Das Mardorfer Grundstücksgeschäft
Abbildung 1: Auszug aus dem Kaufvertrag mit den Angaben zum Grundstück
Vor zwei Jahren, am 25. August 2017, schloss die Stadt mit dem Mardorfer Landwirt Kroeschell einen Notarvertrag ab über den Kauf eines Teilstücks der landwirtschaftlichen Fläche Flur 8, Flurstück 246/54 für den Bau eines Kindergartens in Mardorf. Der Vertrag bedurfte nur noch der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Zu diesem Zeitpunkt hofften die Mardörfer immer noch, dass der Petitionsausschuss des Landtags einer Ausnahme von dem Emmissionsschutzgesetz zustimmt, um den bisherigen behelfsmäßigen Kindergarten im Dorfgemeinschaftshaus erweitern zu können. Mit dem Gesetz sollen mögliche Geruchsbelästigungen ausgeschlossen werden. Neben dem Kindergarten liegt ein großer Stall. Die Mardörfer wollten, dass es in Mardorf eine Ausnahme von dem Emmisionsschutzgesetz geben sollte.
Während noch der Petitionsausschuss arbeitete wurde alternativ für ein zweites Grundstück am Dorfrand ein Kaufvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag war günstiger. Im Protokoll steht:
Im Gegensatz zum Vertrag mit Herrn Kroeschell wären an dieses Vertragsgeschäft keine weiteren Bedingungen (Ausweisung der Restfläche als Bauland, Anlegung einer Zufahrtsstraße etc.) geknüpft. Quelle
Für diesen Standort wurden ebenfalls Beschlüsse gefasst, den Flächennutzungsplan zu ändern und den Bebauungsplan aufzustellen.
Abbildung 2: Angebot eine Alternativgrundstücks ohne weitere Bedingungen
Am 14.02.2018 kritisierte der Stadtverordnete Jäger (FWG) diese alternativ abgeschlossenen Notarverträge. Er verwies auf die Notarkosten und den Fakt, dass die Verkäufer sich nicht auf den Vertrag verlassen können.
In dem Sitzungsprotokoll ist vermerkt:
Herr Dr. Ritz führt aus, dass das Grundstück Kroeschell teurer sei als das des Herrn Reimann, wirtschaftlich ca. 30 – 40 tsd. €
Zwei Monate später, am 17. 4. 2018 genehmigten die Stadtverordneten den Kaufvertrag, der teurer ist als die Alternative und an dem noch weitere belastende Bedingungen für die Stadt geknüpft sind.
Begründung: Die Mardörfer hätten sich in einer Bürgerversammlung im Februar für das Grundstück Kroeschell ausgesprochen. Tatsächlich gab es eine Bürgerversammlung, an der jeder Homberger teilnehmen konnte. Ein Protokoll, eine förmliche Abstimmung gab es nicht. Allein ein Foto mit 43 Teilnehmern, von denen neun die Hand hoben, sollte die Abstimmung belegen. De Mehrzahl der auf dem Foto sichtbaren Teilnehmer hob nicht die Hand.
Eine fundierte sachlich überzeugende Argumentation für das 30.000 – 40.000 Euro teurere Grundstück gibt es nicht. Es ist eine willkürliche Entscheidung, die den Verkäufer Kroeschell begünstigte.
Inzwischen wurden dem Hingucker die wichtigsten Regelungen des Kaufvertrags zugespielt.
Der Kroeschell-Kaufvertrag
Abbildung 3: Auszug aus dem Kaufvertrag mit den Angaben zum Grundstück
Das Grundstück wird im Vertrag als Hof- und Gebäudefläche in der Größe von 93,53 ar, gleich 9.353 qm bezeichnet. Auf der Fläche steht kein Gebäude, ist auch kein Hof zu finden. Die Fläche ist Ackerfläche, sogar mit sehr guten Bodenwerten. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als "vorbehaltlich Landwirtschaft" gekennzeichnet.
Nach dem Geoinformationssystem ist der Kaufpreis für Ackerland um Mardorf mit 1,30 Euro/qm angegeben.
