Bringt Videoüberwachung mehr Sicherheit?
In der letzten Stadtverordnetenversammlung entschieden die Stadtverordneten über den CDU-Antrag: "Videoüberwachung im öffentlichen Raum" und erläuterten: "dabei insbesondere die Bereiche Busbahnhof und Stadtpark in die Prüfung" einzubeziehen.
Von den 33 anwesenden Stadtverordneten stimmten 28 dafür. Kein Stadtverordneter lehnte den Antrag ab.
In der selben Sitzung wägten sie auch die Einwände zu der Ausweisung eines Sonderbaugebietes am Stadtpark ab, mit dem der Bau eines Familiencafés und einer Mensa rechtlich ermöglicht werden soll.
Sie stimmten der folgenden Abwägung zu:
Sie haben also erklärt, dass das "Sicherheitsgefühl" mit Überwachungskameras im Stadtpark nicht erhöht werden kann, das geht nur mit einem Café.
Die Stadtverordneten merken gar nicht wie sie sich widersprechen.
Entscheidung über Einsparungen
In der Sitzung haben sie auch über den 3. Bauabschnitt des Ärztehauses entschieden. Für den Umbau sind im Haushaltsplan 2026 Mittel in Höhe von 565.000 Euro vorgesehen.
Die Stadtverordneten konnten sich zwischen zwei Vorschlägen entscheiden.
Variante 1 – 280.000 € Einsparung von 561.000 € = 281.000 €
Variante 2 – 780.000 € Einsparung von 561.000 € = – 219.000 €
Die Stadtverordneten entschieden sich für die Variante 2, bei der mehr eingespart werden kann als eigendlich für den ganzen Bau vorgesehen war. TOLL
Aufzeichnungen sind nicht erlaubt
Auch der neue Stadtverordnetenvorsteher Dr. Martein Herbold erläuterte zu Beginn der Sitzung:
Für die heutige Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wird einer Bild- und Tonübertragung über die Plattform „Cisco Webex“ zugestimmt. Die virtuell zugeschalteten Zuschauerinnen und Zuschauer werden gebeten, von Bild- und Tonaufzeichnungen abzusehen, da eine Aufzeichnung nicht erlaubt ist. Quelle [1]
Auf die schriftliche Anfrage nach der Rechtsgrundlage für dieses Verbot hat Dr. Martin Herbold bisher weder eine Eingangsbestätigung noch eine Antwort geschickt. Man kann schon jetzt sagen, dem von Dr. Martin Herbold ausgesprochenem Verbot fehtlt die Rechtsgrundlage, wie das folgende zeigt:
In andern Städten in Hessen und selbst im Kreistag werden Videoaufzeichungen live übertragen und stehen sogar dauerhaft im Internet.
Zum Beispiel hier die Kreisstagssitzung: LINK [2].
