Die Küche in der Ostpreußenkaserne
Seit Januar 2013 ist bekannt, dass die Küche in der Ostpreußenkaserne ausgebaut worden ist. Dies wurde auch vom Bürgermeister bestätigt. Im Dezember 2013 sagte der Bürgermeister die Küche sei noch da. Was stimmt?
Eine Anfrage
Frage 4 der SPD-Anfrage zum Verkauf von Grundstücken in der DBK vom 28. 11. 2013
Ist es richtig, dass der Stadtverordnete Althaus die Kücheneinrichtung in der Ostpreußenkaserne erworben hat?
Wann wurde der Vertrag hierzu geschlossen, zu welchem Preis wurde die Einrichtung veräußert, wer hat seitens der Stadt hier verhandelt und den Vertrag unterschrieben und wurde zuvor eine Wertermittlung durchgeführt?
Was ist mit der Kücheneinrichtung geschehen?
Antwort des Bürgermeisters: Die Küche ist vor Ort vorhanden.
Aus dem Akteneinsichtsausschuss, Aktenvermerk 8. Nov. 2012: In einem Email fragt Althaus die Stadtverwaltung auf welches Konto er die 200 Euro für die Küche überweisen soll.
Auf die Nachfrage auf welches Konto die 200 Euro eingegangen sind, antwortet der Bürgermeister, der Verkauf habe nicht stattgefunden.
Welche Aussage des Bürgermeisters ist falsch?
Diese Aussage des Bürgermeisters steht im Widerspruch zu seiner Aussagen vom 26. 1. 2013. Im Protokoll der 2. Sitzungs der Arbeitsgruppe steht:
Herr Stadtverordneter Ripke fragt, ob bei den Gebäuden der Ostpreußen-Kaserne schon Baufälligkeit bekannt sei (z. B. Kantine).
Herr Bürgermeister Wagner berichtet, dass bisher nur die Küche aus der Kantine ausgebaut wurde, Baufälligkeit von Gebäuden sei nicht bekannt.
Wieso fragt Herr Ripke nach der Baufälligkeit der Gebäude und erwähnt die Kantine. Welche Kenntnisse oder Vermutungen hatte er im Januar 2013? Obwohl nach der Baufälligkeit gefragt wird, antwortet der Bürgermeister über den Ausbau der Küche, was nichts mit der Baufälligkeit zu tun hat. Hier scheint ein gemeinsames Wissen über bestimmte Vorgänge vorhanden gewesen sein.
Der Ausbau der Küche in der Ostpreußenkaserne war Althaus zum Preis von 200 Euro im November zugesagt worden.
Bisher konnte nicht geprüft werden, welche Aussage stimmt. Von Seiten des Bürgermeisters und der HLG werden keine Beweise vorgelegt oder eine Ortsbesichtigung ermöglicht.
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