Gestaltungssatzung fĂŒr die Kernstadt
Hombergs Stadtbild ist hat einen eigenen Wert. Deshalb kommen die Touristen. Mit einer Gestaltungssatzung kann der optische Eindruck gesichert werden. Im Rathaus verzichtet man darauf. Warum?
Nachdem die Baustellen in der Westheimer Straße und Marktplatz geräumt waren, wurde vom Magistrat der Entwurf einer Gestaltungssatzung im Stadtparlament vorgelegt.
In der Sitzung am 1.11.2007 hieß es unter Punkt 6:
Neukonzeption Marktplatz nach Fertigstellung der Umbaumaßnahmen;
a) Vorlage eines Entwurfs einer Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich MarktplatzBürgermeister Martin Wagner trägt einzelne markante Punkte des vom Magistrats entwickelten Entwurfs einer Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich/Marktplatz vor und erläutert sie. Herr Stadtverordnetenvorsteher Pfeiffer bittet darum, dass Änderungsvorschläge der Fraktionen zum vorliegenden Entwurf innerhalb der nächsten 14 Tage im Rathaus abgegeben werden sollen.
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Entwurf einer Gestaltungssatzung für den Innenstadtbereich/Marktplatz zur Kenntnis.
5 Monate später am 10. April 2008 gibt der Bürgermeister unter Punkt 20: Informationen folgendes bekannt:
Der Entwurf der Gestaltungssatzung sei sehr gut gewesen. Bauordnungsamt und Denkmalschutzbehörde hätten aber geraten, davon Abstand zu nehmen, da man es heute anders regele.
Im Protokoll heißt es dann:
Der Bürgermeister weist darauf hin, dass es aufgrund einer Besprechung mit dem Bauaufsichtsamt und der Denkmalschutzbehörde keine Gestaltungssatzung geben soll, sondern lediglich eine Handlungsempfehlung.
Wie diese Handlungsempfehlung aussieht, ist bisher öffentlich nicht bekannt.
Ein kürzliche Nachfrage bei Herrn Bahl von der Unteren Denkmalschutzbehörde ergab folgenden Sachverhalt:
Herrn Bahls Einwände bezogen sich auf die Praktikabilität der Regelungen, nicht aber gegen eine Gestaltungssatzung an sich. Regelungen müssten so sein, dass der Sinn von den Bürgern auch einsehbar ist. Zu strenge Regelungen führen in der Praxis nur zu Konflikten oder zu Ausnahmeregelungen, die dann die Wirksamkeit der Regelung durchlöchern.
Die Denkmalschutzbehörde befürwortet sehr wohl Gestaltungssatzungen und unterstützt auch bei der Ausarbeitung. Erst kürzlich sei eine – in seinen Augen – sehr gute Satzung in Fritzlar in Kraft getreten. Auch die Wetzlarer Satzung ist ein positves Zeichen.
Dokumentation
Fritzlar: Gestaltungssatzung vom 22. mai 2008 (Auszug)