Abbildung 4: Auszug aus dem Bodeninformationssystem mit den Bodenpreisen
Abbildung 5: Auszug aus dem Kaufvertrag mit den Angaben zum Kaufpreis
Obwohl die Fläche planerisch als geschütztes Ackerland festgeschrieben ist, wird dafür nicht der Preis für Ackerland angesetzt, sondern für Bauland. Die Stadtverordneten haben mit ihrer Entscheidung dem Verkäufer einen Wertzuwachs von 1,30 Euro auf 25 Euro beschert, leistungsloses Einkommen. Doch das ist noch nicht alles.
Abbildung 6: Auszug aus dem Kaufvertrag mit dem Hinweis auf regionalplanerische Bedenken
Die Stadt greift hier der Planungshoheit der Stadtverordneten vor und weckt die Erwartung, die Flächen als Wohnbauflächen auszuweisen. Dieses Ziel will sie "ausdrücklich verfolgen" obwohl die Flächen geschützt sind. Die Stadt ist sich dieser Tatsache bewusst, wie sie mit den Hinweis auf die Regionalplanung zeigt.
Änderungen am Flächennutzungsplan sind möglich, wenn es keine Alternativen für eine zwingende gesamtgesellschaftliche Lösung gefunden werden kann. Hier gab es Alternativen. Der Standort Mardorf ist nicht zwingend. Aus dem Ort kommt nur ein kleiner Teil der Kinder, der größere Teil muss von den Eltern aus Homberg oder anderen Ortsteilen nach Mardorf gefahren werden.
Obwohl der Stadt bewusst ist, dass ein Risiko besteht, die Fläche zu einer Wohnbebauung umzuwidmen, geht die Stadt weitere Verpflichtungen zu Lasten der Stadt ein.
Abbildung 7: Auszug aus dem Kaufvertrag mit dem Hinweis auf die Rücktrittsklausel
Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hoffte der Bürgermeister noch, dass der Petitionsausschuss seine Bedenken für den bisherigen Standort des behelfsmäßigen Kindergartens aufgibt und eine Ausnahme von der gesetzlichen Lage zustimmt.
Für diesen Fall sollte der Verkäufer für die Zeit vom 25. 08. bis 31. 12. 2017 eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10.500 Euro von der Stadt erhalten.
Die Stadt machte dem Verkäufer noch weitere Zusicherungen.
Im November 2017schloss die Stadt noch einen zweiten notariellen Kaufvertrag für einen alternativen Standort im Dorf ab. Die Stadtverordneten genehmigten es.
Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen Vorzugsflächenflächen ist nicht genehmigunsfähig
Abbildung 8: Auszug aus dem Kaufvertrag mit der Verpflichtung dem Verkäufer einen höheren Preis für das Kindergartengrundstück zu zahlen.
Für 25 Euro/qm wird der Vertrag abgeschlossen. Wenn der Verkäufer für die gut 6.000 qm des zweiten Teilstücks kein Baurecht erhält, will die Stadt ihren Kaufpreis um 40 Prozent auf 35 Euro/qm erhöhen – eine Erhöhung von 30.000 Euro.
Das ist aber noch nicht alles. Die Stadt erwirbt auch noch ein "Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Homberg (Efze), Flur 3, Flurstück 45/2 in Größe von ca. 1.682 qm zur Grenzregulierung im Zuge der Nordumgehung". Bei einem Preis von 2 Euro/qm ergibt das weitere 3.364 Euro.
Die Stadt spekuliert darauf, dass sie am geltenden Planungsrecht vorbei Ackerland zu Bauland umwidmen kann. Für den Fall dass ihr das nicht gelingt, verpflichtet sich die Stadt gegenüber dem Grundstückeigentümer, 33.264 Euro zu zahlen.
Die Aufsichtsbehörde würde sich zum zahnlosen Tiger machen, würde sie diese Vorgehensweise akzeptieren, die mit dem Planungsrecht nicht vereinbar ist. Außerdem würde sich eine solche Umwandlung auch verbieten, wenn man den Klimaschutz ernst nimmt.
