HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ausschluss der Öffentlichkeit war rechtswidrig

Kein VerfahrenAm 16. März 2011 hatte der Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer zu einer Sondersitzung der Stadtverordnetenversamm-
lung in den Magistratssaal im Rathaus eingeladen. 10 Tage vor der Kommunalwahl war das Interesse an dieser Sitzung groß, viele Zuhörer drängten sich in den Saal, um zu hören was es mit einem Einkaufszentrum in der Altstadt auf sich hat. Doch auf Antrag der CDU und unter Protest der Grünen-Fraktion wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Bürger und Presse mussten den Saal verlassen. Der Antragsteller Peter Dewald, Fraktionsvorsitzender der CDU,  begründete den Antrag, damit solle Schaden von der Stadt ferngehalten werden. Es gab aber keine Informationen, die einer berechtigten Geheimhaltung bedürft hätten. Das wurde jetzt dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen, Klaus Bölling, von der Kommunalaufsicht  schriftlich bestätigt. Aus dem Schreiben erfuhr Bölling erstmalig, dass der Stadtverordnetenvorsteher Pfeiffer ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen ihn beantragt hatte, das abgelehnt wurde. Pfeiffer wollte damit gegen die sofortige Veröffentlichung der Pläne für das Einkaufszentrum auf der Internetseiten der Homberger Grünen vorgehen.

Das Schreiben der Kommunalaufsicht dokumentiert, welcher Politikstil bei CDU/FDP und der Stadtverordnetenvorsteher zu sehen ist. Es ging nicht um die Interessen der Stadt sondern um die der eigenen Partei – kurz vor der Wahl sollte die Planung erst  in einem extra Pressetermin verkündet werden. Dazu scheuten sich die beiden Parteien auch nicht, ein rechtswidriges Mittel einzusetzen – die Öffentlichkeit ohne rechtliche Begründung auszuschließen.

Zu dem Vorgang veröffentlichte die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen die nachfolgende Pressemitteilung.

Nachtrag 5.7.2011: Heute berichtete die HNA über den Fall.

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DOKUMENTATION

Pressemitteilung Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Protokoll der Stadtverordnetenversammlung  16.3.2011 (Einkaufszentrum ab Punkt 6, Seite 18)

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Pressemitteilung von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Homberg

Kommunalaufsicht lehnt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen GRÜNEN Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling ab

Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgte zu Unrecht

Am 16. März 2011 fand in Homberg eine turbulente Stadtverordnetenversammlung statt. Pläne für ein Einkaufszentrum am Marktplatz sollten vorgestellt werden. Auf Antrag der CDU wurde – gegen den entschiedenen Protest von Bündnis 90/DIE GRÜNEN – die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Für die Zukunft Hombergs entscheidende Informationen sollten nur hinter verschlossener Tür gegeben werden.

Dieses Vorgehen war nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN nicht rechtskonform und bürgerfeindlich. Noch am selben Abend wurden daher die wesentlichen Informationen auf der Website www.gruene-homberg.de online gestellt. Die Fraktion war der Ansicht, dass die Homberger Bürger ein Anrecht auf die Informationen über das geplante Einkaufszentrum hatten.

GRÜNE wurden nicht über Einleitung des Verfahrens informiert

Aufgrund dieser Veröffentlichung hat der damalige Stadtverordnetenvorsteher Bernd Pfeiffer versucht, bei der Kommunalaufsicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden Klaus Bölling einzuleiten. Der Betroffene wurde über dieses Vorgehen nicht informiert. Erst durch den jetzt erfolgten negativen Bescheid der Kommunalaufsicht wurden DIE GRÜNEN über das beabsichtigte Verfahren in Kenntnis gesetzt.

In diesem an den jetzigen Stadtverordnetenvorsteher gerichteten Schreiben der Kommunalaufsicht wird die Position von Bündnis 90/DIE GRÜNEN nachdrücklich bestätigt. Die Kommunalaufsicht schreibt: “Nach Prüfung der Sach- und Rechtlage ist davon auszugehen, dass der Ausschluss der Öffentlichkeit zu Tagesordnungspunkt 6 der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.03.2011 zu Unrecht erfolgt ist.“

In dem von Landrat Neupärtl unterzeichneten Schreiben wird auch bestätigt, dass die von Bündnis 90/DIE GRÜNEN veröffentlichten Informationen nicht der Geheimhaltung unterliegen und daher kein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fraktionsvorsitzenden eingeleitet wird.

Der Versuch des damaligen CDU-Stadtverordnetenvorstehers Bernd Pfeiffer still und heimlich ein Verfahren gegen einen Fraktionsvorsitzenden einzuleiten, der es als seine Pflicht gegenüber den Wählern ansieht, die Öffentlichkeit über schwerwiegende Planungen wie das Einkaufszentrum in der Innenstadt unverzüglich zu informieren, unterstreicht die bürger- und parlamentsfeindliche Politik dieser Partei. Geheimniskrämerei darf kein Mittel der Politik sein.

Klaus Bölling
Fraktionsvorsitzender


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Zivilcourage kann teuer werden

NutzungsverbotDer Nachweis der Asbestbelastung nach der Dachsanierung hatte einen Kostenbescheid des Kreises für den Geschädigten zur Folge. Ein verhängtes Nutzungsverbot wurde dennoch nicht vom Brennholzhof des Forst- und Umweltdienstes eingehalten. Die Beschäftigten mussten trotz Gefahrenlage weiter arbeiten.

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Am Montag, 20. Juni 2011 soll das Einzelhandelsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) dem Magistrat und den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt werden. Eine Woche später am 27. Juni 2011 soll es nach den Plänen des Bürgermeisters Martin Wagner den beiden Investoren vorgestellt werden, damit sie nach den Ergebnissen der Studie ihre Planung nachbessern können. Erst […]

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berufliches GymnasiumAn den Gymnasiumsplänen, die Bürgermeister Wagner verkündete, ist nichts dran. Die Informationspolitik des Bürgermeister schadet dem Ansehen Hombergs.

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hr 3: Stadtzerstörung durch Einkaufszentren

Hr3 Programmhinweishr3-Sendebeitrag zu Architektursünden in Hessen

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FassadeWozu einen Fassadenwettbewerb, wenn „wenisgstens die Fassade stehen bleiben soll“, wie der Bürgermeister sagt? Alles nur Fassade?

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Erhalten statt abreißen

Informationsblatt zum Weiterschicken, zum Ausdrucken und Weitergeben an Nachbarn und Kollegen.

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Draußen vor der Tür

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