
Dreimal sind die Experten des Wandelrats nach Homberg gereist und haben mit dem Bürgermeister zusammen beraten. Was haben sie geleistet, dass die Kosten für die Experten rechtfertigen kann?
Nach außen ist nichts gedrungen.
In der Stadtverordneten-Versammlung im Oktober wurde aber sichtbar, dass die Experten nicht die einfachsten Grundlagen im Blick hatten, nämlich, dass es Regeln der kommunalen Selbst-verwaltung gibt.
Eine Mehrheit von Stadtverordneten sagten zu dem Vorhaben Schülercafé im Zaubergarten nein. Das hatten die Experten nicht im Blick.
Schülercafé im Zaubergarten
Das Schülercafé im Zaubergarten erhielt keine Zustimmung. Eine Blamage für die Experten. Waren sie von der Stadt eingekauft worden, um den Ideen des Bürgermeisters Glanz und Nachdruck zu verleihen?
Wie kann man gegen etwas sein, was doch Experten vorher unterstützt und offensichtlich gut befunden hatten?
Dann konnte man lesen [1], dass alle Voraussetzungen der Schule erfüllt seien, alle personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen seien.
Seit etwa einem Jahr habe die EKS gemeinsam mit der Stadt geplant, an Ideen gefeilt. „Es war ein langer Prozess innerhalb der Schule“, sagt Schulleiter Dieter Goldmann.
„Es gab bei öffentlichen Veranstaltungen die Möglichkeit, sich darüber zu informieren“, sagt Goldmann.
„Ein wichtiger Aspekt sind die Wertevermittlung, Einordnung in unsere gesellschaftlichen Strukturen, Demokratiebildung und soziale Kontakte“, sagt Goldmann.
Die Schüler wünschten sich, dass sie Gelerntes auch praktisch anwenden können. Auch deshalb wäre ein Lernort im Zaubergarten als außerschulische Bildungs- und Kommunikationsstätte so wichtig für die EKS, erklärt der Schulleiter. „Dort kann eine Kommunikation unter allen Schülerinnen und Schülern und Bürgern von Homberg erfolgen.“
„Alle Voraussetzungen der Schule sind erfüllt“, sagt Goldmann.
Die EKS hatte bereits alle personellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um den Zaubergarten zu bespielen. „Wir hätten in einem halben Jahr loslegen können.“
Wirklich alle Voraussetzungen erfüllt?
Für ein Schülercafé, das von Schülern in der Stadt betrieben wird, ergeben sich weitere Fragen:
In welchen Zeiten und in welchem Umfang dürfen Schüler in einem solchen Café in der Stadt eingesetzt werden?
Sind die Schüler aufgrund der Schulpflicht dazu verpflichtet oder ist das ein zusätzliches freiwilliges Angebot an die Schüler?
Wo gibt es Erfahrungen mit einem solchen Schülercafé, welche Erfahrungen liegen darüber vor?
Auf eine Presseanfrage beim Schulamt gab es die Antwort:
Das Konzept der Erich-Kästner-Schule ist im Schulamt nicht bekannt.
Die Verordnung für Berufliche Orientierung in Schulen (VOBO) ermöglicht grundsätzlich in §16 die Einrichtung von Schülerfirmen in Hessen. Die konkrete Ausgestaltung kann nur im Einzelfall geprüft werden, da eine Fülle von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen zu beachten sind.
Die Verordnung für berufliche Orientierung in Schulen trat am 1. August 2018 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
„Alle Voraussetzungen der Schule sind erfüllt“, ist eine Falschaussage.
Ebenso die Aussage: „Wir hätten in einem halben Jahr loslegen können.“
Mit Falschaussagen Entscheidungen erreichen zu wollen passt nicht zu "Wertevermittlung, Einordnung in unsere gesellschaftlichen Strukturen, Demokratiebildung und soziale Kontakte“.
Wenn schon nicht der Schulleiter, so hätte der Bürgermeister als Jurist die Voraussetzungen im Blick haben und gegen die voreiligen Aussagen Einspruch erheben müssen. Da das weder von der Schule noch von der Stadt erfolgte, dass hier dilettantisch vorgegangen wurde.
Hier ist auch wieder der kleine Kreis aus dem BBSR in den Blick zu nehmen, der schon seit dem Multifunktionshaus alle Falschaussagen der Stadt hinnimmt und weiter wissentlich Fördermittel verschwendet.