Der Bürgermeister bleibt verantwortlich
Vielleicht weist der Bürgermeister alle Verantwortung von sich und verweist auf die Stadtverordneten, die alles so beschlossen haben, so dass er nur die Aufträge ausführt. Der Magistrat und der Bürgermeister haben aber die Pflicht und das Recht gegen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Einspruch zu erheben, wenn diese das Recht verletzen oder der Stadt schaden. Gegen die Kaufbeschlüsse wurden keine Einsprüche erhoben.
Die Stadt spekulierte darauf, dass es gelingt, das geltende Planungsrecht zu umgehen. Sollte es nicht gelingen, verpflichtet sich die Stadt, den Verkäufer zu entschädigen.
Die Aufsichtsbehörde beim Regierungspräsidium muss die Änderung des Flächennutzungsplan zurück weisen, wenn sie nicht als zahnloser Tiger erscheinen will. Die Planung richtet sich gegen die Festsetzungen des Flächennutzungsplan und gegen den Klimaschutz. Das alles nur, um den Verkäufer zu begünstigen.
Aus welcher Haushaltsstelle will der Bürgermeister die eingegangenen Verpflichtungen an den Verkäufer bezahlen, wenn die Fläche doch nicht zu Bauland wird?
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Dieser Blogbeitrag schreit förmlich nach Stellungnahmen von Mitgliedern der Stadtverordetenversammlung.
Folgte die Mehrheit den "Beschlüssen" der Arge, die im Vorfeld oftmals wünschenswerte Abstimmungsergebnisse erarbeitet?
Oder waren es die Fraktionszwänge der Mehrheitsparteien, vornehmlich der CDU?
Klärt doch den unbedarften Wähler einmal auf.
Wie funktioniert Politik in Homberg? Wer plaudert einmal aus dem Nähkästchen?
Nickname wird akzeptiert!
> … Obwohl die Fläche planerisch als geschütztes Ackerland festgeschrieben ist, wird dafür nicht der Preis für Ackerland angesetzt, sondern für Bauland. …
Für wie dumm halten Sie Ihre Leser. Sie wissen genau dass das nicht stimmt. Sie haben die Bodenpreise für Ackerland von 1,30 €/m² dem Bodenrichtwerteportal für Hessen http://www.geoportal.hessen.de/portal/karten.html?WMC=39 entnommen und behaupten 25 €/m² sei der Preis in Mardorf für Bauland. Abbildung 4 ist ein Screenshot aus diesem Portal, als Sie diesen Screenshot erstellt haben, haben Sie sicher gelesen, dass die Richtwerte in Mardorf für Bauland zwischen 30 €/m² (Abbildung 4, blaue Fläche) und 40 €/m² ((Abbildung 4, rote Fläche) liegen. Die realen Preise liegen vermutlich sogar höher. Sie zeigen in Abbildung 4 genau den Ausschnitt aus dem Portal, auf dem die Baulandpreise nicht zu sehen sind. Warum behaupten Sie wissentlich die Unwahrheit ?
> … Allein ein Foto mit 43 Teilnehmern, von denen neun die Hand hoben, sollte die Abstimmung belegen. De Mehrzahl der auf dem Foto sichtbaren Teilnehmer hob nicht die Hand.
Schon in dem verlinkten Beitrag mit dem Foto wurde Ihnen in den Kommentaren von einem Teilnehmer der Versammlung mitgeteilt, dass auf dem Foto nicht die Abstimmung für das Grundstück dargestellt ist, dass ca. 50 % für das Grundstück gestimmt haben und nur 25 % für das zweite Alternativgrundstück gestimmt haben und dass auf dem Bild nur ein Teil der Teilnehmer zu sehen ist. Trotzdem suggerieren Sie weiterhin mit Ihrer Darstellung es hätten überhaupt nur 43 Personen abgestimmt und es habe nie eine Mehrheit bei der Abstimmung für das Grundstück gegeben.
Bei dieser Art von "Journalismus" werden Ihnen wohl selbst die größten Fans des Homberger Hinguckers bald nichts mehr glauben.
