Abwasser teurer: Ein neues Verwirrspiel
Bürgermeister Dr. Ritz kündigte höhere Abwassergebühren an und nannte als einen Grund die Umstellung auf die gesplittete Abwasserberechnung.
Nach einem Bundesgerichtsurteil darf die Abwassergebühr nicht mehr nur nach dem Frischwasserverbrauch berechnet werden. Bei der Berechnung muss nun auch das Niederschlagswasser berücksichtigt werden, das in Kanal fließt. Bei der gesplitteten Gebührenrechnung sinken diejenigen Kosten, die nach dem Frischwasserbezug berechnet werden. Im gleichen Maß werden Gebühren für das Niederschlagswasser erhoben. Die Gebührensplittung ist deshalb hinsichtlich der Kostendeckung für das Abwasser neutral.
Hat Dr. Ritz das Prinzip der gesplitteten Abwasserberechnung nicht verstanden, oder er betreibt mit Absicht ein Verwirrspiel?
Versickertes Wasser wird nicht berechnet
Das Wasser, das versickert, spielt bei der Gebührenberechnung keine Rolle. Nur das Niederschlagswasser, das in den Kanal fließt, wird berücksichtigt.Es ist ausdrücklich erwünscht, dass möglichst viel Wasser versickert und dem Wasserkreislauf so wieder direkt zugeführt wird.
Falsche und fehlende Flächen
Bisher erhielt nur ein Teil der Grundstückseigentümer Luftbilder, auf deren Grundlage versiegelte Flächen ermittelt wurden. Andere Grundstückeigentümer haben noch keine Angaben erhalten, die Geamtgröße der Flächen ist also noch nicht ermittelt. Trotzdem ist schon ein Preis für das Niederschlagswasser festgelegt worden, der sich auf eine Gesamtfläche bezieht, die noch nicht korrekt berechnet ist. Obwohl die Berechnung noch nicht vorliegt, wurde trotzdem die Höhe der Gebühr in einer Satzung beschlossen.
Aus den Luftbildern war zudem nicht zu erkennen, ob das Niederschlagswasser dieser Flächen überhaupt in das Kanalnetz abfließt, oder aber in einen Graben oder Bach. Weiterhin geht aus den Bildern nicht hervor, wie dicht die Flächen versiegelt sind. Sind zum Beispiel auf einem Parkplatz Rasengittersteine verlegt, versickert der größte Teil des Niederschlagswassers.
Zum Teil mussten die Grundstückseigentümer sogar noch die Berechnungen der Flächen korrigieren.
Die bisherigen Ermittlungen waren so fehlerhaft, dass der Auftrag zur Flächenermittlung neu vergeben werden musste.
Die anderen Teuerungsgründe
Angesichts der falschen Aussagen des Bürgermeisters zur gesplitteten Gebührenberechnung sind auch die von ihm genannten beiden anderen Gründe genauer zu prüfen.
Investition steigert die Kosten
Das vorhandene Kanalnetz muss regelmäßig geprüft werden und je nach Schadensgröße muss sofort oder später der Schaden behoben werden. Das sind punktuelle Baumaßnahmen, die es bisher immer schon gab. Eine signifikante Abweichung von den bisherigen Schäden und Kosten verlangt nach einer Erklärung – vor allem dann, wenn damit eine Gebührenerhöhung begründet wird. Eine Begründung für eine ehöhte Investition liegt aber nicht vor.
Allerdings hat die Stadt gegen Bürgerprotest das Kasernengelände gekauft in dem jetzt Abwasserkanäle gebaut oder umgebaut werden. Die Kosten dafür liegen ein Vielfaches über dem Kaufpreis. Die Stadt wird diese Kanäle bezahlen müssen, weil die Stadt das Gelände gekauft hat. Der Magistrat lehnte die Finanzierung dieser Infrastruktur über eine Entwicklungsgesellschaft ab. Von einem "wir mussten" kann keine Rede sein.
„Wenn die Investitionen steigen, steigt auch die Zinsbelastung“, sagte Ritz in der Stadtverordnetensitzung.
Kalkulatorische Zinsen sind immer schon berechnet worden. In den letzten Jahren wurde die Kapitalversinzung immer geringer. Von steigenden Zinsbelastungen kann deshalb nicht ausgegangen werden. Bürgermeister und Magistrat sollten offenlegen, welche Zinssätze sie für ihre Berechnung heranziehen.
Die Aussagen des Bürgermeisters zu den Abwasserkosten sind ein Beispiel von Intransparenz und Verschleierung. Von Offenheit und Transparenz zur Vertrauensbildung ist nichts zu erkennen.
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