Abifete 2013 in der Sporthalle der Dörnbergkaserne
Eine Abifete hat mit Kommunalpolitik auf den ersten Blick nicht viel zu tun. Das ist bei der Fete am 28. Januar 2013 in der Sporthalle der Dörnbergkaserne anders.
Dazu hat es bisher schon zahlreiche Anfragen und Aussagen gegeben. Immer deutlicher wird das Bild, wie Bürgermeister Martin Wagner und der Stadtverordnete Axel Althaus (CDU) zusammen gewirkt haben, und sich dabei in immer neue Widersprüche verwickeln.
Aussagen der Augenzeugen
Die Abiturienten, die die Fete in organisierten, wandten sich an den Bürgermeister auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten. Dieser verwies sie an Axel Althaus und seine Halle in der Dörnbergkasere. Zu dem Zeitpunkt wussten die Stadtverordneten noch nichts von dem neuen Eigentümer Althaus, ihnen wurde immer als Käufer nur Thomas Hucke genannt.
Althaus trat den Abiturienten gegenüber als Eigentümer und Eventveranstalter auf. Er zeigte der Organisationsgruppe welche Möglichkeiten in der Sporthalle bestehen, und wie später auch das Mannschaftsgebäude für Veranstaltungen genutzt werden könnte. Der schriftliche Vertrag wurde zwischen den Abiturienten und Althaus geschlossen. Am Abend der Abifete übergaben Abiturienten die Eintrittsgelder in Höhe von etwas über 700 Euro in bar an den anwesenden Althaus, der den Empfang quittierte.
Aussagen des Bürgermeisters
Auf die schriftliche Anfrage von SPD und Bündnis90/Die Grünen an den Magistrat antwortete Bürgermeister Martin Wagner am 25. 04. 2013:
Frage: Wer war für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen verantwortlich, wer hat die Mieteinnahmen erhalten?
Wagner: Für die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen ist der Veranstalter verantwortlich. Mieteinnahmen erhielt die HLG.
Anmerkung: Veranstalter war Axel Althaus, er erhielt auch die Eintrittsgelder.
Frage: War die Kreisstadt Homberg (Efze) über die Durchführung der Veranstaltung informiert? War die Veranstaltung bei der Stadt angemeldet?
Wagner: Es gab keine präzisen Informationen, lediglich eine allgemeine Nachfrage nach Verkauf von Bratwürsten ohne Nennung des Veranstaltungsortes und Termin. Diese Person wurde durch Mitarbeiter der Ordnungsverwaltung informiert und ist danach nicht mehr wiedergekommen.
Anmerkung: Der Bürgermeister war über die Abifete informiert, er hat die Organisatoren an Althaus verwiesen, weil er dessen Pläne kannte.
Frage: Ist die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in der betreffenden Halle rechtlich zulässig, besteht eine brandschutztechnische Abnahme der Halle?
Wagner: Die Durchführung ist dann möglich, wenn es bauaufsichtsrechtlich und ordnungsrechtlich genehmigt ist.
Anmerkung: Somit war die Veranstaltung nicht zulässig, da der Bürgermeister (Wahlbeamter) informiert war und nichts unternommen hat.
Frage: War die Homberger Feuerwehr über die Veranstaltung informiert?
Wagner: Nein.
Frage: Wie wird bzw. wurde der Brandschutz sichergestellt, waren Feuerwehrleute vor Ort?
Wagner: Eine Begehung mit einer Firma für Brandschutztechnik, das Vorhalten von Sicherheitspersonal, das Bereitstellen von Feuerlöschern, dem permanenten Offenhalten der drei Zugänge sowie der Dachluken waren gegeben. Damit war ein ausreichender Luftaustausch vorhanden.
Anmerkung: Es waren keine Feuerwehrleute vor Ort, wie das bei anderen Großveranstaltungen der Fall sein muss. Alle Behauptungen sind unwahr Mit den Behauptungen nimmt der Bürgermeister den Veranstalter und Parteifreund Althaus in Schutz.
Frage: Ist es brandschutzrechtlich zulässig, in der geschlossenen Halle gasbetriebene Terrassenheizpilze aufzustellen? Ist dem Magistrat und dem Bürgermeister bekannt, dass entsprechende Geräte in der Halle aufgestellt waren?
Wagner: Aufgrund der veröffentlichten Fotos im Internet ist dies jetzt bekannt.
Brandschutzrechtlich gelten die Herstellerhinweise als Voraussetzung zum Betreiben der „gasbetriebenen Terrassenheizpilze“.
Da es unterschiedliche Leistungsdaten dieser Heizpilze im Hinblick auf Hitze, Verbrennungsvolumen und CO2 Freisetzung, sowie Sicherungseinrichtungen wie z.B. Sauerstoffmangelsicherung gibt, gilt pauschal, dass Mindestabstände zu brennbaren Materialien und ausreichende Luftzufuhr sichergestellt werden müssen.
Nach den oben beschriebenen Kenntnissen, waren die Zugänge und Dachluken permanent geöffnet, so dass nicht von einer „geschlossenen Halle“ ausgegangen werden kann.
Anmerkung: Mit der Beschreibung der Terrassenheizpilze versucht der Bürgermeister von dem leichtsinnigen und fahrlässigen Verhalten des Veranstalters abzulenken. Die Sporthalle als eine nicht geschlossene Halle darzustellen ist Unsinn, das würde im Schadensfall keine Versicherung akzeptieren.
Die Halle hat auch keine Dachluken, wie der Bürgermeister behauptet, davon kann sich jeder überzeugen, der einmal durch die breite Fensterfront in die Halle schaut.
Fazit
1. Der Bürgermeister war über die Veranstaltung und die unzulänglichen Sicherheitsvorkehrungen in dem Gebäude informiert.
2. Der Bürgermeister hat nichts unternommen, um mit den vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Gefährdungen der Gäste zu verhindern. Im Gegenteil, durch seine Erklärungen versucht er das unverantwortliche Verhalten des Veranstalters zu decken.
3. Der Veranstalter Axel Althaus hat bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen für große Veranstaltungen zu organisieren und so die Sicherheit der Besucher zu garantieren.