Das ist ein Skandal. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung begünstigen einen Grundstücksbesitzer. Hier hätte der Bürgermeister die Beschlüsse beanstanden müssen. Der bloße Hinweis, dass das Alternativgrundstück der Stadt weniger Kosten verursachen würde, reicht nicht aus und hat mehr den Anschein, sich selbst den Rücken frei zu halten.
Denn es wird nicht bei den bisher bekannten Kosten bleiben. Im Bebauungsplanentwurf sind noch ein Erschließungsweg (Planweg) und ein Parkplatz ausgewiesen. Diese Grundstücke müssen ebenfalls vom Herrn Kroeschell erworben werden. Ich gehe davon aus, dass der Preis ebenfalls 35 € /m² betragen wird, bei 700 m² kommen nochmals 24.500 € dazu. Grunderwerbssteuer, Gebühren sind zu dem Betrag hinzu zu rechnen. Nimmt Herr Kroeschell das Angebot der Stadt wahr, den Rest-Acker für 8 €/m² zu verkaufen, entstehen noch einmal Kosten von über 50,000 € , dabei gehe ich davon aus, dass er weiter der Pächter und Nutzer der Fläche bleibt, da die Stadt mit der Fläche nichts anfangen kann.
Schon jetzt werden Forderungen nach einem Gehweg entlang des Mosenbergweges laut. Überschlagen kommt der Stadt das Grundstück Kroeschell letztlich über 150.000 € teurer als das Grundstück Reimann, dabei habe ich den Erwerb der Waldfläche noch außen vorgelassen.
Warum man trotz der zu erwartenden Mehrkosten dies Grundstück dem anderen vorgezogen hat, ist unbekannt. Magistrat und Stadtverordneten haben gegen das Gebot des sparsamen und wirtschaftlichen Umgangs mit Steuermitteln verstoßen und einen Grundeigentümer begünstigt.
Die Leser halte ich für klug. Die Leser können nachprüfen, dass das Flurstück im gültigen Flächennutzungsplan der Landwirtschaft vorbehalten bleiben soll. Außerdem gehört die Fläche bereits zum Außenbereich. Das ist schon daran erkenntlich, dass die beiden Zonen bei BORIS diese Fläche nicht beinhaltet. Für diese Flächen gilt: Ackerland 1,30 Euro.
Der Preis von 25 Euro/qm steht so im Vertrag und wurde nicht von mir behauptet.
Die Preise, die bei BORIS zu finden sind, ergeben sich aus den Preisen, die in der Vergangenheit in den Kaufverträgen vereinbart waren und die für die Darstellung ausgewertet wurden. Sie sind nur eine grobe Orientierung. Wenn in einer Zone nur wenige Grundstücke veräußert worden waren, ist die Datenbasis auf diese Verträge beschränkt.
Das Foto aus der Bürgerversammlung, bei denen nur eine Minderheit die Hände zur Abstimmung heben, wurde so auf der Homepage der Stadt veröffentlicht und sollte die mehrheitliche Zustimmung der Mardörfer belegen. Die Intetrpretation gibt die Stadt vor. Die Stadt hat diese Darstellung auch nicht korrigiert oder die Aussage im Hingucker dementiert.
Über die Anzahl der Anwesenden bei der Bürgerversammlung habe ich keine Aussage gemacht, ich habe lediglich das vorgelegte "Beweismittel" gewürdigt.
Ihr Versuch, dem Homberger Hingucker falsche Darstellung von Fakten nachzuweisen, war nicht erfolgreich. Bezeichnend, dass Sie zu den anderen skandalösen Vorgängen schweigen.
Das wird wohl seinen Grund haben.
> … Der Preis von 25 Euro/qm steht so im Vertrag und wurde nicht von mir behauptet. …
Stimmt, in dem von mir angegebenen Zitat behaupten Sie aber, das der Preis für Bauland angesetzt wurde, das ist FALSCH. Der Richtpreis für Bauland in Mardorf beträgt laut BORIS 30-40 €/m², er wurde also im Vertrag wesentlich niedriger vereinbart. Übrigens sind die 1,30 €/m² mit denen Sie rechnen auch nur ein Richtwert ! Beide Werte liegen real vermutlich höher.
