Pflicht zur Ăberwachung des Magistrats ist unerlĂ€sslich
Stadtverordnete sind Bürgervertreter, ihre Aufgabe ist es die Verwaltung, die Geschäftsführung des Magistrats und die Verwendung der Steuergelder zu überwachen. HGO §50
Die Mehrheit der Stadtverordneten erfüllt ihre Aufgaben nicht, wie sie selbst zugibt. Sie vertrauen blind, statt pflichtgemäß zu überwachen.
Der Magistrat handelt nachweislich leichtfertig und unverantwortlich, wenn er fachliche Hinweise auf Gefahren ignoriert und selbst auf entsprechende Briefe nicht antwortet.
Der Bürgermeister Dr. Ritz geht noch weiter und stellt die Hinweise als Mobbing und Foulspiel dar.
Zeichnung: 2. Fluchtweg Ärztehaus
Anbau Burgberggaststätte
Für den Bau wurde eine falsche Statik geliefert, die die Hanglage nicht berücksichtigte.
Auch ohne die Statik einzusehen war erkennbar, dass das Fundament nicht ausreicht und nicht frostfrei gegründet ist. Dr. Ritz ordnete an, erst einmal weiter zu bauen, das sei wirtschaftlicher und die Statik noch einmal prüfen zu lassen.
Der Bau musste eingestellt werden, für diese Hanglage wären Bohrpfähle notwendig.
Die Kosten für den Bau, die fehlerhafte Statik und die verwaltungsinterne Arbeitszeit hätten vermieden werden können.
Gasleitung ohne Leerrohr einbetoniert
Bei dem Gaststättenanbau wurde die Gasleitung vom Tank zum Gebäude einfach mit einbetoniert, ohne Leerrohr. Das Fundament kann auf der Hanglage abrutschen oder sich bei Frost heben. Dadurch kann es zu Rissbildung in der einbetonierten Gasleitung kommen. Auf den schriftlichen Hinweis auf diese Gefahr antwortete der Magistrat nicht.
Jetzt ist eine neue Gasleitung verlegt worden. Der sachliche Hinweis war also gerechtfertigt.
Fehlender Fluchtweg im Ärztehaus
Frühzeitig wurde auf die baulichen Mängel zum Brandschutz hingewiesen: Kein Rauchabzug im einzigen Treppenhaus, Lagerung brennbaren Materials im Treppenhaus (bis heute), kein zweiter Fluchtweg für die bettlägrigen Patienten.
In anderen Städten reichen diese Mängel aus, den Betrieb sofort einzustellen. Nicht so in Homberg. Selbst das Bauaufsichtsamt antwortete nicht auf den schriftlichen Hinweis. Anfragen an den Magistrat wurden falsch beantwortet. So zum Beispiel: Rauchabzug im Treppenhaus würde den Brand nur beschleunigen!
Die Fragen nach der Haftung und der Versicherung wurde ignoriert. Trotz dieser Gefahren wurde der Betrieb nicht eingestellt. Der Magistrat als Bauherr machte leichtsinnig und unverantwortlich weiter. Bei jedem Privatbau hätte es ein Nutzungsverbot gegeben. Die Bauaufsicht spricht schon ein Verbot aus, wenn die Parkplätze nicht nachgewiesen sind.
Jetzt liegt ein neues Brandschutzkonzept vor, aus dem ersichtlich wird, dass mit zusätzlichen Umbauten ein zweiter Fluchtweg über das benachbarte Gebäude geschaffen werden soll. In dem Konzept werden ausgebaute Räume im Dachgeschoss für den laufenden Aufenthalt verboten.
Fazit
Der Magistrat hat gezeigt, dass seiner Geschäftsführung nicht blind vertraut werden darf. Überwachung ist notwendig, die Stadtverordneten sollten anfangen, ihre Aufgabe wahrzunehmen.
Die drei Beispiel zeigen, dass die Hinweise keine Beleidigungen, kein Foulspiel und kein Mobbing waren, sondern zur Gefahrenabwehr dringend notwendig. Dass die Hinweise notwendig waren, wird dadurch belegt, dass sie letztlich befolgt wurden.
:: DOKUMENTATION ::
Email 28.9.2014 mit Mängelhinweisen an Bürgermeister Dr. Ritz