HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Akteneinsichts-Ausschuss: Ein Blick ins Dunkle

AbgrundAllein die Beobachtung der einen Sitzung des Akteneinsichtsausschusses am Dienstag 6. 10. 2015 offenbarte Homberger Stadtpolitik.

Verwaltung: Prinzip der Schriftlichkeit
Achim Jäger (FWG) fragte den Bürgermeister ob die vorgelegten Kostentabelle zum Bau des Jugendzentrums die Schlussabrechnung sei. Dr. Ritz antwortete, dass noch bei einigen Rechnungen die Schlussprüfung fehlt, die könne erst gemacht werden, wenn der Mitarbeiter wieder gesund und im Dienst ist.

Diese Art der Erklärungen gab es in der Vergangenheit häufiger. Tatsächlich sind sie eine Bankrotterklärung der Verwaltungsführung. Grundprinzip der Verwaltung ist die Schriftlichkeit. Jederzeit muss an Hand der Akten der Sachstand und der Verlauf erkennbar sein, so dass jeder Mitarbeiter daran weiter arbeiten kann.
Dieses Grundprinzip wird in der Homberger Stadtverwaltung nicht beachtet, wie weitere Stadtverordnete feststellten.

Mängel
Der Stadtverordnete Peter Dewald (CDU) wies außerdem darauf hin, dass die Unterlagen in den Akten nicht zeitlich bestimmten Bauphasen und den Phasen im Projektablaufplan zugeordnet werden. Einfach schon deshalb nicht, weil es keinen Projektplan gibt. So simple Angaben wie ein Datum und ein Namenszeichen des Bearbeiters fehlen. Damit sind die Aufstellungen wertlos, da sie nicht zuzuordnen sind.

Eckbert Siebert (FWG) versuchte bereits in der Vergangenheit, sich einen Überblick zu verschaffen. Er hatte akribisch alle Aufträge, die in den Magistratsprotokollen angegeben waren aufgelistet, und mit Zahlungen verglichen. Nachdem er seine Fleißarbeit zur Nachfrage nutzte, erschienen in den weiteren Magistratsprotokollen keine Auftragsvergaben und Beträge mehr. Ein sichtbares Zeichen, Kontrolle zu verhindern.

Achim Jäger (FWG) bemängelte, dass in den vorgelegten Akten viele Unterlagen überhaupt nicht vorhanden sind. So wusste er von Handwerkern, die Bezahlung ihrer Rechnung angemahnt hatten. Diese Mahnschreiben waren nicht in den Akten zu finden. In dem Ausschuss geht es doch gerade um die Kostenkontrolle. Entweder sind bewusst nicht alle Akten vorgelegt worden, oder aus den Akten sind Unterlagen entnommen, oder es ist schlicht nicht abgelegt, also geschlampt worden. Das ist nur ein Beispiel von zahlreichen andern, die Jäger aufführte.

Kontrollen verhindert
Die beiden FWG-Vertreter wiesen auch darauf hin, dass bereits Hartmut Höhle (FWG) laut Magistratsprotokollen immer wieder genaue Abrechnungen einforderte. Diese fachlich fundierten Anträge des Stadtrats (freiberuflicher Unternehmensberater) wurden immer wieder abgelehnt. Er hat daraus auch die Konsequenz gezogen und hat um Entlassung aus dem Amt gebeten. Daran wird deutlich, der Magistrat wollte als Gremium keine weitere Kontrolle der Verwaltung.

Ein Magistratsmitglied klagte in der Sitzung, sie hätten als Magistrat vom Bürgermeister auch nicht alle Informationen erhalten. Wie die Ablehnung von Anträgen nachweislich zeigt, hatte der Magistrat selbst aktiv dazu beigetragen, dass die Informationen nicht verbessert wurden. Um Betrügereien zu verhindern sind Kontrollen notwendig. Wenn finanzielle Unstimmigkeiten bekannt werden, ist dem nachzugehen. Die Kontrollen sind zu verstärken, bzw. es müssen Strukturen eingeführt werden, die Verschleierungen verhindern. All das ist unterblieben.

Von der FDP war in dem Ausschuss nichts zu hören. Klaus Bölling (Bündnis90/Die Grünen) hat sich schriftlich aus dem Akteneinsichtsausschuss abgemeldet, er könne das fachlich nicht leisten.

Der Fraktionsvorsitzende Pauli (CDU) war schweigsam. In der Vergangenheit hat er immer wieder gesagt, er vertraue der Verwaltung, und er beschwerte sich über das Misstrauen.

Einer der Anwesenden meinte gar, wenn man belogen wird, dann könne man nicht kontrollieren. Das ist ein Eingeständnis der Inkompetenz. Die Stadtverordneten haben den Magistrat zu überwachen. In der Hessischen Gemeindeordnung heißt es:

§50, Abs 2. Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde, mit Ausnahme der Erfüllung der Auftragsangelegenheiten im Sinne des § 4 Abs. 2, und die Geschäftsführung des Gemeindevorstands, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.

Die Art der Verwaltung-, Akten- und Haushaltsführung ist so desolat, dass sie in dem jetzigen Zustand nicht sachgerecht überprüft werden kann. Dazu reichen die Befugnisse eines Akteneinsichtsausschuss nicht aus. Hier braucht es entsprechende Fachkenntnisse und Erfahrungen, wie sie Wirtschaftsprüfer haben.

Die im Ausschuss zur Sprache gebrachten Details belegen, dass systematisch getäuscht, vertuscht und verschleiert wurde. Bei dieser Darstellung kann man nur zu dem Schluss kommen, dass seit Jahren mit krimineller Energie vorgegangen wurde. Einer rechtmäßigen ordentlichen Verwaltung entspricht das nicht.

Der Ausschussvorsitzende Gerlach (SPD) stellte die Forderung nach Schadenersatz auf. Dem kann nur zugestimmt werden, doch dazu braucht es dann der Klärung vor Gericht. Die Zeit dafür ist in Homberg schon lange gekommen.

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