HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bereits seit 2012 gilt schÀrferes Spielhallen-Gesetz

Dieser Beitrag wurde nachträglich korrigiert, siehe  Beitrag
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Im Haupt- und Finanzausschuss stand am 6.2.2018 das Thema Spielhallen in drei Tagesordnungspunkten im Mittelpunkt.

In zwei Fällen sollten durch Bebauungspläne Spielhallen in der Altstadt und in der Freiheit nicht mehr erlaubt sein. Durch einen weiteren Bebauungsplan sollte die Spielhalle gegenüber der Schule (Foto) in das jetzige Tedi verlegt werden.

Vertreter der Bürgerliste informierte über die Rechtslage

Der Stadtverordnete Heinrich Nistler (Bürgerliste) wies in der Sitzung am 6.2.2018 darauf hin, dass seit 2012 ein neues verschärftes Spielhallengesetz in Kraft ist. Ziel des Gesetzes: Die Zahl der Spielhallen verringern.

Im Umkreis von 300 Metern um Schulen, Kindergärten oder anderen Einrichtungen, die von Kindern besucht werden, sind keine Spielhallen erlaubt.

§ 2, (3) Zu einer bestehenden Einrichtung oder Örtlichkeit, die ihrer Art nach von Kindern und Jugendlichen regelmäßig aufgesucht wird, ist ein Mindestabstand von 300 Meter Luftlinie einzuhalten. 2Dies umfasst insbesondere Einrichtungen und Örtlichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Spielplätze, Freizeiteinrichtungen, Schul- und Lernorte.

Die Abstandskreise deckt im Homberg die gesamte Innenstadt ab. Spielhallen sind in diesen Gebieten deshalb grundsätzlich nicht erlaubt.
Siehe folgende Übersicht über die Schulen, Kitas – und mitten drin zur Zeit noch die Spielhallen.


 

Fünfjährige Übergangszeit ist abgelaufen

Das Spielhallengesetz von 2012 gewährte eine Übergangsfrist von 5 Jahen, die mit Beginn 2018 abgelaufen ist. Alle Spielhallen hätten neue Genehmigungen einholen müssen.
 

Es gibt keinen Bestandsschutz

Nach der Aussage von Dr. Ritz hätte eine der Spielhallen von der Stadt noch in den letzten Jahren eine Betriebserlaubnis erhalten. Dr. Ritz geht davon aus, dass für die Spielhallen Bestandsschutz bestehe. Das Gesetz gewährt aber keinen   Bestandsschutz. Alle Genehmigungen mussten in der Übergangszeit bis Ende 2017 neu beantragt werden.
 

Fehlende Gesetzeskenntnis …

Das gültige Gesetz scheinen weder der Jurist Dr. Ritz noch die Leiterin des Ordnungsamtes zu kennen. Die neue Betriebserlaubnis ist demnach anscheinend rechtswidrig erteilt worden. Die Planungsarbeit mit den Bebauungsplänen war überflüssig und eine Verschwendung von Geld und Arbeitszeit.

Zu den drei Bebauungsplänen konnten die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen. Diese Stellungnahmen hat die Stadt den Stadtverordneten vorenthalten und stattdessen nur rechtswidrig eine Tabelle der Beteiligten veröffentlicht, nicht aber deren Stellungnahmen. Einwände seien von anderen Behörden nicht gekommen, schreibt der Magistrat. Die Stadtverordneten können das nicht prüfen, wie es ihre Pflicht ist.

Anscheinend hat auch der Kreis die Gesetzeslage nicht gekannt, sonst hätte er zu den Plänen Stellung nehmen und auf die Abstandsregel hinweisen müssen.
 

… trotz Medienberichten

Das Verhalten der Verantwortlichen ist umso unverständlicher, da bereits im letzten Jahr das Thema auch in den Medien vielfach behandelt wurde, zum Beispiel hier:

Sehr viele Spielhallen vor dem Aus: Klagewelle wird befürchtet …

Städte gehen gegen Spielhallen vor | hessenschau.de |

Kampf gegen Glücksspielsucht: Was bringt das hessische …

Stadt untersagt Betrieb von Spielhalle in Marburg

siehe auch: Spielhallen in der Stadt: 2012 bis 2018

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Parkplatz gesperrt. Stadt informiert nicht.

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Spielhallen in der Stadt: 2012 bis 2018

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