Denkmalpflege arbeitet mit falschen Informationen
Die Denkmalpflege arbeitet auch bei den Schirnen mit falschen Informationen, um die Zerstörung an einem Kulturdenkmal zu rechtfertigen.
Foto: Holzfenster in den Schirnen, deutlich zu erkennen die Rissbildung im Anstrich
Am 27. Juli 2017 hieß es in einem Vermerk des Landesamtes für Denkmalpflege zu den Homberger Schirnen, es seien Kunststoff-Fenster eingebaut. Der Verfasser erweckt den Eindruck, dass dann durch den Umbau der Schirnen die Kunststoff-Fenster ausgebaut würden, und so eine denkmalpflegerische Verbesserung träte. (siehe unten)
Die Fenster waren aus Holz, nicht aus Kunststoff.
Foto: Vergrößerung des Wetterschenkels des Fensters mit der deutlichen Rissbildung im Anstrich
Die Aussage ist falsch. Es waren Holzfenster eingebaut, was eindeutig an den Gehrungen und an den Kanten an den Rissen zu erkennen ist. Hilfsweise könnte der Architekt befragt werden, der die Sanierung durchführte.
Weiterhin behauptet der Verfasser, es wären Spolien verbaut. Als Spolien bezeichnet man Bauteile, die vorher in anderen Bauwerken verbaut waren und wiederverwendet wurden. Dies war eine gängige Praxis, da Baumaterial früher wertvoll war, es erforderte viel Handarbeit.
Wiederholt wurde in Homberg behauptet, die Sandsteine in der Schirnenwand stammten aus der Burg. Für den Bau der Schirnen ist das nicht nachgewiesen. Auf dem Sturzstein über den drei Fensteröffnungen der rechten Schirne ist deutlich die Jahreszahl 1590 zu lesen.
Es gibt in den alten Schriften den Hinweis, dass Meister Schilling 1590 die Schirnen Vorderseite der Schirnen geschlossen hat.
Die Burg wurde aber erst 1648 am Ende des Dreißigjährigen Krieges zerstört, erst ab dieser Zeit hätte Baumaterial aus der zerstörten Burg eingesetzt werden können.
Selbst wenn die ausgeformten Sandsteinelemente aus der Burg stammen sollten, wäre ihr Einbau Teil des Denkmals "Schirne" geworden. In der internationalen Charta von Venedig heißt es:
Artikel 11
Die Beiträge aller Epochen zu einem Denkmal müssen respektiert werden: Stileinheit ist kein Restaurierungsziel.
Wenn ein Werk verschiedene sich überlagernde Zustände aufweist, ist eine Aufdeckung verdeckter Zustände nur dann gerechtfertigt, wenn das zu Entfernende von geringer Bedeutung ist, wenn der aufzudeckende Bestand von hervorragendem historischen‚ wissenschaftlichen oder ästhetischen Wert ist und wenn sein Erhaltungszustand die Maßnahme rechtfertigt.
Das Urteil über den Wert der zur Diskussion stehenden Zustände und die Entscheidung darüber, was beseitigt werden darf,
dürfen nicht allein von dem für das Projekt Verantwortlichen abhängen.
Vorgefunden Änderungen in der Nutzung oder Umformung im Laufe der Vergangenheit sind Teil des Denkmals. Kennt die Fachbehörde nicht die Grundsätze ihres Faches? Oder ist hier wieder einmal ein Gefälligkeitsbescheid ausgestellt worden?
Die Falschinformationen zerstören das Vertrauen in die Behörde.
Die Behörde lässt die Zerstörung von Kulturdenkmälern zu.
Im Rahmen der Abwägung
hat die zuständige Denkmalschutzbehörde
im Benehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege
dem Antrag der Stadt Homberg zugestimmt und
die Verglasung zweier Schirnen genehmigt.Prof Dr. Peer Zietz, Oberkonservator
Auszüge aus dem Vermerk des Landesamtes zur Denkmalpflege zu den Schirnen
Ich habe mich ja schon oft zu dem Thema Schirnen geäußert und möchte mich nicht wiederholen. Aber je mehr ich mich mit den mir vorliegenden Unterlagen und der Sanierungsgeschichte von Kirchplatz und Schirnen beschäftige, kommt mir der Verdacht, dass hier die zuständigen Ministerien, Magistrat und Kirchenvorstand zusammenarbeiten, um die Entscheidung bei der Sanierung des Kirchplatzes, die Vernässung der Schirnen zum Schutz der Kirchenfundamente zuzulassen, im Nachhinein zu beheben. Vor dem Druck des Hessentages musste 2007 eine Entscheidung auch aus Gründen der Finanzierung getroffen werden, das kann sogar ich nachvollziehen. Was aber im Anschluss passierte, falsche Aussagen: die Linde ist Schuld, der Ankauf und Verkauf der Schirnen, der Beginn der Sanierung, mehrmaliger Planerwechsel und dann die Förderung der Sanierung lassen mich dies vermuten. Für michvollkommen unverständlich, aber dies ist in Homberg üblich, dass man sich nicht ernsthaft, auch auf Behördenseite mit der Bedeutung und der Geschichte der Bauwerke auseinandersetzt. Solche Fehler dürfen nicht passieren, Kunststofffenster mit Holzfenstern zu verwechseln. Die Argumentation ist an den Haaren herbeigezogen.
Noch mehr ärgert mich, dass unsere Parteien im Parlament zu vielen Vorgängen schweigen.
Für mich ist eins klar, bei der hessischen Landtagswahl werden für mich Fehlentscheidungen, Vertuschungen der Ministerien mit wahlentscheidend sein. Ich lasse mich auch nicht mit Fördergeldern und anderen Wahlgeschenken, aus meinen Steuergeldern einlullen. Wie ich so höre, sehen das mehr und mehr Bürger ähnlich wie ich. Von der Politik und den Ministerien und Ämtern erwarte ich korrekte und den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Arbeit und keine Gefälligkeiten, um die Wähler günstig zu stimmen.
Auch hier offensichtlich das Peter – Prinzip in voller Größe sichtbar.
Schade das solche Entscheidungen von Personen getroffen weden, die man eher im Bereich der Darwin-Awards gesucht hätte.
Denkmalschutz in absurder Form !