Informationspflicht contra Geheimhaltung
Wo bedarf es der Vertraulichkeit und wo ist es notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren? Die Balance zwischen diesen beiden berechtigten Ansprüchen zu finden, beschäftigt schon immer die Beziehung zwischen Presse und Politik.
Dieses Thema wurde auch in Homberg aktuell.
Im gestrigen Ältestenrat des Stadtparlamentes ließ der Bürgermeister noch einmal darauf hinweisen, dass die Protokolle des Magistrats vertraulich sind.
Das ist so in der Satzung geregelt und macht auch Sinn, um Persönlichkeitsrechte zum wahren oder um Nachteile von der Stadt fernzuhalten, die durch zu frühes Bekanntwerden entstehen können, z. B. bei Grundstücksgeschäften. Die Regelung der Verschwiegenheit hat eine sinnvolle Funktion.
Überall in der Politik kann man beobachten, dass man oft auch andere Informationen als geheim definieren möchte, weil man sie nicht gerne in der Öffentlichkeit sähe. Bei der Abwägung was geheim gehalten werden muss und was veröffentlicht werden darf, gilt es zwischen unterschiedlichen Rechten abzuwägen.
Aktueller Anlass für die Ermahnung des Bürgermeisters war unter anderem auch einen Beitrag im Homberger Hingucker. Es handelt sich um den Artikel "Schluss mit lustig, jetzt wird es Ernst". In diesem Beitrag wurde über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Landesausgleichsfond und die damit verbundenen Auflagen für die Stadt berichtet. Dieses Schreiben war am 1. Dezember 2008 bei der Stadt eingegangenen, ihm war der Erlass des hessischen Innenministeriums angefügt.
Der Magistrat ist verpflichtet (§ 50, Abs. 3 HGO ) die Stadtverordneten über wichtige Verwaltungsangelegenheiten und Anordnungen der Aufsichtsbehörde zu informieren.
§ 50, Abs. 3, Der Gemeindevorstand hat die Gemeindevertretung über die wichtigen Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtig Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie alle Anordnungen, bei denen die Aufsichtsbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.
In der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2008 hätte dies die Stadtverordneten bekannt gegeben werden müssen, sofern nicht ein anderer Weg zum Informieren gewählt worden wäre. Da die Stadt bis zum 14. Januar 2009 ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen ist, wurde dieser Erlass im Homberger Hingucker in Auszügen bekanntgemacht. Da die Stadtverordneten die letzte Verantwortung für die Finanzen der Stadt haben, hätte der Bürgermeister über diese Auflagen informieren müssen.
Druckansicht