HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

BĂŒrgermeister verlangte Zahlung auf sein privates Konto


Bereits 2015 versuchte  Bürgermeister Dr. Ritz, Kritik an seiner Politik mit Diffamierung und Drohung zum Schweigen zu bringen. Zusätzlich kam noch eine finanzielle Forderung zu Gunsten seines Privatkontos.

Bürgermeister forderte Geld

Dr. Ritz behauptete in seinem Schreiben vom 1. April 2015, er habe sich von einer Hamburger Anwaltskanzlei beraten lassen müssen, ob er strafrechtlich gegen mich als Stadtverordneten vorgehen könne. Es ging um den Verkauf des ehemaligen Landratsamtes, das für den symbolischen Preis von einem Euro unter Wert an die Homberger Kraftstrom Bezugsgenossenschaft verkauft wurde. Gegen diesen "Verkauf" hätte der Bürgermeister vorgehen müssen, da er gegen die Hessische Gemeindeordnung (HGO) verstieß.

Am 2. April 2015 ließ Dr. Ritz den Brief mit dem offiziellen Briefkopf des Bürgermeister der Stadt Homberg durch einen Boten der Stadt überbringen. Er verlangte, seine Anwaltskosten in Höhe von 1.254,81 Euro auf sei privates Konto zu überweisen. (Brief als pdf-Datei)

Ein Schaden wurde nicht nachgewiesen

Bürgermeister Dr. Ritz wurde daraufhin anwaltlich aufgefordert, den Schaden nachzuweisen, er tat es nicht. Oder konnte er es nicht?   Antwort Dr. Ritz:

„ … darf ich Sie zunächst bitten, sich mit haltlosen „Vermutungen“ bzw. Unterstellungen zurückzuhalten.“

„Gerne bin ich bereit, mich mit Ihnen über eine Schadensregulierung – vor allem auch im Hinblick auf die bislang von mir in Person noch nicht geltend gemachten zivilrechtlichen Ansprüche – zu verständigen.“

Argumentationen diffamierte er als Vermutungen und Unterstellungen anstatt sich dazu zu äußern. Außerdem wies er auf weitere zivilrechtliche Ansprüche hin, eine weitere indirekte Drohung.
 

Fragen zu dem Vorgehen des Bürgermeisters

–  Bei Verdacht auf eine strafbare Handlung kann jedermann die Staatsanwaltschaft informieren, die dann den Sachverhalt prüft und entscheidet, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht.

–  Herr Dr. Ritz hätte auch ohne eine vorherige Beratung durch einen Anwalt Strafanzeige stellen können. Einem Volljuristen, wie Bürgermeister Dr. Ritz es ist, dürfte das bekannt sein.

–  Hatte die vom Bürgermeister in Anspruch genommene anwaltliche Beratung vielleicht das Ziel Kosten schaffen, mit deren Einforderung gedroht und einschüchtert werden kann?

–   Warum wählte der Bürgermeister für die Beratung keinen regionalen Anwalt, dessen Stundenhonorar weit unter dem der Hamburger Kanzlei liegt – Stundenhonorar 325,00 Euro zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer? Über Aufträge mit solchen Honorarsätzen würden sich auch regionale Anwälte freuen.

–  Warum bemühte er die Hamburger Kanzlei? Dr. Ritz war selbst vor dem Bürgermeisteramt in einer Hamburger Kanzlei tätig.

–  War es ein Freundschaftsdienst eines seiner Kollegen?

–  War die Rechnung vielleicht nur für die Drohgebärde ausgestellt worden?

–  Ist die Rechnung von Dr. Ritz, der die Leistung veranlasst hatte, überhaupt bezahlt worden? Wenn er sie bezahlt hat, warum legte er entsprechende Nachweise nicht vor?

–  Gibt es eine Rechtsgrundlage für die Forderung aus der Beratung – die für eine Strafanzeige gar nicht erforderlich ist?
 

Ein Beispiel von vielen

Dieser Fall ist nur einer aus einer ganzen Reihe von weiteren Methoden, die Bürgermeister Dr. Ritz in seiner Amtszeit eingesetzt hat. Weitere Vorgänge werden nach und nach veröffentlicht. Erinnert sei an seine "Persönliche Erklärung" am Ende der Stadtverordnetenversammlung am  30. Juni 2017, in der er behauptete, ihm und seiner Familie sei Schaden zugefügt worden. Auf die schriftliche Nachfrage welcher Schaden ihm zugefügt worden sei, antwortete er nicht.

Es bleibt den Juristen überlassen, wie sie diese  Aufforderung zur Zahlung auf sein Privatkonto aus juristischer Sicht einordnen.


siehe auch:
Persönliche Erklärung 23.04.2015
Aprilscherz? 03.04.2015

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