> … Die Stadt hat diese Darstellung auch nicht korrigiert oder die Aussage im Hingucker dementiert.
Warum sollte die Stadt Aussagen aus dem Hingucker demetieren ? Im Hingucker wird spekuliert, vermutet und nicht belegte Behauptungen aufgestellt und solange das niemand dementiert gilt es als Tatsache ? Interssant ! Ein Kommentator der in der Versammlung anwesend war hat sich dazu geäußert, darauf habe ich hingewiesen und klargestellt, dass Ihre Interpretation des Fotos nicht stimmt.
Zu Fakten im Homberger Hingucker können sich die Leser selbst ein Bild machen und das tun sie auch.
Da ich die anderen skandalösen Vorgängen nicht so einfach überprüfen kann, werde ich dazu auch weiter schweigen. Da aber die von mir einfach überprüfbaren Behauptungen schon nicht der Wahrheit entsprechen, befürchte ich, dass der restliche Sachverhalt ähnlich zu bewerten ist.
Zum Abstimmungsergebnis: Offenbar ist nirgends festgehalten wie groß die Teilnehmerzahl war und wie viel genau für das genannte Grundstück gestimmt haben. Insofern kann keiner sagen die Mehrhait der Bürger der Teilnehmer sei dafür gewesen. Ferner ist festzustellen das keiner weiß wieviel der Anwesenden aus Mardorf waren oder als politisch tätige Teilnehmer teilgenommen haben. Aus den wenigen Teilnehmer dann eine Mehrheit aller Bürger sei dafür zu konstruieren ist auch falsch. Dazu dürfte es allen Bürgern ohne besondere Vorbereitung unmöglich sein, sachgerecht abzustimmen.
Wenn sie richtig gelesen haben, behauptet der Blogbetreiber lediglich, dass das Foto wie auf der Homepage auch, die Abstimmung belegen sollte.
Einen letztlich einwandfreien Beleg dafür, dass die Mehrheit für ein bestimmtes Grundstück gestimmt hat, ist nicht zweifelsfrei nachgewiesen. Es wird nur behauptet
zu 5: Danke, Ihr Kommentar gibt mir die Gelegenheit, die Preise noch deutlicher darzustellen.
In dem Vertrag sind zwei verschiedenen Varianten vereinbart:
Variante 1:
Für die ca. 3.0000 qm Fläche für den Kindergarten sind 35,- €/qm zu zahlen.
Insgesamt 105.000 Euro.
Variante 2:
Der Verkäufer ist bereit, den Preis auf 25,- €/qm zu reduzieren, wenn die Stadt das in seinem Eigentum verbliebene zweite Teilstück von ca. 6.000 qm in Bauland umwandelt. Diese Variante brächte dem Verkäufer:
3.000 qm x 25 Euro/qm = 75.000 Euro
plus
6.000 qm x 35 Euro/qm = 210.000 Euro
Gesamt: 75.000 + 210.000 = 285.000 Euro
Die Gesamtfläche mit 9.000 qm hat als Ackerland zu 1,30 Euro/qm
einen Wert von 11.700 Euro
Variante 1: Gewinn (105.000 Euro – 11.700 Euro) = 93.300 Euro.
Variante 2: Gewinn (285.000 Euro – 11.700 Euro) = 273.300 Euro.
Die Differenz zwischen beiden Varianten beträgt (273.300 – 93.300) = 180.000 Euro
In diesem Zusammenhang wäre es gut zu wissen, wie es mit den erforderlichen Erschließungskosten aussieht. Und den tatsächlich erzielten Einnahmen bei Verkauf der Grundstücke an Bauwilige. Da dürfte der VK näher an 70 € liegen. Dann erhöht sich der Gewinn doch auf maximal satte ca. 400 000 €.
Dank an den, der Herrn Schnappauf mal "Schnapsauf" und uns alle "Heinis" nannte. Ungestraft und ungerügt durch den Stadtverordnetenvorsteher. Fortgesetzt von Herrn Thurau, wenn man Herrn Pfalz folgt. Homberger Politikkultur vom Feinsten!