HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Arbeitsagentur im ehemaligen Landratsamt war vorgeplant

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Zur Eröffnung der Arbeitsagentur in dem umgebauten ehemaligen Landratsamt in der Freiheiter Straße deckte Reiner Weppler von der Arbeitsagentur – wohl ungewollt – auf, dass Bürgermeister Dr. Ritz das Landratsamt als Sitz der Arbeitsagentur in Spiel gebracht hat. Damit deckte er auf, was Bürgermeister, Arbeitsagentur und KBG den Hombergern vorgaben.

Planung ab August 2014
Gerade einem Monat nach Amtsantritt forcierte Dr. Ritz bereits die Pläne, das ehemalige Landratsamt für die Arbeitsagentur zur Verfügung zu stellen. Der städtische Architekt Gontermann hatte die Pläne bereits im August ausarbeitet, wie das Datum auf den Plänen zeigt.

Die Ausschreibung
Den Bürgern und ihren Stadtverordneten erklärte Dr. Ritz dagegen im September, die Arbeitsagentur suche per Ausschreibung Büroräume in Homberg.
Eine solche Ausschreibung wurde dann im September als Anzeige veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt waren die Pläne jedoch schon gezeichnet. Damit sich die Kraftstrom Bezugsgenossenschaft (KBG) auf diese Ausschreibung bewerben konnte, sollte das besagte Gebäude umgewidmet werden für eine andere Nutzung. Warum umwidmen? Das Gebäude war ja bisher schon für Büros genutzt worden, und sollte auch weiterhin Büroräume enthalten.

Aus Umwidmung wird Verkauf

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Am 16. Oktober 2014 stellte Architekt Gontermann den Stadtverordneten seinen Plan vor, der Fritzlarer Architekt Gerlach stellte einen andere Lösung vor.

Auf der Tagesordnung zur Stadtverordnetenversammlung Mitte Oktober 2014 stand ein Tagesordnungspunkt mit dem Ziel einer Umwidmung von städtischen Gebäuden. Zu Beginn der Sitzung wurde überraschend mitgeteilt, dass dieser Tagesordnungspunkt vor Sitzungsbeginn in "Verkauf" geändert wurde. Diese Änderung der Tagesordnung wurde weder beantragt noch beschlossen, sondern nur verkündet. Sie war deshalb rechtswidrig. Doch die Stadtverordneten stimmten dem Verkauf einfach zu. Sie stimmten auch dafür, dieses Anwesen für einen Euro zu verkaufen.

Konnte sich die Stadt das leisten?
Da verschenkte eine hoch verschuldete Stadt ein Vermögen an die wohlhabende KBG, die zu dieser Zeit ein Eigenkapital von rund 8 Mio. Euro besitzt. Der Vorschlag, den Wert des Gebäudes und des Grundstücks zu ermitteln und als Verkaufspreis festzulegen, wurde ignoriert. Statt auf den Vorschlag einzugehen, behauptete Dr. Ritz es, gäbe keine Vorschläge sondern nur Kritik.

Der Bürgermeister hielt das Thema für ausdiskutiert und fragte an die Adressen der Herren Schnappauf und Siebert, warum beide keine konstruktiven Vorschläge gemacht hätten und stattdessen nur sagten, dass sie den Vertrag nicht wollten. (Dr.Ritz laut Protokoll vom 23. 4. 2015)

Die Ablehnung des Vertrags richtete sich gegen die kostenlose Abgabe städtischen Vermögens. Zu weitergehende Überlegungen, die notwendig gewesen wäre, ist es erst gar nicht gekommen. Zweckmäßigkeit, Eignung, andere denkbare Modelle (z.B. die vorgeschlagene Erbpacht) wurden nicht diskutiert.

Damit wurde deutlich, dass der Bürgermeister keine Diskussion wollte. Er diskreditierte kritische Stimmen mit der falschen Behauptung, es seien keine konstruktiven Vorschläge gemacht worden. Die eingebrachten Vorschläge – Wertgutachten einholen, die Stadt am Gewinn beteiligen, Erbpacht – ignorierte er.

In der Bilanz der Stadt muss das Grundstück in Höhe von knapp 30.000 Euro als Verlust abgeschrieben werden.

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