Pools eingesetzt werden.
Weder die HNA noch der Magistrat haben nach der Unfallmeldung erklärt, warum die Leitungen gespült werden müssen. Ich bin der Meinung, die Eltern der betreuten Kinder aber auch die Öffentlichkeit haben ein Anrecht darauf, informiert zu werden, warum solche Mittel in einem Kindergarten überhaupt eingesetzt werden müssen oder wurden.