HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Etikettenschwindel und Trickserei: Es geht weiter wie bisher

Beginn des GerĂŒstbauesDer 1-Euro-Verkauf des ehemaligen Landratsamtes stand bisher nicht auf der Tagesordnung der Stadtverordneten- versammlung, dennoch beschlossen die Stadtverordneten den Verkauf zu einem Euro an die Kraftstrom Bezugs- genossenschaft (KBG).
Wie war das möglich?

In den verschiedenen Sitzungseinladungen wurde nur von einer Bewerbung der Stadt bei der Bundesagentur für Arbeit oder vom der Umwidmung städtischer Gebäude gesprochen.

Aus den Ausschüssen

Am 9. Oktober 2014 ging es in einer gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse (Bauausschuss und Haupt- und Finanzausschuss) um das Thema:

Büroräume für die Bundesagentur für Arbeit in Homberg (Efze);
a) Beschluss über die Bewerbung der Stadt Homberg bei der Bundesagentur für Arbeit zur Vermietung von Büroräumen in der Innenstadt

Der städtische Angestellte Jochen Gontermann stellte seine Planung vor und danach der Architekt der KBG, Herr Gerlach aus Fritzlar seinen Plan, der sich nur auf das Gebäude Freiheiter Straße (ehemaliges Landratsamt) bezog. Auch der Geschäftsführer der KBG war anwesend, im Protokoll heißt es:

Herr Geschäftsleiter Imberger stellt die Überlegungen und die Interessen der KBG vor, sich an einem solchen Projekt zu beteiligen. Er nennt dabei die Möglichkeit, Renditen zu erzielen.

Zwei unterschiedliche Protokolle
Von dieser Sitzung gibt es zwei Protokolle. In einem wesentlichen Punkt unterscheiden sich die Texte: (siehe Protokoll_Synopse.)

In dem einen Protokoll für den Bauausschuss notierte der Bauamtsleiter Herr Ziegler:

Bürgermeister Dr. Ritz wird den Ausschüssen und dem Magistrat folgende Beschlussempfehlung geben:
"Der Magistrat/die Ausschüsse empfehlen der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen, das städtische Gebäude Freiheiter Straße 26 für 1,00 € an die KBG Homberg zu verkaufen."

In dem zweiten Protokoll, das an beide Ausschüsse ging, schrieb der Leiter des Hauptamtes, Herr Bottenhorn:

Er [Dr. Ritz] empfiehlt, heute keine Beschlussempfehlung abzugeben.

KBG GeschÀftsberichtDoppelfunktion
Der leitende Beamte des Hauptamtes Bottenhorn verfasste das Protokoll der gemeinsamen Sitzung der beiden Ausschüsse, in dem es um den 1-Euro-Verkauf an die KBG geht. Bottenhorn ist gleichzeitig auch Mitglied des Vorstands der KBG, die durch diesen Verkauf begünstigt wird.

 

Stadtverordnetenversammlung am 16. Oktober

Laut Einladung und schriftlicher Erläuterung geht es weiterhin um:
Punkt 4 Beerbung und Umwidmung

Stadtverordneten-Vorsteher und Magistrat beantragten in der Stadtverordneten-Versammlung keine Änderung der Tagesordnung, die sachlich dem neuen Vorhaben entspricht, nämlich ein städtisches Grundstück zu verkaufen.
Die Hessische Gemeindeordnung bestimmt in § 58, Aufgaben des Vorsitzenden:

(1) Der Vorsitzende beruft die Gemeindevertreter zu den Sitzungen der Gemeindevertretung schriftlich unter Angabe der Gegenstände der Verhandlung. […]

(2) Über Angelegenheiten, die nicht auf der Einladung zu der Sitzung verzeichnet sind, kann nur verhandelt und beschlossen werden, wenn zwei Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter dem zustimmen.

Ich stellte vor Sitzungsbeginn unter anderem den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4a abzusetzen, da es nach den Protokollen aus den Ausschüssen nicht mehr um eine Umwidmung sondern um einen Grundstücksverkauf geht. Dieser und die anderen Anträge werden abgelehnt.

Im Sitzungsprotokoll ist zwar der Antrag mit Begründung wiedergegeben, zu diesem Punkt ist jedoch die Abstimmung nicht protokolliert, wie bei den anderen Änderungsanträgen (Punkt 3a).

Im Protokoll heißt es nur:

Abstimmung
Statt der Ablehnung meines Antrags auf Absetzung des Tagesordnungspunktes wurde der Tagesordnungspunkt im Protokoll ohne Abstimmung geändert, von Umwidmung auf Verkauf. (Bei dem Punkt 3a wurde das Abstimmungsverhältnis dagegen protokolliert.)

Für jede Änderung der Tagesordnung hätte aber nach § 58 HGO eine Abstimmung stattfinden müssen.

Das Protokoll ist auch sonst noch fehlerhaft: Es gab keinen Punkt 6 a) – gemeint ist 4 a), doch selbst solche leicht zu kontrollierenden Sachverhalte fielen dem Protokollanten nicht auf – oder sollte er sie bewusst "übersehen" haben, damit Klarheit verhindert wird? Auch dies Protokoll der Stadtverordnetenversammlung hat der Beamte Bottenhorn geschrieben, obwohl er als Vorstandsmitglied des begünstigten Unternehmens seine Befangenheit hätte anzeigen müssen.

Tricksereien wie zu Wagners Zeit
Die Tricksereien und Täuschungen tragen eine Handschrift wie vordem schon unter Ex-Bürgermeister Wagner. Wer führt im Hintergrund Regie? Immer noch wie bei Wagner? Diese Manipulationen sind nur mit viel kriminalistischer Akribie aufzudecken, denn sie sind mit großem Aufwand angelegt.

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