HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Mardorf: Ein Brief aus dem Rathaus

 
In Mardorf kaufte die Stadt Ackerland am Dorfrand, um darauf einen Kindergarten zu bauen, gleichzeitig stellte sie einen Bebauungsplan auf, der Planungsrecht für die Kita und für neue Bauplätze auf dem Acker für den Verkäufer schaffen soll.

Der Bebauungsplan lag aus, und jedermann konnte seine "Anregungen und Bedenken" dazu vorbringen. So verlangt es das Baugesetzbuch.

Jetzt schrieb die Stadt an diejenigen, die "Anregungen und Bedenken" eingereicht hatten.

"Der Magistrat der Kreisstadt Homberg (Efze) hat […] über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen und Bedenken von Bürgern entschieden.  Über Ihre Anregungen und Bedenken wurde wie folgt beschlossen."

Der Magistrat hat beschlossen? Der Magistrat hat in dem Verfahren überhaupt kein Recht. Über die Stellungnahmen haben allein die Stadtverordneten zu entscheiden. Der Bürgermeister als Sprecher des Magistrat maßt sich hier Rechte an, die ihm nicht zustehen. Als Jurist kennt er das Gesetz. Er bricht das Gesetz.

Dieser Vorgang ist ein erneuter Versuch, die Planungshoheit der Stadtverordnetenversammlung auszuhöhlen. Als das Kerngebiet in der Ziegenhainer Straße zum Schutz einer Spielhalle ausgewiesen werden sollte, verweigerte es der Bürgermeister, die eingegangenen Stellungnahmen den Stadtverordneten vorzulegen, wie es Pflicht ist.

Abgesehen davon, dass der Magistrat in dieser Sache nicht entscheiden darf: In der "Entscheidung" des Magistrats wird nicht auf die Sachargumente der Bürger eingegangen. Im Planungsverfahren sind die Argumente eindeutig zu erfassen, gegeneinander abzuwägen und die Entscheidung zu begründen. Der Text des Magistrats genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Einer gerichtlichen Prüfung hält diese Entscheidung nicht stand.

Der Bebauungsplanverfahren ist  noch nicht abgeschlossen und rechtsverbindlich. Beim Regierungspräsidenten ist noch kein Antrag auf Änderung des  Flächennutzungsplan eingegangen, obwohl bereits vor einem Jahr der Aufstellungsbeschluss veröffentlicht wurde. Doch  der Bürgermeister verbreitet die Nachricht vom Baubeginn des Kindergartens.

Was bewegt den Bürgermeister zu diesem rechtswidrigen Vorgehen?

Die Folge davon haben die Kinder aus Homberg und Mardorf zu tragen, der Bau des Kindergartens kann sich weiter verzögern. Erst sollte gegen die gesetztlichen Regeln am alten Standort des Kindergartens in Mardorf der Bau durchgedrückt werden, der Petitionsausschuss des hessischen Landtags erlaubte es nicht. Wenn jetzt der Regierungspräsident die Änderung des Flächennutzungsplan verweigert, weil es den Planungsrichtlinien nicht entspricht, wird wieder neu nach einem Kita-Standort gesucht werden müssen.

Auf dem vom Sonderausschuss vorgeschlagenen Standort am Stellberg hätte der Kindergarten schon längst in Betrieb sein können.

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